Rote Hilfe-Sprechstunde Freitag 17.02.2023 18-20 Uhr

Am Freitag, den 17.02.2023 (immer am 3. Freitag) findet die Antirepressions-Sprechstunde der Roten Hilfe Kassel im Kurdischen Kulturverein, in der Kurt-Schumacher-Straße 5 statt (Tür zwischen den beiden Asiatisch/Afrikanischen-Lebensmittelmärkten, dann 3. Stock. Aufzug vorhanden). Wenn ihr rechtliche Fragen habt oder von politischer Repression betroffen seid und Unterstützung sucht, kommt vorbei. Wir sind von 18-20 Uhr für euch da.

Bei akutem Stress mit Repression könnt ihr uns auch einfach per Mail (kassel [ät] rote-hilfe.de) erreichen und ein persönliches Gespräch mit uns ausmachen.

„Was tun, wenn’s brennt…?!?“ Rechtshilfevortrag 22.7.22 19 Uhr NDRS-Festival

Wir sind zu Gast auf dem diesjährigen „Nach dem rechten sehen“-Festival in Kassel und halten dort unseren Rechtshilfevortrag „Was tun, wenn’s brennt…?!?“

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Gegen die Kriminalisierung des Roten Aufbaus!

Solidarität mit den Betroffenen!

Die Polizei hat am 31.08.2020 in vier Bundesländern bis zu 28 Räumlichkeiten durchsucht, darunter zahlreiche Wohnungen sowie ein linkes Stadtteilzentrum in Hamburg. Betroffen sind insgesamt 28 Personen, die von den Repressionsbehörden dem „Roten Aufbau“ zugerechnet werden. Hintergrund ist ein Verfahren, in dem die linke Organisierung als „terroristische Vereinigung“ diffamiert und kriminalisiert werden soll.

Die Vorwürfe im Einzelnen und die genaue Dimension des Verfahrens werden sich erst in nächster Zeit klären lassen. Doch bereits jetzt ist klar, dass dies einer der größten Repressionsschläge gegen die Linke in den letzten Jahren in Deutschland ist.

Ein solcher Repressionsschlag richtet sich nie alleine gegen einzelne Organisationen, er richtet sich gegen die gesamte Linke! Die Antwort hiergegen kann nur die gemeinsame Solidarität der Linken sein.

Die §§129 haben lange Tradition in der Bekämpfung der Linken in Deutschland (§129: Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, §129a: Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung,§129b: Mitgliedschaft in einer ausländischen kriminellen/terroristischen Vereinigung). Verfahren in diesem Zusammenhang ermöglichen es den Repressionsbehörden, von ihrem Arsenal an Überwachungsmethoden in weitem Umfang Gebrauch zu machen, etwa in Form von Kommunikationsüberwachungen (Telefon, Mails, Post) oder Observationen. Damit sollen linke Strukturen ausgeleuchtet werden und zugleich mit dem „Terrorismus“-Hammer Angst geschürt und eine Entsolidarisierung gefördert werden.

Deshalb:

– Bleibt wachsam und vorsichtig. Was generell gilt, gilt jetzt erst recht: überlegt euch, was ihr am Telefon besprechen, was ihr ins Internet hochladen und was ihr zuhause herumliegen haben wollt.

– Beteiligt euch nicht an Spekulationen zu Vorwürfen und Hintergründen! Es ist fester Bestandteil der staatlichen Repressionsstrategie, erst einmal zuzuschlagen und dann zu analysieren, welche Reaktionen dies in der Szene auslöst, wo vielleicht noch mehr Informationen zu holen sind und wohin das Verfahren ggf. ausgeweitet werden kann.

– Lasst euch nicht einschüchtern! Zeigt euch solidarisch! Sprecht Solidaritätsorganisationen wie die Rote Hilfe an, wenn ihr Fragen habt.

Gemeinsame Solidarität gegen die Kriminalisierung linker Strukturen!

Amtsgericht Kassel: „Bijî Serok Apo“nicht grundsätzlich verboten

Das Amtsgericht Kassel hat einen Angeklagten freigesprochen, der auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ gerufen haben soll. Die Parole sei nicht grundsätzlich verboten, argumentierte das Gericht.

Wir dokumentieren den Beitrag von ANF Deutsch zum Urteil am Amtsgericht Kassel.

