Initiative gegen Polizeigewalt kündigt an Rechtsmittel einzulegen

Klage im 1. Einzel- Prozess trotz fehlender Beweisaufnahme abgewiesen – Begründung noch ausstehend – RA Adam kritisiert Entscheidung des VG Kassel – Mahnwache und breite Solidarisierung zum Prozessauftakt – 2. Einzel-Prozess fällt auf Jahrestag am 23.04.2021 – „KriPro Witzenhausen“ mobilisiert überregional

Nach der Entscheidung im ersten von drei Einzel-Prozessen gegen das Land Hessen am 08.03.2021 hat die Initiative „KriPro Witzenhausen“ angekündigt, Rechtsmittel gegen die Abweisung der Klage durch das VG Kassel einzulegen. Die schriftliche Urteilsbegründung für die Abweisung steht noch aus. Sowohl RA Adam als auch „KriPro Witzenhausen“ kritisieren die Entscheidung der Richterin, da während der 90 minütigen Verhandlung weder Beweismaterial gesichtet, noch Zeug*innen befragt wurden.

„Die Abweisung der Klage zeigt, dass von Seiten des Gerichts kein Interesse an einer Aufarbeitung des brutalen Polizeieinsatzes besteht. Das bedeutet für mich, dass das Gericht ganz offensichtlich die Polizei schützt und nicht an einer rechtsstaatlich notwendigen Aufklärung interessiert ist“, so die Klägerin. Als eine von drei Kläger*innen klagt sie stellvertretend für alle Betroffenen, die im Rahmen des Polizeieinsatzes geschädigt wurden.

Bei der Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude protestierten rund 40 Personen gegen Polizeigewalt und das europäische Grenzregime. Die „KriPro Witzenhausen“ freute sich über zahlreiche Solidaritätsbekundungen und das große mediale Interesse vor Ort. Die Initiative hat zum Ziel, auf systematische Rechtsverletzungen bei Abschiebungen, auf mangelnde juristische Verfolgung von Polizeigewalt und auf Rassismus in der Polizei aufmerksam zu machen.

Eine Teilnehmerin der Mahnwache fragte: „Wieso gibt es noch immer keine unabhängigen Beschwerdestellen zur Kontrolle der Polizei, wie sie in Nachbarländern existieren und auch von der Wissenschaft schon lange empfohlen werden? Denn bisher ermittelt in Verdachtsfällen die Polizei gegen sich selbst, was aufgrund des bei der Polizei vorherrschenden Korpsgeistes höchst problematisch ist.“

Am 23.04.2021 wird der 2. Einzel-Prozess gegen das Land Hessen eröffnet. Der erste Verhandlungstag fällt somit auf den dritten Jahrestag der versuchten Abschiebung in Witzenhausen. Auch in diesem Prozess geht es um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes im April 2018. Im Gegensatz zur Verhandlung am Montag wird dieses Verfahren von Anfang an mit einer Beweisaufnahme einschließlich Vorladung von fünf Polizei-Zeug*innen geführt. Das Bündnis „KriPro Witzenhausen“ kündigt für diesen Tag eine breite Mobilisierung an. Aktuelle Informationen finden Sie auf Twitter unter @KriPro2304

KriPro Witzenhausen Kritische
Prozessbegleitung 23.04.2018
Witzenhausen Initiative gegen Polizeigewalt
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