Solidarität mit den angeklagten Kasseler Gynäkologinnen!

Nachttanzdemo 25. August | 19 Uhr | Treffpunkt: Goethestraße 47 – von dort aus Richtung Nordstadt

Aus Anlass des Gerichtsprozesses gegen die zwei angeklagten Kasseler Gynäkologinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus wollen wir unsere Solidarität mit den beiden sichbar machen! Entsprechend des §219a Strafgesetzbuch wurden sie wegen des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche angeklagt. Beide informieren auf ihrer Internetseite darüber und führen entsprechende Leistungen durch. Gemeinsam wollen wir lautstark gegen die Pragraphen 219a + 218, also die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland protestieren!

Am 29. August findet um 9 Uhr der Gerichtstermin gegen die nach § 219a StGB angezeigten und angeklagten Ärztinnen im Amtsgericht Kassel statt. Ein Frauenbündnis hat zu Aktionen und Protesten anlässlich dieses Tages aufgerufen.

Die Kundgebung vor der Gerichtsverhandlung beginnt um 8.15 Uhr. Sie wird nach dem Gerichtstermin fortgesetzt.

Demonstrationsfreiheit durchsetzen

Zuerst veröffentlicht in: www.die-dezentrale.net

Nachdem das Ordnungsamt der Stadt Kassel als Versammlungsbehörde bereits einige Schelten kassierte, bekam es nun noch eine weitere Ohrfeige. Was ist faul im Staate Ahle Wurscht?

Erinnern wir uns zurück: Am Anfang des bundesweiten Rechtsrucks stand PEGIDA. Der Kasseler Ableger KAGIDA, später PEGIDA-Kassel, organisierte nahezu wöchentlich Aufmärsche. Aber es gab regen Gegenprotest. Der Anmelder einer Gegenkundgebung stellte Anfang 2015 fest, dass KAGIDA für den Februar noch nicht ihre Kundgebung am üblichen Auftaktort angemeldet hatte. Er meldete kurzerhand für die nächste Zeit beim Ordnungsamt an genau dieser Stelle die Gegenkundgebung an.

Das Ordnungsamt wollte aber dem KAGIDA Anmelder Michael Viehmann ein „Gewohnheitsrecht“ einräumen. Nach dem Motto: Montag ist immer Pegida, Pegida steht immer auf der Westseite des Platzes. Wenn es darum geht, Rassisten zu bedenken, die sich nicht gemeldet haben, wird der gemeine Ordnungsamtbeamte arbeitsam. Gegen dieses Vorgehen legte der Genosse Rechtsmittel ein. Das Verwaltungsgericht folgte noch der Auffassung des Ordnungsamtes, der Verwaltungsgerichtshof jedoch stoppte das groteske Spiel. „Demonstrationsfreiheit durchsetzen“ weiterlesen

Strafverfahren nach Hausbesetzung eingestellt

Die Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch im Zuge der Besetzung von „Unsere Villa“ wurden eingestellt. Die Villa in der Mönchebergstraße 40-42 war im Sommer 2017, 16 Tage lang besetzt und diente als soziales Zentrum. Allerdings erstattete die Universität Kassel Strafanzeige und lies den Gebäudekomplex von der Polizei räumen.

Die Verfahren wurden eingestellt, weil kein öffentliches Interesse für die Strafverfolgung vorliegt argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Damit beugt sie sich dem Druck der breiten Solidarität den die Besetzer_innen u.a. aus der Nachbarschaft bekamen. Die Staatsanwaltschaft spart sich dadurch lästige Prozesse vor Gericht in denen das Anliegen der Besetzer_innen vorgetragen wird.

[Prozessaufruf] Eisenach, 9.5.18, 12:30

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung in Eisenach

Als 2014 die letzte linksradikale Mobilisierung gegen das jährlich stattfindende Treffen der Deutschen Burschenschaft in Eisenach verklang, folgte 2015 ein „Offener Brief an das Bündnis gegen Rechts in Eisenach“ des Bündnisses „Gegen alle Männerbünde – Verbindungen auflösen!“ an die Zivilgesellschaft der Stadt in Westthüringen, in welchem das Fernbleiben begründet wurde. Darin wird vor allem über die Ignoranz und offene Ablehnung der Eisenacher*innen gegenüber der feministischen und antifaschistischen Demonstration gesprochen, welche den Bündnisgruppen und allen Aktivist*innen entgegenschlugen – weiterhin war darin die Rede von einer Kriminalisierung der Proteste und der „Drecksarbeit“, die der Polizei überlassen wurde.

Nun ist viel Zeit vergangen und die Kriminalisierung der Proteste wirkt nach, ist sogar noch aktuell, wie der Fall eines Erfurter Genossen zeigt, der nun zur Verhandlung vor das Amtsgericht Eisenach geladen ist. Auf der feministischen und antifaschistischen Demonstration 2014 soll er versucht haben, einen Polizeibeamten mit einer Fahne zu verletzen. Die Vorhaltungen des Polizisten zum Vorwurf gegen unseren Genossen waren so schwach, das die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte… bis der Polizeibeamte dagegen Beschwerde einlegte und das Verfahren nun erneut aufgenommen ist. Der Genosse tat das einzig Richtige, machte keine Aussagen zum Vorwurf und meldete sich bei seiner Roten Hillfe Gruppe.

Wir rufen alle Antifaschist*innen und Feminist*innen der Region sowie die zivilgesellschaftlich Engagierten aus Eisenach dazu auf, den angeklagten Antifaschisten zu untersützen, in dem sie die Verhandlung solidarisch begleiten!

Kommt am Mittwoch, den 9. Mai 2018, zu 9:30 ins Amtsgericht Eisenach (Theaterplatz 5) ins Zimmer 301.

Als Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt untersützen wir den Genossen und weisen daraufhin, dass dieser Vorwurf auch jede*n andere*n hätte treffen können. Lasst uns die Repressionskosten solidarisch teilen! Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle!

Solidarität ist eine Waffe!

Spenden an Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt / IBAN: DE80 4306 0967 4007 2383 52 / BIC: GEN0DEM1GLS /Verwendungszweck: Eisenach

rotehilfeerfurt.blogsport.de

Kurzer Prozessbericht zu Verurteilung in Leipzig

Das Amtsgericht Leipzig hat am 23.01.18 einen Genossen unter dem Vorwurf des besonders schweren Landfriedensbruchs anlässlich der Ausschreitungen am 12.12.2015 zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt.

Im Prozess sprachen 4 Zeug*innen vor, davon wieder einmal 3 Bullenzeugen, die alle den Genossen belasteten. Zwar wurden keine Filmaufnahmen vorgelegt, die den Genossen zeigen, noch Beweismittel wie eine angebliche Sturmhaube gesichert, dennoch war das Gericht von der Täterschaft überzeugt. Auch ein Passant konnte nur eine Beobachtung von zwei undokumentierten Steinwürfen „aus dem Augenwinkel“ zum besten geben.

Es lässt sich feststellen, dass das Amtsgericht Leipzig wieder eine gehörige Portion Straflust an den Tag legte und den teils widersprechenden, nicht objektiv nachvollziehbaren Aussagen der Bullen unhinterfragt Glauben schenkte. Weder wurde die brutale Festnahme des Genossen kritisch beleuchtet, in deren Folge der Genosse einen epileptischen Anfall erlitt (!), noch wurden die unauffindbaren Asservaten thematisiert.

Es stellt sich der Eindruck ein, dass die pure Anwesenheit im Leipziger Süden am 12.12. eine Straftat für sich darstellt. Die Urteilsbegründung setzte sich dementsprechend wie aus dem Wörterbuch der politischen Urteile zusammen: Bei dem Genossen sei als „Krawalltourist“ davon auszugehen, dass er den Landfriedensbruch begehen würde, zudem habe er ja keine Arbeit und könne daher eben auch die Haftstrafe antreten. Dass der Genosse aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig ist, scheint dem Leipziger Amtsgericht egal zu sein. Diese Aussagen des Gerichts, zeigen wie die Rechtssprechung in des Gerichts angelegt ist: Widerstand bekämpfen und diffamieren auf der einen Seite und Sozialdarwinismus und Verwertungslogik auf der Anderen .

Wir sind angewidert angesichts dieses willkürlichen Urteils und wünschen dem Genossen viel Kraft und Durchhaltevermögen.

United we Stand!

Rote Hilfe Leipzig, Januar 2018