Amtsgericht Kassel: „Bijî Serok Apo“nicht grundsätzlich verboten

Das Amtsgericht Kassel hat einen Angeklagten freigesprochen, der auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ gerufen haben soll. Die Parole sei nicht grundsätzlich verboten, argumentierte das Gericht.

Wir dokumentieren den Beitrag von ANF Deutsch zum Urteil am Amtsgericht Kassel.

Das Amtsgericht Kassel hat heute einen Angeklagten freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ (deutsch: Es lebe Apo) gerufen zu haben. Die Demonstration fand am 15. Februar dieses Jahres anlässlich des 20. Jahrestags der Verschleppung des kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan unter dem Titel „Öcalan lebt – aber wie?“ in Kassel statt. Der Protest klagte die Haftbedingungen des PKK-Mitbegründers und die Hintergründe seiner völkerrechtswidrigen Entführung aus der griechischen Botschaft im kenianischen Nairobi auf die türkische Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer an. Auch der damals noch stattfindende Hungerstreik zur Durchbrechung der Isolationshaft Öcalans war thematisch Teil der Demonstration.

Die friedlich verlaufende Demonstration mit knapp 700 Teilnehmer*innen war damals von der Polizei mit der Begründung der Skandierung verbotener Parolen videographisch festgehalten worden. Die Staatsanwaltschaft warf anhand einer kurzen Videosequenz aus diesen Aufnahmen dem Angeklagten vor, „Bijî Serok Apo“ gerufen zu haben. In der Urteilsbegründung verwies das Gericht allerdings darauf, dass das Rufen dieser Parole nicht grundsätzlich verboten ist. In Anbetracht davon, dass sich die Demonstration thematisch um die Lebens- und Haftbedingungen Abdullah Öcalans drehte, sah das Gericht die Äußerung „Bijî Serok Apo“ als zulässig und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Angeklagte wurde freigesprochen, die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Staatskasse.

Landgericht Berlin: „Apo“ nicht strafbar

Auch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin hat in diesem Jahr entschieden, dass der Ausruf „Bijî Serok Apo“ nicht strafbar ist. Ein ähnlicher Prozess vor dem Amtsgericht in Braunschweig hatte gar nicht erst stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft war damals eingeknickt und hatte kurz vor der Verhandlung Anfang Juni den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zurückgenommen.

Solidarität mit den angeklagten Kasseler Gynäkologinnen!

Nachttanzdemo 25. August | 19 Uhr | Treffpunkt: Goethestraße 47 – von dort aus Richtung Nordstadt

Aus Anlass des Gerichtsprozesses gegen die zwei angeklagten Kasseler Gynäkologinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus wollen wir unsere Solidarität mit den beiden sichbar machen! Entsprechend des §219a Strafgesetzbuch wurden sie wegen des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche angeklagt. Beide informieren auf ihrer Internetseite darüber und führen entsprechende Leistungen durch. Gemeinsam wollen wir lautstark gegen die Pragraphen 219a + 218, also die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland protestieren!

Am 29. August findet um 9 Uhr der Gerichtstermin gegen die nach § 219a StGB angezeigten und angeklagten Ärztinnen im Amtsgericht Kassel statt. Ein Frauenbündnis hat zu Aktionen und Protesten anlässlich dieses Tages aufgerufen.

Die Kundgebung vor der Gerichtsverhandlung beginnt um 8.15 Uhr. Sie wird nach dem Gerichtstermin fortgesetzt.

Demonstrationsfreiheit durchsetzen

Zuerst veröffentlicht in: www.die-dezentrale.net

Nachdem das Ordnungsamt der Stadt Kassel als Versammlungsbehörde bereits einige Schelten kassierte, bekam es nun noch eine weitere Ohrfeige. Was ist faul im Staate Ahle Wurscht?

Erinnern wir uns zurück: Am Anfang des bundesweiten Rechtsrucks stand PEGIDA. Der Kasseler Ableger KAGIDA, später PEGIDA-Kassel, organisierte nahezu wöchentlich Aufmärsche. Aber es gab regen Gegenprotest. Der Anmelder einer Gegenkundgebung stellte Anfang 2015 fest, dass KAGIDA für den Februar noch nicht ihre Kundgebung am üblichen Auftaktort angemeldet hatte. Er meldete kurzerhand für die nächste Zeit beim Ordnungsamt an genau dieser Stelle die Gegenkundgebung an.