Das Amtsgericht Kassel hat heute einen Angeklagten freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ (deutsch: Es lebe Apo) gerufen zu haben. Die Demonstration fand am 15. Februar dieses Jahres anlässlich des 20. Jahrestags der Verschleppung des kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan unter dem Titel „Öcalan lebt – aber wie?“ in Kassel statt. Der Protest klagte die Haftbedingungen des PKK-Mitbegründers und die Hintergründe seiner völkerrechtswidrigen Entführung aus der griechischen Botschaft im kenianischen Nairobi auf die türkische Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer an. Auch der damals noch stattfindende Hungerstreik zur Durchbrechung der Isolationshaft Öcalans war thematisch Teil der Demonstration.

Die friedlich verlaufende Demonstration mit knapp 700 Teilnehmer*innen war damals von der Polizei mit der Begründung der Skandierung verbotener Parolen videographisch festgehalten worden. Die Staatsanwaltschaft warf anhand einer kurzen Videosequenz aus diesen Aufnahmen dem Angeklagten vor, „Bijî Serok Apo“ gerufen zu haben. In der Urteilsbegründung verwies das Gericht allerdings darauf, dass das Rufen dieser Parole nicht grundsätzlich verboten ist. In Anbetracht davon, dass sich die Demonstration thematisch um die Lebens- und Haftbedingungen Abdullah Öcalans drehte, sah das Gericht die Äußerung „Bijî Serok Apo“ als zulässig und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Angeklagte wurde freigesprochen, die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Staatskasse.

Landgericht Berlin: „Apo“ nicht strafbar

Auch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin hat in diesem Jahr entschieden, dass der Ausruf „Bijî Serok Apo“ nicht strafbar ist. Ein ähnlicher Prozess vor dem Amtsgericht in Braunschweig hatte gar nicht erst stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft war damals eingeknickt und hatte kurz vor der Verhandlung Anfang Juni den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zurückgenommen.

Aufnahme von Polizei geht klar

Wir dokumentieren den Zeitungsartikel der TAZ vom 02.10.2019

Weil eine Frau eine Polizeikontrolle filmte, wurde ihr Smartphone beschlagnahmt und ihr drohte eine Strafe. Das Landgericht Kassel sah das anders.

KARLSRUHE taz | Wie das Landgericht Kassel in einem der taz vorliegenden Beschluss entschied, muss die Kasseler Polizei ein beschlagnahmtes Smartphone zurückgeben. Außerdem beschloss das Gericht, dass es nicht strafbar war, einen Polizeieinsatz Ende Juli zu filmen.

Konkret ging es um einen Vorfall am 20. Juli 2019. In Kassel demonstrierte die Neonazi-Partei „Die Rechte“, parallel lief eine Gegendemonstration. Vor dem Kasseler Bahnhof kontrollierte die Polizei Personen, die sie für potenzielle Störer hielt. Eine 35-jährige Politologin filmte dabei mit ihrem Smartphone eine Kontrolle, an der sie besonderes Interesse hatte. Denn kontrolliert wurde ihr Freund.

Daraufhin beschlagnahmte die Polizei das Smartphone. Die Staatsanwaltschaft warf ihr eine Straftat vor. Sie habe mit der Tonspur des Smartphones die „Vertraulichkeit des Wortes“ verletzt. Nach Paragraf 201 des Strafgesetzbuches drohe eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Eigentlich geht es der Polizei darum, dass sie bei Einsätzen nicht gefilmt werden will. Doch das „Recht am eigenen Bild“ ist nach dem Kunsturhebergesetz erst verletzt, wenn ein Film „verbreitet“ wird. Bei der „Vertraulichkeit des Wortes“ ist dagegen schon die unbefugte Aufnahme strafbar.

Nils Spörkel, der Göttinger Anwalt der Politologin, hat nun beim Landgericht Kassel in zweiter Instanz erreicht, dass die Beschlagnahme des Smartphones aufgehoben wird. Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Staaatsanwaltschaft kann also keine Rechtsmittel mehr einlegen. Der Frau droht nun wohl auch keine Strafverfolgung mehr.
Gibt es eine „faktische Öffentlichkeit“?

