Ungeachtet juristischer Feststellungen werden wir an diesem Tag einmal mehr jeden Antifaschismus verteidigen – denn der Kampf gegen Nazis ist und bleibt legitim und notwendig! Der Fokus soll dabei auf einer öffentlich wirksamen Solidaritätsbekundung vor dem BGH-Gebäude liegen und weniger auf dem Geschehen im Gerichtssaal.
Es gilt, über die politische Dimension der Ermittlungen und des Verfahrens aufzuklären und lautstark Stellung zu beziehen, denn wir wissen: Staatliche Repression zielt immer darauf ab, die antifaschistische Bewegung zu spalten, zu schwächen und letztlich zu zerschlagen. Gemeint sind wir alle!
Kommt mit uns am 6. Februar um 8:30 zum BGH in der Herrenstraße 45a und setzt ein deutliches Zeichen für Solidarität mit Lina und allen weiteren Angeklagten und Inhaftierten im Antifa-Ost-Verfahren!