Das Ordnungsamt wollte aber dem KAGIDA Anmelder Michael Viehmann ein „Gewohnheitsrecht“ einräumen. Nach dem Motto: Montag ist immer Pegida, Pegida steht immer auf der Westseite des Platzes. Wenn es darum geht, Rassisten zu bedenken, die sich nicht gemeldet haben, wird der gemeine Ordnungsamtbeamte arbeitsam. Gegen dieses Vorgehen legte der Genosse Rechtsmittel ein. Das Verwaltungsgericht folgte noch der Auffassung des Ordnungsamtes, der Verwaltungsgerichtshof jedoch stoppte das groteske Spiel. „Demonstrationsfreiheit durchsetzen“ weiterlesen

Strafverfahren nach Hausbesetzung eingestellt

Die Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch im Zuge der Besetzung von „Unsere Villa“ wurden eingestellt. Die Villa in der Mönchebergstraße 40-42 war im Sommer 2017, 16 Tage lang besetzt und diente als soziales Zentrum. Allerdings erstattete die Universität Kassel Strafanzeige und lies den Gebäudekomplex von der Polizei räumen.

Die Verfahren wurden eingestellt, weil kein öffentliches Interesse für die Strafverfolgung vorliegt argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Damit beugt sie sich dem Druck der breiten Solidarität den die Besetzer_innen u.a. aus der Nachbarschaft bekamen. Die Staatsanwaltschaft spart sich dadurch lästige Prozesse vor Gericht in denen das Anliegen der Besetzer_innen vorgetragen wird.

[Prozessaufruf] Eisenach, 9.5.18, 12:30

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung in Eisenach

Als 2014 die letzte linksradikale Mobilisierung gegen das jährlich stattfindende Treffen der Deutschen Burschenschaft in Eisenach verklang, folgte 2015 ein „Offener Brief an das Bündnis gegen Rechts in Eisenach“ des Bündnisses „Gegen alle Männerbünde – Verbindungen auflösen!“ an die Zivilgesellschaft der Stadt in Westthüringen, in welchem das Fernbleiben begründet wurde. Darin wird vor allem über die Ignoranz und offene Ablehnung der Eisenacher*innen gegenüber der feministischen und antifaschistischen Demonstration gesprochen, welche den Bündnisgruppen und allen Aktivist*innen entgegenschlugen – weiterhin war darin die Rede von einer Kriminalisierung der Proteste und der „Drecksarbeit“, die der Polizei überlassen wurde.

Nun ist viel Zeit vergangen und die Kriminalisierung der Proteste wirkt nach, ist sogar noch aktuell, wie der Fall eines Erfurter Genossen zeigt, der nun zur Verhandlung vor das Amtsgericht Eisenach geladen ist. Auf der feministischen und antifaschistischen Demonstration 2014 soll er versucht haben, einen Polizeibeamten mit einer Fahne zu verletzen. Die Vorhaltungen des Polizisten zum Vorwurf gegen unseren Genossen waren so schwach, das die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte… bis der Polizeibeamte dagegen Beschwerde einlegte und das Verfahren nun erneut aufgenommen ist. Der Genosse tat das einzig Richtige, machte keine Aussagen zum Vorwurf und meldete sich bei seiner Roten Hillfe Gruppe.

Wir rufen alle Antifaschist*innen und Feminist*innen der Region sowie die zivilgesellschaftlich Engagierten aus Eisenach dazu auf, den angeklagten Antifaschisten zu untersützen, in dem sie die Verhandlung solidarisch begleiten!

Kommt am Mittwoch, den 9. Mai 2018, zu 9:30 ins Amtsgericht Eisenach (Theaterplatz 5) ins Zimmer 301.

Als Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt untersützen wir den Genossen und weisen daraufhin, dass dieser Vorwurf auch jede*n andere*n hätte treffen können. Lasst uns die Repressionskosten solidarisch teilen! Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle!

Solidarität ist eine Waffe!

Spenden an Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt / IBAN: DE80 4306 0967 4007 2383 52 / BIC: GEN0DEM1GLS /Verwendungszweck: Eisenach

rotehilfeerfurt.blogsport.de