Das Landgericht nahm zwar an, dass grundsätzlich auch bei Polizeikontrollen im öffentlichen Raum die Vertraulichkeit der nichtöffentlichen Worte geschützt ist. Der strafrechtliche Schutz entfalle jedoch immer dann, wenn es eine „faktische Öffentlichkeit“ gebe, zum Beispiel wenn jemand im Zugabteil sehr laut telefoniert und alle mithören können beziehungsweise müssen.

Auch bei der Kasseler Polizeikontrolle gab es wohl eine faktische Öffentlichkeit, so das Landgericht. Der kontrollierte Freund war wütend über die Maßnahme und diskutierte lautstark mit den Polizisten. Dies war auch noch für viele Umstehende zu hören.

Selbst wenn man keine faktische Öffentlichkeit annehme, sieht das Landgericht keine Straftat, denn der kontrollierte Mann habe der Aufnahme des Geschehens durch seine Freundin mutmaßlich zugestimmt. Damit habe diese jedenfalls nicht unbefugt gehandelt.

Interessanterweise stellt das Gericht hier nur auf die Einwilligung des Kontrollierten ab und nicht auf die der Polizisten. Begründet wird dies mit dem Charakter der Polizeikontrolle. Hier gebe nur der Kontrollierte Informationen über sich preis, insbesondere seine Personalien, während die Polizisten lediglich „hinführende Fragen“ stellen.
Ein Smartphone ist von „extrem hoher Bedeutung“

Doch selbst wenn es einen Anfangsverdacht gäbe, so argumentiert das Gericht weiter, müsste das Smartphone „unverzüglich“ herausgegeben werden. Ein Smartphone sei als „zentraler Sammelpunkt“ privater Daten von „extem hoher Bedeutung im täglichen Leben“. Eine zweimonatige Beschlagnahme sei jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn die Kasseler Polizei in dieser Zeit „keinerlei Ermittlungen“ unternimmt und nicht einmal das Smartphone auswertet. (Az.: 2 Qs 111/19)

„Ich bin so froh, dass ich mein Smartphone wiederbekomme“, sagte die Politologin, „und natürlich freut mich auch die Entscheidung des Landgerichts, dass man sich nicht automatisch strafbar macht, wenn man der Polizei auf die Finger schaut.“ Das Landgericht München I hatte im Februar in einem ähnlichen Fall eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes angenommen.

Anquatschversuch durch zwei Beamte des Verfassungsschutz nach Anti-Nazi Demo in Kassel

Am 30.07.2019 um 17:16h wurde ein*e Genoss*in auf dem Weg nach Hause durch zwei Beamte des hessischen Verfassungsschutz angequatscht. Sie stellten sich mit den Namen Patrick Ahrends und Herr Pfälzinger vor. Beide waren laut ihren Dienstausweisen Jahrgang 1989, mittelgroß (1,70 – 1,75 m), hatten blaue Augen, trugen Dreitagebart und schwarz gerahmte, eckige Brillen. Beide hatten ähnliche Frisuren, die Haare an der Seite abrasiert, oben etwas länger und nach hinten gegelt. Wobei Herr Ahrends dunkelblonde und Herr Pfälzinger dunkelbraune Haare hatte. Herr Ahrends sprach die*den Genoss*in mit Namen an und sagte gleich, er*sie solle sich keine Sorgen machen, von dem Gespräch würde keiner etwas erfahren. Ihre*Seine Daten hätten sie über einen Verein erhalten mit dem die*der Genoss*in zu tun hatte, wobei diese Behauptung wie weiter unten dargestellt fraglich erscheint. Sie würden gerne über Nazis in der Region mit ihr*ihm sprechen behauptete Herr Ahrends noch. Die Verweigerung der*des Genoss*in mit ihnen zu sprechen, akzeptierten die beiden VSler zunächst nicht. Herr Ahrends hatte nicht nur Kenntnis darüber, wo die*der Genoss*in arbeitet, sondern war auch in Besitz ihrer*seiner Handynummer. Das stellte er der*dem Genoss*in gegenüber dann auch ungefragt unter beweis, indem er auf ihrem*seinem Handy anklingelte und ihr*ihm damit seine Nummer zukommen ließ. Er sei für sie*ihn zuständig sagte er noch, bot der*dem Genoss*in durch eine eindeutige Geste Geld für Informationen an und sagte, sie würden sich telefonisch nochmal melden. Das tat er am 31.07.2019 dann auch, wobei der Anruf von der*dem Genoss*in nicht angenommen wurde. Am Sonntag den 04.08.2019 wurde die*der Genos*in erneut von zwei anderen männlichen Personen mit verspiegelten Sonnenbrillen observiert. Einer von beiden hielt ein Audioaufnahmegerät in den Händen. Als sie*er diese mit den Worten „Na, beobachtet ihr mich wieder“ ansprach, ergriffen die beiden Männer ohne ein Wort zu sagen die Flucht.

