Kripro Witzenhausen: Betroffene klagen gegen Polizeigewalt bei rechtswidriger Abschiebung

Urteil im zweiten Prozess gegen Land Hessen vom 23. April 2021

Am 23.04.2021 – dem dritten Jahrestag der versuchten Abschiebung – wurde der zweite von drei Einzel-Prozessen gegen das Land Hessen geführt. Es ging um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes von Zwangsmitteln während dem nächtlichen Polizeieinsatz. Damals war die Polizei mit brutaler Härte gegen friedlich Demonstrierende vorgegangen, die gegen die rechtswidrige Abschiebung Zivilcourage zeigten. Es gab einen Massenanfall von Verletzten. Unmittelbar im Anschluss verbreitete die Polizei Pressemitteilungen mit frei erfundenen Darstellungen, die jedoch von vielen Redaktionen unhinterfragt in die Berichterstattung aufgenommen wurden.1

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Amtsgericht Kassel: „Bijî Serok Apo“nicht grundsätzlich verboten

Das Amtsgericht Kassel hat einen Angeklagten freigesprochen, der auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ gerufen haben soll. Die Parole sei nicht grundsätzlich verboten, argumentierte das Gericht.

Wir dokumentieren den Beitrag von ANF Deutsch zum Urteil am Amtsgericht Kassel.

Das Amtsgericht Kassel hat heute einen Angeklagten freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ (deutsch: Es lebe Apo) gerufen zu haben. Die Demonstration fand am 15. Februar dieses Jahres anlässlich des 20. Jahrestags der Verschleppung des kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan unter dem Titel „Öcalan lebt – aber wie?“ in Kassel statt. Der Protest klagte die Haftbedingungen des PKK-Mitbegründers und die Hintergründe seiner völkerrechtswidrigen Entführung aus der griechischen Botschaft im kenianischen Nairobi auf die türkische Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer an. Auch der damals noch stattfindende Hungerstreik zur Durchbrechung der Isolationshaft Öcalans war thematisch Teil der Demonstration.

Die friedlich verlaufende Demonstration mit knapp 700 Teilnehmer*innen war damals von der Polizei mit der Begründung der Skandierung verbotener Parolen videographisch festgehalten worden. Die Staatsanwaltschaft warf anhand einer kurzen Videosequenz aus diesen Aufnahmen dem Angeklagten vor, „Bijî Serok Apo“ gerufen zu haben. In der Urteilsbegründung verwies das Gericht allerdings darauf, dass das Rufen dieser Parole nicht grundsätzlich verboten ist. In Anbetracht davon, dass sich die Demonstration thematisch um die Lebens- und Haftbedingungen Abdullah Öcalans drehte, sah das Gericht die Äußerung „Bijî Serok Apo“ als zulässig und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Angeklagte wurde freigesprochen, die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Staatskasse.

Landgericht Berlin: „Apo“ nicht strafbar

Auch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin hat in diesem Jahr entschieden, dass der Ausruf „Bijî Serok Apo“ nicht strafbar ist. Ein ähnlicher Prozess vor dem Amtsgericht in Braunschweig hatte gar nicht erst stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft war damals eingeknickt und hatte kurz vor der Verhandlung Anfang Juni den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zurückgenommen.

Solidarität mit den angeklagten Kasseler Gynäkologinnen!

Nachttanzdemo 25. August | 19 Uhr | Treffpunkt: Goethestraße 47 – von dort aus Richtung Nordstadt

Aus Anlass des Gerichtsprozesses gegen die zwei angeklagten Kasseler Gynäkologinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus wollen wir unsere Solidarität mit den beiden sichbar machen! Entsprechend des §219a Strafgesetzbuch wurden sie wegen des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche angeklagt. Beide informieren auf ihrer Internetseite darüber und führen entsprechende Leistungen durch. Gemeinsam wollen wir lautstark gegen die Pragraphen 219a + 218, also die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland protestieren!

