Vortrag: Das neue hessische Versammlungsfreiheitsgesetz – Was müssen wir für unsere politische Praxis wissen?

Anfang April ist das hessische Versammlungsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz legt einen deutlichen Schwerpunkt auf Gefahrenabwehr und gibt der Polizei und Behörden weitgehende Möglichkeiten, die Ausübung dieses Grundrechts einzuschränken.

In dem Vortrag erklärt der Rechtsanwalt Jasper Prigge das 1 x 1 des Versammlungsrechts und geht auf hessische Besonderheiten ein.

Kernfragen sind:

  • Wie melde ich eine Demo an?
  • Wann ist ein Kooperationsgespräch mit derVersammlungsbehörde angebracht und was ist beim Kooperationsgespräch zu erwarten?
  • Welche Auflagen können Behörden machen?

Der Vortrag richtet sich nicht nur an Anmelder*innen und Orgateams von Demonstrationen & Versammlungen, sondern ist auch interessant für Menschen, die an den Versammlungen teilnehmen.

Freitag, 1. Dezember, 18 Uhr im aka, Werner-Hilpert-Straße 22

Jasper Prigge ist Rechtsanwalt aus NRW. 2019 kam sein Buch „Versammlungsfreiheit: Ein Praxisleitfaden“ heraus.

 

 

„Was tun wenn’s brennt?“ in Witzenhausen (Laden B14, Brückenstraße 14) um 19 Uhr

 

Wie bereite ich mich gut auf politische Aktionen vor, wie verhalte ich mich dort und danach einigermaßen safe und was tun, wenn mal Post von den Cops kommt? Diese und weitere Fragen, sowie Infos über die Rote Hilfe gibt ́s in diesem Vortrag.

Wann? 11.11.23, um 19 Uhr.
Wo? Laden B14, Brückenstraße 14 in Witzenhausen.

(Die „Was tun, wenn’s brennt“-Veranstaltung der Roten Hilfe findet im Rahmen der kritischen Orientierungswochen in Witzenhausen statt. –> https://www.die-dezentrale.net/events/kritischen-orientierungswochen-in-witzenhausen-23-10-11-11/.)

Pressemitteilung des RME-Bündnisses: „Strafverfahren gegen die Anmelderin vom Rheinmetall-Entwaffnen-Camp eingestellt + Angriff auf die Versammlungsfreiheit abgewehrt + 50 Unterstützer*innen protestieren vor Gericht“

Pressemitteilung des Bündnisses Rheinmetall Entwaffnen vom 02.01. 2023 (https://rheinmetallentwaffnen.noblogs.org/presse/pressemitteilungen-2023/):

„Strafverfahren gegen die Anmelderin vom Rheinmetall-Entwaffnen-Camp eingestellt + Angriff auf die Versammlungsfreiheit abgewehrt + 50 Unterstützer*innen protestieren vor Gericht

Das Ergebnis des heutigen Gerichtstermins in Kassel ist deutlich: Das Strafverfahren gegen die Anmelderin des Rheinmetall Entwaffnen Camps wird eingestellt. Die Beweisaufnahme konnte keinen eindeutigen Verstoß gegen die Campauflagen feststellen. Die Kosten für das Verfahren trägt die Staatskasse.

„Wir haben für das Versammlungsrecht gekämpft und den Angriff von Kasseler Ordnungsamt und Bürgermeister Christian Geselle zurückgeschlagen. Aber allein, dass es zu diesem Prozesstermin gegen die Campanmelderin kam, ist ein Skandal“, so Nina Kempe von Rheinmetall Entwaffnen.

Vor Prozessbeginn hatten sich 50 Menschen vor dem Amtsgericht in Kassel eingefunden. „Wir sind hier in Solidarität mit der Angeklagten, der Absurditäten, wie z.B. ein im Park freilaufender Hund, vorgeworfen werden“, erklärt die Antimilitaristin Linda Müller „Hier geht es um nichts weniger als um einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit!“

„Anstatt die Profiteure von Kriegen, menschlichem Leid und der Zerstörung der Umwelt anzuklagen, setzt die Stadt Kassel auf Kriminalisierung von Protesten für eine friedliche Welt“, erläutert Nina Kempe. „Deswegen ist es ein wichtiges Zeichen, dass so viele Menschen heute gekommen sind und auch vor dem Gericht gegen die Produktion von Kriegswaffen protestieren.“

Das Bündnis “Rheinmetall Entwaffnen” arbeitet seit 2018 gegen Militarisierung, Aufrüstung und Waffenexporte aus Deutschland. Es setzt sich ein für einen intersektionalen und internationalistischen Antimilitarismus.

Vom 30. August bis zum 4. September 2022 organisierte das Bündnis ein Camp und Aktionstage gegen die Kriegsindustrie in Kassel. Mit 500 Teilnehmenden waren die Aktionstage mit antimilitaristischem Camp, Aktionen im Stadtgeschehen und Demonstrationen in Kassel eine erfolgreiche Intervention in den Alltag des Rüstungs-Hotspots Kassel.“

 

Prozess wegen „Nötigung“ endet mit klarem Freispruch

Prozess wegen „Nötigung“ endet mit klarem Freispruch – Ungereimtheiten bei der polizeilichen Arbeit und in der Ermittlungsakte bleiben jedoch ungeklär

Am 25.10.2022 ging das Verfahren mit einem eindeutigen Urteil zu Ende. Nach der Anhörung der letzten von insgesamt 5 Witzenhäuser Polizei-Zeug*innen wurde die ausführliche Beweisaufnahme geschlossen. Die Richterin urteilte, dass der Tatvorwurf der Nötigung in beiden verhandelten Fällen hinfällig ist und daher nur ein Freispruch in Frage kommt. Die Kosten für das dreitägige Gerichtsverfahren trägt die Staatskasse.

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