Die*der Genoss*in hat in der Situation genau richtig reagiert und jegliches Gespräch und jede Zusammenarbeit konsequent verweigert. Das die VSler die Daten der*des Genoss*in (inklusive Handynummer, Wohnort und Arbeitsplatz) über den angeführten Verein erhalten habe, ist wie oben bereits angedeutet vor allem aufgrund der Menge an Informationen zweifelhaft. Viel plausibler erscheint es, dass der VS die Daten der*des Genoss*in von der Polizei erhalten hat. Die*der Genoss*in wurde nämlich bei der großen Anti-Nazi-Demo in Kassel am 20.07.2019 bei einer durch die Polizei brutal geräumten Straßenblockade in Gewahrsam genommen und es wurden ihre*seine Personalien festgestellt wobei auch Fotos angefertigt wurden. Das wäre aufgrund des bestehenden Kooperationsverbots zwischen Verfassungsschutz und Polizei ein Skandal, verwundert aber aufgrund immer wieder kehrender Skandale des VS und der Polizei nicht. Dass sich die beiden Beamten des VS nicht so leicht abschütteln ließen, ist wohl auch Teil ihres perfiden Spiels und zeigt, wie wichtig es, ist den Mut zu haben, ein solches Gespräch kategorisch zu verweigern. Es ist ein Skandal, dass der Verfassungsschutz als Behörde, die in Kassel an der Vertuschung von mindestens zwei rechtsextremen und rassistisch motivierten Morden beteiligt ist, Linke und Antifaschist*innen anquatscht, um Informationen von diesen zu bekommen. Das der VS an Informationen über die rechtsextreme Szene interessiert ist unterstreicht entweder die Inkompetenz dieser Behörde, die beim Thema Rechtsextremismus nicht nur nichts relevantes zur Ermittlungen beiträgt sondern diese sogar aktiv behindert. Wie in den Ermittlungen zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, bei dem der VS die Akte über den mutmaßlichen Mörder Stefan Ernst gesperrt hat. Wahrscheinlicher ist, dass das Interesse an Rechtsextremisten nur vorgeschoben war und das die VSlern viel mehr an Informationen über Linke interessiert sind. Das ist angesichts des erstarkenden Rechtsextremismus ein Beleg dafür, wie sehr der VS selbst Teil des Problem ist. Der VS ist vehementester Vertreter der Extremismustheorie und relativiert durch die Gleichsetzung von Links und Rechts rechten Terror und Rassismus. Der VS unterstützt rechte Netzwerke und Strukturen finanziell und durch Informationen. Spätestens der NSU-Skandal hat gezeigt, dass der Verfassungsschutz niemals Lösung gesellschaftlicher Probleme sein kann, sondern dass diese durch den VS sogar noch aktiv verstärkt und verschärft werden. Dass kurz nach einer großen Demo gegen Nazis in Kassel ein solcher Anquatschversuch durch den VS gemacht wird, unterstreicht dies nochmal. Es ist niemals eine Option mit dem VS zu reden. Deren Mitarbeiter*innen sind bestens geschult und lassen sich auch nicht austricksen. Jede Information, die diese in einem „unverfänglichen“ Gespräch erhalten, ist eine Information zu viel!

Also: Solltet ihr von Beamt*innen des Verfassungsschutz angequatscht werdet, verweigert unbedingt jedes Gespräch! Ihr müsst kein Wort mit denen wechseln, da der VS keinerlei polizeiliche Befugnisse hat. Meldet Euch möglichst verschlüsselt bei uns, um das weitere Vorgehen zu besprechen, holt euch Rat von solidarischen Anwält*innen, an die wir Euch gerne vermitteln und macht den Anquatschversuch öffentlich. Am Freitag, den 16.08.2019 ist im Infoladen an der Halitstraße von 16 bis 18h die Antirepressionssprechstunde der Roten Hilfe. Diesmal als Betroffenentreffen für diejenigen, die im Zuge der Demo am 20.07.2019 gegen die Nazi-Partei „Die Rechte“ Repression erfahren haben. Dazu zählen neben Gewalt und Repression durch die Polizei auch Anquatschversuche, wie der hier dokumentierte.