Am 29. August findet um 9 Uhr der Gerichtstermin gegen die nach § 219a StGB angezeigten und angeklagten Ärztinnen im Amtsgericht Kassel statt. Ein Frauenbündnis hat zu Aktionen und Protesten anlässlich dieses Tages aufgerufen.

Die Kundgebung vor der Gerichtsverhandlung beginnt um 8.15 Uhr. Sie wird nach dem Gerichtstermin fortgesetzt.

Demonstrationsfreiheit durchsetzen

Zuerst veröffentlicht in: www.die-dezentrale.net

Nachdem das Ordnungsamt der Stadt Kassel als Versammlungsbehörde bereits einige Schelten kassierte, bekam es nun noch eine weitere Ohrfeige. Was ist faul im Staate Ahle Wurscht?

Erinnern wir uns zurück: Am Anfang des bundesweiten Rechtsrucks stand PEGIDA. Der Kasseler Ableger KAGIDA, später PEGIDA-Kassel, organisierte nahezu wöchentlich Aufmärsche. Aber es gab regen Gegenprotest. Der Anmelder einer Gegenkundgebung stellte Anfang 2015 fest, dass KAGIDA für den Februar noch nicht ihre Kundgebung am üblichen Auftaktort angemeldet hatte. Er meldete kurzerhand für die nächste Zeit beim Ordnungsamt an genau dieser Stelle die Gegenkundgebung an.

Das Ordnungsamt wollte aber dem KAGIDA Anmelder Michael Viehmann ein „Gewohnheitsrecht“ einräumen. Nach dem Motto: Montag ist immer Pegida, Pegida steht immer auf der Westseite des Platzes. Wenn es darum geht, Rassisten zu bedenken, die sich nicht gemeldet haben, wird der gemeine Ordnungsamtbeamte arbeitsam. Gegen dieses Vorgehen legte der Genosse Rechtsmittel ein. Das Verwaltungsgericht folgte noch der Auffassung des Ordnungsamtes, der Verwaltungsgerichtshof jedoch stoppte das groteske Spiel. „Demonstrationsfreiheit durchsetzen“ weiterlesen

[Prozessaufruf] Eisenach, 9.5.18, 12:30

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung in Eisenach

Als 2014 die letzte linksradikale Mobilisierung gegen das jährlich stattfindende Treffen der Deutschen Burschenschaft in Eisenach verklang, folgte 2015 ein „Offener Brief an das Bündnis gegen Rechts in Eisenach“ des Bündnisses „Gegen alle Männerbünde – Verbindungen auflösen!“ an die Zivilgesellschaft der Stadt in Westthüringen, in welchem das Fernbleiben begründet wurde. Darin wird vor allem über die Ignoranz und offene Ablehnung der Eisenacher*innen gegenüber der feministischen und antifaschistischen Demonstration gesprochen, welche den Bündnisgruppen und allen Aktivist*innen entgegenschlugen – weiterhin war darin die Rede von einer Kriminalisierung der Proteste und der „Drecksarbeit“, die der Polizei überlassen wurde.

Nun ist viel Zeit vergangen und die Kriminalisierung der Proteste wirkt nach, ist sogar noch aktuell, wie der Fall eines Erfurter Genossen zeigt, der nun zur Verhandlung vor das Amtsgericht Eisenach geladen ist. Auf der feministischen und antifaschistischen Demonstration 2014 soll er versucht haben, einen Polizeibeamten mit einer Fahne zu verletzen. Die Vorhaltungen des Polizisten zum Vorwurf gegen unseren Genossen waren so schwach, das die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte… bis der Polizeibeamte dagegen Beschwerde einlegte und das Verfahren nun erneut aufgenommen ist. Der Genosse tat das einzig Richtige, machte keine Aussagen zum Vorwurf und meldete sich bei seiner Roten Hillfe Gruppe.

Wir rufen alle Antifaschist*innen und Feminist*innen der Region sowie die zivilgesellschaftlich Engagierten aus Eisenach dazu auf, den angeklagten Antifaschisten zu untersützen, in dem sie die Verhandlung solidarisch begleiten!

Kommt am Mittwoch, den 9. Mai 2018, zu 9:30 ins Amtsgericht Eisenach (Theaterplatz 5) ins Zimmer 301.

Als Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt untersützen wir den Genossen und weisen daraufhin, dass dieser Vorwurf auch jede*n andere*n hätte treffen können. Lasst uns die Repressionskosten solidarisch teilen! Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle!

Solidarität ist eine Waffe!

Spenden an Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt / IBAN: DE80 4306 0967 4007 2383 52 / BIC: GEN0DEM1GLS /Verwendungszweck: Eisenach

rotehilfeerfurt.blogsport.de

Kurzer Prozessbericht zu Verurteilung in Leipzig

Das Amtsgericht Leipzig hat am 23.01.18 einen Genossen unter dem Vorwurf des besonders schweren Landfriedensbruchs anlässlich der Ausschreitungen am 12.12.2015 zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt.

Im Prozess sprachen 4 Zeug*innen vor, davon wieder einmal 3 Bullenzeugen, die alle den Genossen belasteten. Zwar wurden keine Filmaufnahmen vorgelegt, die den Genossen zeigen, noch Beweismittel wie eine angebliche Sturmhaube gesichert, dennoch war das Gericht von der Täterschaft überzeugt. Auch ein Passant konnte nur eine Beobachtung von zwei undokumentierten Steinwürfen „aus dem Augenwinkel“ zum besten geben.

Es lässt sich feststellen, dass das Amtsgericht Leipzig wieder eine gehörige Portion Straflust an den Tag legte und den teils widersprechenden, nicht objektiv nachvollziehbaren Aussagen der Bullen unhinterfragt Glauben schenkte. Weder wurde die brutale Festnahme des Genossen kritisch beleuchtet, in deren Folge der Genosse einen epileptischen Anfall erlitt (!), noch wurden die unauffindbaren Asservaten thematisiert.

Es stellt sich der Eindruck ein, dass die pure Anwesenheit im Leipziger Süden am 12.12. eine Straftat für sich darstellt. Die Urteilsbegründung setzte sich dementsprechend wie aus dem Wörterbuch der politischen Urteile zusammen: Bei dem Genossen sei als „Krawalltourist“ davon auszugehen, dass er den Landfriedensbruch begehen würde, zudem habe er ja keine Arbeit und könne daher eben auch die Haftstrafe antreten. Dass der Genosse aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig ist, scheint dem Leipziger Amtsgericht egal zu sein. Diese Aussagen des Gerichts, zeigen wie die Rechtssprechung in des Gerichts angelegt ist: Widerstand bekämpfen und diffamieren auf der einen Seite und Sozialdarwinismus und Verwertungslogik auf der Anderen .

Wir sind angewidert angesichts dieses willkürlichen Urteils und wünschen dem Genossen viel Kraft und Durchhaltevermögen.

United we Stand!

Rote Hilfe Leipzig, Januar 2018

Freispruch für Aktivisten im Zusammenhang mit Tortenwurf auf Beatrix von Storch

Am Mittwoch den 17. Mai wurde im Prozess im Amtsgericht Kassel ein Aktivist vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Keine*r der sechs Zeug*innen konnte den Aktivisten mit der Tat in Verbindung bringen. Vor allem die Zeug*innen der Bundespolizei die zwei Menschen nach der extrem vagen Beschreibung „dunkle Kleidung, linkes Spektrum“ am Bahnhof Wilhelmshöhe festnahmen, blamierten sich im Zeug*innenstand. Die Beschreibung ihrer „Fahndung“ und der Beschreibung ihrer Gründe, warum sie genau diese beiden Menschen festnahmen war sehr erheiternd, durch das verquere und klischeebeladene Bild welches sie von linken Aktivist*innen zeichneten (unordentliche Kleidung, bunte Schnürsenkel) und sie zur Repression bewog.