Mehr Infos zu Anquatschversuchen allgemein findet ihr unter:
https://rote-hilfe.de/downloads1/category/3-was-tun-wenn-s-brennt-und-rechtshilfe-infoflyer-zu-spezifischen-themen?download=22:anquatschversuch-was-tun-information-der-roten-hilfe-zu-kontaktaufnahme-von-vs-und-staatsschutz

Schafft Rote Hilfe!

Wir dokumentieren die Solierklärung der linksjugend [‘solid] Kassel:

Gemeinsam gegen ihre Repression. Tretet ein in die Rote Hilfe, jetzt erst recht!

Einem Bericht von Focus zufolge strebt Innenminister Seehofer ein Verbot der linken Solidaritäts- und Schutzorganisation Rote Hilfe e.V. an. Wir verurteilen diesen Vorstoß als ideologischen Angriff auf alle progressiven linken Kräfte, die von der RH geschützt werden. Auch auf uns.
»In Zeiten zunehmenden Rechtsrucks und repressiver Sicherheitspolitik sind Organisationen wie die Rote Hilfe unverzichtbar für die Verteidigung von Bürgerrechten.« So Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linkspartei. Wie die RH für politisch Verfolgte da ist, so stehen wir heute Seite an Seite mit ihr. Nach einer Vorstellung durch die RH Ortsgruppe Kassel sind einige von uns in den Verein eingetreten.

Solifoto

Nach Demo am Samstag: Kurden werfen Kasseler Polizei Gewalt vor

Nach ihrer völlig unreflektierten Berichterstattung zu der am 27.10.2018 vor dem Kasseler Rathaus stattgefundenen Kundgebung Kasseler Bürgerinnen und Bürger, hat die HNA durch ihre skandalträchtige Weise der Berichterstattung für öffentlich rege Empörung gesorgt. Doch selbst nach ihrem nachträglichen Versuch, diesmal auch mit den Opfern der massiven Polizeigewalt zu sprechen, und ihre Sicht mit einzubeziehen, hat sie sich dennoch nicht gänzlich von den Falschmeldungen der Kasseler Polizei zu den tatsächlichen Vorkommnissen gelöst. Da die Kasseler Polizei ganz offenbar Sorge darüber trägt, dass die vielen gesammelten, und mittlerweile auch an die Öffentlichkeit gelangten Beweise für ihr rohes und unverhältnismäßiges Einschreiten in die friedliche Menge der Menschen Konsequenzen mit sich ziehen werden, ist sie nachwievor darüber bemüht, anhand von Falschmeldungen die Opfer-Täter Rolle umzukehren.

So besteht sie auch nachwievor auf ihre Behauptung, dass 80 demonstrierende Teilnehmende an der Kundgebung beteiligt gewesen sein sollen. Auch behauptet sie, ohne auf die Diagnosen abzuwarten, dass es sich um leichte Verletzungen eines einzelnen Menschen handeln würde. Die im Nachtrag durch professionelle ärztliche Untersuchungen entsprungenen ärztlichen Atteste von mindestens 3 Teilnehmenden der besagten Kundgebung, widersprechen dieser Behauptung in sehr deutlicher Form. Diese besagten ärztlichen Atteste, und auch das zahlreichlich vorhandene Videomaterial stellen wir gerne der Öffentlichkeit zur Verfügung, sofern nicht schon an diese gelangt.
Das Verhalten der Kasseler Polizei ist an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten. In diesem Sinne, verurteilen wir ihr völlig willkürlich und menschenrechtswidriges Verhalten zutiefst. Wir kritisieren ebenfalls die fehlende Transparenz und Neutralität der HNA Berichtserstattungen zu Themen, die sich explizit auf die in Kassel sesshaften kurdischen Bürgerinnen und Bürger beziehen. Es wird sehr selten auf die völlig legitimen Forderungen der Kasseler Bürgerinnen und Bürger eingegangen, stattdessen die Kluft durch Unwissenheit innerhalb der in Kassel lebenden Menschen vertieft.

Auflagen der Demo:
Es gibt kein generelles Verbot von Bildern mit dem Abbild von Abdullah Öcalan. Vor drei Wochen durften wir noch bei einer angemeldeten Kundgebung genau diese Fahnen mit seinem Abbild hissen.
Die Ordnungsämter in Kassel setzten die kurdischen DemonstrantInnen einer Willkür aus. In einigen Wochen werden sie wieder von den Ordnungsämtern zugelassen. An dem gleichen Tag, fanden in zahlreichen Orten auch Aktionen statt, dass Abbild wurde dort zugelassen.
Wir vermuten, dass es an den Kaffee liegt. Wir hoffen, dass beim nächsten aufbrühen des Kaffee, die Bohnen aus den selbstverwalteten Gebiet Chiapas/Mexiko von der zapatistischen Bewegung zum Einsatz kommen.

Link zum Artikel:
https://www.hna.de/kassel/mitte-kassel-ort248256/nach-demo-kurden-werfen-polizei-gewalt-vor-10413931.html?fbclid=IwAR2EGi9sypIgTvFDNKLXxJI4Ge32-ye0wzaad8Io4AcrWD6wBrb5ZOZ_n8Q

Vorherige Artikel:
https://www.hna.de/kassel/mitte-kassel-ort248256/kurden-demo-kassel-vier-polizisten-leicht-verletzt-10406665.html

Weitere Artikel zu dem Ereignis:

https://anfdeutsch.com/aktuelles/yxk-kassel-schikane-wie-in-der-tuerkei-7464?fbclid=IwAR3gwYOqQn7INVcmduGt2rvnf2gjgREmDA0VE68h2lTBDMnO17n7_VeWgqM

https://www.nuceciwan4.com/de/2018/10/29/berlin-und-kassel-polizeigewalt-gegen-kurdinnen/

https://www.nuceciwan4.com/de/2018/10/30/stellungnahme-zu-den-luegen-der-kasseler-polizei/

Silav û Rêz
YXK-Kassel

Redebeitrag zur Demo „Rechtsruck aufhalten – Repression zerschlagen“ am 9.11.18

Gegen Rechtsruck und Repression – Verfolgung wegen YPG-Fahnen in Kassel

Das Bundesinnenministerium (BMI) verordnete im März 2017 und Januar 2018 das Verbot verschiedener Symbole, u.a. der nordsyrischen, kurdischen Selbstverteidigungseinheiten YPG, der Frauenselbstverteidigungseinheiten YPJ, sowie das Logo des kurdischen Studierendenverbandes YXK in Deutschland. Dadurch legitimiert zieht auch die Repression in Kassel an. Es folgen einige Vorfälle seit Anfang 2018:

– Die große Afrin-Solidaritätsdemonstration im Februar wurde großzügig gefilmt, um deswegen Tage danach Personen in der Innenstadt abzufangen und ihre Personalien festzustellen.

– Während des „Ostermarsches“ wurden die Personalien von Personen wegen des Zeigens von YPG-Flaggen aufgenommen.

– Die 1. Mai-Demo wurde wegen zwei YPG-Flaggen angehalten und die Anmelderin zur Auflösung genötigt.

– Während des Festes zum 200. Geburtstag von Karl Marx wurden durch die Polizei zwei YPG-Wimpel bei der Linkspartei beschlagnahmt. Das Verfahren musste kurz darauf dank des offensivem Umgangs der Betroffenen eingestellt werden.

Es kann von zahlreichen weiteren Vorfällen ausgegangen werden, diese Auflistung ist keinesfalls vollständig

Gleichzeitig entscheiden sich wiederum bundesweit Justizbehörden gegen die Verfolgung von Personen, welche diese solidarischen Symbole in der Öffentlichkeit zeigen und widersetzen sich damit der Anordnung des BMI und der Praxis der Polizei. Sie sehen keine Verbotsgrundlage. Hier einige Beispiele dazu:

– Das Verfahren wegen des zeigens einer YPG/YPJ-Fahne auf einer Demonstration im Januar in Freiburg wurde von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingestellt, da die YPG nicht mit einem eigenständigen Betätigungsverbot belegt sei.

– Die Polizeidirektion Magdeburg Nord hatte im Auflagenbescheid einer Demonstration das zeigen von YPG/YPJ-Symbolen verboten. Die Kammer des dortigen Verwaltungsgericht gab allerdings einem Wiederspruch statt, da die beiden Organisationen sowie deren Embleme nicht verboten seien und auch nicht erkennbar sei, dass mit dem Zeigen der Embleme „ein Näheverhältnis“ zur PKK zum Ausdruck gebracht werden solle. Vielmehr solle mit der Versammlung der Zweck verfolgt werden, der YPG/YPJ wegen des „Einsatzes im Kampf gegen den IS und für den Schutz der kurdischen Bevölkerung in Syrien“ ihre „Wertschätzung und Verbundenheit“ entgegenzubringen.

– Im Dezember 2017 hat das Amtsgericht Aachen den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls „aus rechtlichen Gründen“ abgelehnt weil der Beschuldigte einer
Straftat „nicht hinreichend verdächtig“ gewesen ist. Diesem war vorgeworfen worden, eine YPG-Flagge als Facebook-Profilbild eingestellt zu haben. Es bezog sich darin sogar auf die Aussage der Bundesregierung vom 21. April, wonach YPG und YPJ nicht schlechthin verboten seien, „sondern nur insoweit, als dass sich die PKK derer ersatzweise bedient“. Daher bezweifelte das Gericht das Vorliegen einer Straftat „durch bloße Darstellung einer YPG-Flagge“.

Der steigende Repressionsdruck durch die deutschen Ermittlungsbehörden erinnert stark an die Situation für Kurd*innen in der BRD Anfang der 90er Jahre. Damals führte die Situation u.a. dazu, dass der 16-jährige Halim Dehner am 30.Juni 1994 in Hannover von Polizisten hinterrücks erschossen wurde. Sein Verbrechen? Das Plakatieren einer PKK-Flagge.

Selbst Ex-Innenminister Gerhart Baum sagte kürzlich zur aktuellen Situation: „Das sind übereifrige Überinterpretationen des PKK-Verbots. Entweder man verbietet die Vereinigung der syrischen Kurden, dann wäre man konsequent. Das kann man aber nicht, weil es keinen Anlass dazu gibt. Dann kann man auch nicht Leute bestrafen, die dieses Symbol benutzen.“

An die anwesenden Bullen: Von euch erwarten wir schon lange nichts mehr!

An alle anderen: Lasst euch nicht einschüchtern. Wie ihr seht bedeutet die BMI-Verordnung zwar Bullenstress, aber eigentlich droht keine weitere Verfolgung. Seid stark, seid laut und seid Wiederständig.

Gegen diesen Staat und seine Repression!

Wenn ihr trotzdem Probleme mit der Polizei oder Justiz habt, sind wir für euch da! Kontaktieren könnt ihr uns unter:
kassel@rote-hilfe.de

Prozessbericht: Prozess gegen zwei Kasseler Frauenärztinnen wegen angeblicher unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

Während auf der Nachtanzdemo „I can’t believe that I still have to protest this shit!“ am 25. August 350 Menschen einen Freispruch für die beiden Angeklagten forderten kamen auch am Prozesstag 300 Menschen um 8:15 vorm Amtsgericht Kassel zusammen um die Forderung zu erneuern. Nach der Kundgebung war der Andrang auf den Gerichtsaal groß. Jedoch fanden neben zahlreichen Pressevertreter_innen nur 50 solidarische Prozessbeobachter_innen Platz. Vor dem Gerichtsaal warteten 50 weitere Prozessbeobachter_innen während draußen halbstündlich Kundgebungen abgehalten wurden.

Angeklagt wurde von der Staatsanwaltschaft die schlichte Aufführung der Leistung der beiden Frauenärztinnen auf ihrer Webseite:
„Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne®“
Diese ist nach der Staatsanwaltschaft dazu geeignet gegen die Strafnorm § 219a zu verstoßen. Der Paragraf verbietet eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs zum eigenen Vermögensvorteil anzubieten, bekanntzumachen oder in grob anstößiger Weise anzupreisen.
Dass die beiden Ärztinnen in einer kapitalistisch organisierten Wirtschaftsordnung die Leistung natürlich nicht kostenfrei anbieten, versteht sich von selbst und zeigt einmal mehr die Intension des Paragrafen auf. So soll die Informationsbeschaffung über Schwangerschaftsabbrüche für betroffene Frauen verhindert werden und sie zur Austragung ihrer ungewollten Schwangerschaft gebracht werden.

Im Gerichtssaal

Nach dem Verlesen der Anklageschrift führte die Verteidigung detailreich aus, warum der § 219a StGB verfassungswidrig sei. Der Solidaritätsblog1 für die angeklagten Ärztinnen fasst es wie folgt zusammen:
„Der § 219a StGB verletze die Informationsfreiheit, das Patientenselbstbestimmungsrecht und die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG. Außerdem den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG, da ausschließlich Frauen in ihrem Recht auf Informationsbeschaffung eingeschränkt würden, wenn es um einen operativen Eingriff an ihren Reproduktionsorganen ginge.“

Danach äußerten sich die beiden Ärztinnen zum Sachverhalt. Nora Szász sagte sie halte es für selbstverständlich, dass man Frauen umfassend über das Leistungsspektrum als Ärztin informiere. Darüber hinaus wies sie auf den rechten Background des Anzeigenstellers hin. Natascha Nicklaus ergänzte, dass sie als Ärztinnen selbstlos tätig seien und es darum ginge, Menschen zu helfen.
Der Richter bezeichnete im weiteren Verlauf die Patient_innen als „Kunden“. Diesen Begriff monierte die Verteidigung allerdings, da es sich um eine Behandlung und keine Dienstleistung handle. Die Verteidigung wollte dann zwei Sachverständige vernehmen lassen. Das Gericht wies die Beweisanträge allerdings ab, ohne dies zu begründen. Daraufhin zeigte sich die Verteidigung empört und stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, denn keiner der insgesamt 5 Beweisanträge wurde zugelassen. Weiter wurde der Antrag mit der Wortwahl des Richters begründet, da diese an seiner Objektivität zweifeln lasse. Der Richter lachte auch an unangemessener Stelle. Darauf angesprochen, war er sich nicht zu schade, dies zu verneinen, obwohl es im gesamten Saal zu vernehmen war.

Wie geht es weiter?

Der Richter versuchte noch mehrmals einen nächsten Verhandlungstermin anzusetzen. Die Verteidigung verhandelt allerdings in der nächsten Zeit häufig vor anderen Gerichten. Auch ist eine Ärztin zunächst drei Wochen im Urlaub, was das Gericht vor ein weiteres Problem stellt, da die Verhandlung nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden darf. Andernfalls muss der Prozess neu aufgerollt werden. Der Staatsanwalt sagte, es sei auch eine Option, die Ärztin zwangsweise vorzuführen – wobei er nachschob, dass es sich von der Verhältnismäßigkeit nicht anbiete. Der Richter stellte die Möglichkeit in den Raum ohne Angeklagte weiterzumachen und zeigte ein weiteres Mal, dass er kein Problem damit hat, die Angeklagtenrechte zu beschneiden. Mittlerweile wurde auch die Ablehnung des Befangenheitsantrages veröffentlicht. Auch wird der Prozess ausgesetzt und beginnt am erneut 28.01.2019 um 9:30 erneut.
Die beiden Angeklagten lassen sich jedoch nicht entmutigen und führen weiter auf ihrer Website Schwangerschaftsabbrüche auf. Kommt zum Prozesstermin und solidarisiert euch!
Das Verfolgungsinteresse der Repressionsbehörden gegen Aktivist_innen, die sich für ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung einsetzen, bleibt hoch. Nach der Kundgebung ermittelt die Polizei wegen 18 Kreidegraffitis auf dem Fußweg vor dem Gericht.

Der Prozess kostet Geld – Ihr könnt dafür Spenden:
Spendenkonto für Frau Szász und Frau Nicklaus:

pro familia Kassel
Volksbank Kassel Göttingen
IBAN: DE 20 5209 0000 0000 115606
BIC: GENODE51KS1

Weg mit den Schandparagrafen §218 und §219!
Für ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung!
Freispruch für Natascha Nicklaus und Nora Szász!

1solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com