Daraufhin war selbst der Staatsanwalt nicht mehr in der Lage, die Anschuldigung aufrecht zu erhalten. Dem hatte weder der Verteidiger noch der Richter etwas hinzuzufügen.

Wir freuen uns über diesen Erfolg gegen Repression und hoffen, dass dieser Erfolg viele weitere Menschen ermutigt, im Kampf gegen die AfD nicht vor möglicher Repression zurück zu schrecken. Weiterhin möchten wir herausstellen, dass es sich wieder einmal als sinnvoll erwiesen hat, dass der Beschuldigte im Vorfeld dem Strafbefehl widersprach und über die ganze Zeit auf jegliche Aussagen verzichtet hat. Wie mensch in diesem Verfahren sehen konnte, basieren die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft nicht immer auf einer guten Beweislage. Sie schicken diese erpresserischen Strafbefehle aber trotzdem raus, in der Hoffnung die Beschuldigten knicken ein, werden eingeschüchtert und finanziell belastet.

Es war schön, dass sich so viele Menschen solidarisch gezeigt, an dem Prozess teilgenommen und somit den Angeklagten unterstützt haben. Anna und Arthur halten weiterhin das Maul und kämpfen weiterhin gegen die rassistische und nationalistische AfD!

Zum Hintergrund: Am 28. Januar 2016 betritt ein als Clown verkleideter Aktivist der Gruppe Peng! aus Berlin die geheime Tagung der AfD-Bundesprogrammkommission im Kasseler Penta Hotel und wirft der Rassistin Beatrix von Storch eine Sahnetorte ins Gesicht. Die antifaschistische Intervention bekommt große mediale Aufmerksamkeit unter dem Schlagwort #TortalerKrieg. Nur wenige Stunden später hissen Aktivisten*innen auf dem Dach des Hotels ein Banner mit der Aufschrift „Rassismus tötet“ und die Gruppe A & O ruft zu einer spontanen Protestkundgebung vor dem Penta Hotel auf. Etliche Menschen folgen diesem Aufruf.

Gleichzeitig trifft ein großes Aufgebot der Polizei ein. Diese nehmen zwei Menschen in der Nähe des Bahnhofs Wilhelmshöhe fest. Einer der beiden Menschen muss im Anschluss an die Personalienkontrolle einige Stunden in Polizeigewahrsam verbringen. Der sichtlich überforderte Hotelmanager des Penta Hotels lässt aus Angst vor der Öffentlichkeit die AfD zwar von der Polizei aus dem Saal schmeißen, da die Politiker*innen sich weigern, freiwillig zu gehen. Er erstattet aber auch Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen die beiden Festgenommenen.

Wir solidarisieren uns auch mit der Aktivistin, der am 12. Juni in Kiel der Prozess gemacht wird wegen eines weiteren Tortenwurfs auf Beatrix von Storch!

Tortenwurf auf die Rassistin Beatrix von Storch & Bannerdrop: Penta Hotel verfolgt Genossen – Verhandlung am 17. Mai

28. Februar 2016: Ein als Clown verkleideter Aktivist der Gruppe Peng! aus Berlin betritt die geheime Tagung der AfD-Bundesprogrammkommission im Kasseler Penta Hotel und wirft der Rassistin Beatrix von Storch eine Sahnetorte ins Gesicht. Die antifaschistische Intervention bekommt große mediale Aufmerksamkeit unter dem Schlagwort #TortalerKrieg. Nur wenige Stunden später hissen Aktivisten*innen auf dem Dach des Hotels ein Banner mit der Aufschrift „Rassismus tötet“ und die Gruppe A & O ruft zu einer spontanen Protestkundgebung vor dem Penta Hotel auf. Etliche Menschen folgen diesem Aufruf.

Gleichzeitig trifft ein großes Aufgebot der Polizei ein. Diese nehmen zwei Menschen in der Nähe des Bahnhofs Willhelmshöhe fest. Einer der beiden Menschen muss im Anschluss an die Personalienkontrolle einige Stunden in Polizeigewahrsam verbringen. Der sichtlich überforderte Hotelmanager des Penta Hotels lässt aus Angst vor der Öffentlichkeit die AfD zwar von der Polizei aus dem Saal schmeißen, da die Politiker*innen sich weigern, freiwillig zu gehen. Er erstattet aber auch Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen die beiden Festgenommenen.

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Erneuter Prozess gegen kurdischen Genossen

Kurdischer Genosse Angeklagt / Nächster Prozesstermin 16.12. im Amtsgericht Kassel

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Kassel ruft auf, zur praktischen Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung!

Seit Jahrzehnten wird die kurdische Freiheitsbewegung in Deutschland kriminalisiert und oftmals fernab von rechtsstaatlichen Prinzipien bekämpft. Durch das Betätigungsverbot der kurdischen Arbeiterpartei PKK ist diese zum regelrechten Kampfbegriff gegen die komplette kurdische Bevölkerung geworden. Polizei, Staatsanwaltschaft und Medien konstruieren immer wieder gebetsmühlenartig eine Bedrohungslage, welche von der PKK gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgehen würde. Die PKK verteidigt derzeit die emanzipatorische und demokratische Autonomieregion Rojava und zeigt sich im Kampf gegen den sog. Islamischen Staat als eine Kraft gegen den Faschismus.

Am Freitag findet abermals ein Prozess gegen einen kurdischen Genossen statt, der sich intensiv in der kurdischen Freiheitsbewegung engagiert und oft an der Organisation von Demonstrationen und Kundgebungen beteiligt war. Während sich die Türkei zusehends faschisiert, es täglich Übergriffe gegen Oppositionelle und militärische Interventionen in den kurdischen Gebieten gibt, werden hier in Deutschland kurdische Genossen aufgrund ihrer politischen Betätigung weiter verfolgt.

Alle Menschen die sich solidarisch zeigen wollen kommen am 16.12.2016 um 11.30 Uhr zum Amtsgericht in Kassel. Treffpunkt ist vor dem Gebäude, Frankfurter Straße 9. Der Prozess beginnt um 11:30 Uhr in Saal E116.

Weg mit dem Verbot der PKK! Freiheit für alle politischen Gefangen! Schluss mit der Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung!

Erneuter Prozess gegen kurdischen Genossen

Kurdischer Genosse Angeklagt / Nächster Prozesstermin 21.09. im Amtsgericht Kassel

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Kassel ruft auf, zur praktischen Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung!

Seit Jahrzehnten wird die kurdische Freiheitsbewegung in Deutschland kriminalisiert und oftmals fernab von rechtsstaatlichen Prinzipien bekämpft. Durch das Betätigungsverbot der kurdischen Arbeiterpartei PKK ist diese zum regelrechten Kampfbegriff gegen die komplette kurdische Bevölkerung geworden. Polizei, Staatsanwaltschaft und Medien konstruieren immer wieder gebetsmühlenartig eine Bedrohungslage, welche von der PKK gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgehen würde. Die PKK verteidigt derzeit die emanzipatorische und demokratische Autonomieregion Rojava und zeigt sich im Kampf gegen den sog. Islamischen Staat als eine Kraft gegen den Faschismus.

Am Mittwoch findet abermals ein Prozess gegen einen kurdischen Genossen statt, der sich intensiv in der kurdischen Freiheitsbewegung engagiert und oft an der Organisation von Demonstrationen und Kundgebungen beteiligt war. Nun steht er aufgrund seiner politischen Betätigung vor Gericht.

Alle Menschen die sich solidarisch zeigen wollen kommen am 21.09.2016 um 15.30 Uhr zum Amtsgericht in Kassel. Treffpunkt ist vor dem Gebäude, Frankfurter Straße 9. Der Prozess beginnt um 15:45 Uhr in Saal E116.

Weg mit dem Verbot der PKK! Freiheit für alle politischen Gefangen! Schluss mit der Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung!