Kurzer Prozessbericht zu Verurteilung in Leipzig

Das Amtsgericht Leipzig hat am 23.01.18 einen Genossen unter dem Vorwurf des besonders schweren Landfriedensbruchs anlässlich der Ausschreitungen am 12.12.2015 zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt.

Im Prozess sprachen 4 Zeug*innen vor, davon wieder einmal 3 Bullenzeugen, die alle den Genossen belasteten. Zwar wurden keine Filmaufnahmen vorgelegt, die den Genossen zeigen, noch Beweismittel wie eine angebliche Sturmhaube gesichert, dennoch war das Gericht von der Täterschaft überzeugt. Auch ein Passant konnte nur eine Beobachtung von zwei undokumentierten Steinwürfen „aus dem Augenwinkel“ zum besten geben.

Es lässt sich feststellen, dass das Amtsgericht Leipzig wieder eine gehörige Portion Straflust an den Tag legte und den teils widersprechenden, nicht objektiv nachvollziehbaren Aussagen der Bullen unhinterfragt Glauben schenkte. Weder wurde die brutale Festnahme des Genossen kritisch beleuchtet, in deren Folge der Genosse einen epileptischen Anfall erlitt (!), noch wurden die unauffindbaren Asservaten thematisiert.

Es stellt sich der Eindruck ein, dass die pure Anwesenheit im Leipziger Süden am 12.12. eine Straftat für sich darstellt. Die Urteilsbegründung setzte sich dementsprechend wie aus dem Wörterbuch der politischen Urteile zusammen: Bei dem Genossen sei als „Krawalltourist“ davon auszugehen, dass er den Landfriedensbruch begehen würde, zudem habe er ja keine Arbeit und könne daher eben auch die Haftstrafe antreten. Dass der Genosse aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig ist, scheint dem Leipziger Amtsgericht egal zu sein. Diese Aussagen des Gerichts, zeigen wie die Rechtssprechung in des Gerichts angelegt ist: Widerstand bekämpfen und diffamieren auf der einen Seite und Sozialdarwinismus und Verwertungslogik auf der Anderen .

Wir sind angewidert angesichts dieses willkürlichen Urteils und wünschen dem Genossen viel Kraft und Durchhaltevermögen.

United we Stand!

Rote Hilfe Leipzig, Januar 2018

Freispruch für Aktivisten im Zusammenhang mit Tortenwurf auf Beatrix von Storch

Am Mittwoch den 17. Mai wurde im Prozess im Amtsgericht Kassel ein Aktivist vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Keine*r der sechs Zeug*innen konnte den Aktivisten mit der Tat in Verbindung bringen. Vor allem die Zeug*innen der Bundespolizei die zwei Menschen nach der extrem vagen Beschreibung „dunkle Kleidung, linkes Spektrum“ am Bahnhof Wilhelmshöhe festnahmen, blamierten sich im Zeug*innenstand. Die Beschreibung ihrer „Fahndung“ und der Beschreibung ihrer Gründe, warum sie genau diese beiden Menschen festnahmen war sehr erheiternd, durch das verquere und klischeebeladene Bild welches sie von linken Aktivist*innen zeichneten (unordentliche Kleidung, bunte Schnürsenkel) und sie zur Repression bewog.

Daraufhin war selbst der Staatsanwalt nicht mehr in der Lage, die Anschuldigung aufrecht zu erhalten. Dem hatte weder der Verteidiger noch der Richter etwas hinzuzufügen.

Wir freuen uns über diesen Erfolg gegen Repression und hoffen, dass dieser Erfolg viele weitere Menschen ermutigt, im Kampf gegen die AfD nicht vor möglicher Repression zurück zu schrecken. Weiterhin möchten wir herausstellen, dass es sich wieder einmal als sinnvoll erwiesen hat, dass der Beschuldigte im Vorfeld dem Strafbefehl widersprach und über die ganze Zeit auf jegliche Aussagen verzichtet hat. Wie mensch in diesem Verfahren sehen konnte, basieren die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft nicht immer auf einer guten Beweislage. Sie schicken diese erpresserischen Strafbefehle aber trotzdem raus, in der Hoffnung die Beschuldigten knicken ein, werden eingeschüchtert und finanziell belastet.

Es war schön, dass sich so viele Menschen solidarisch gezeigt, an dem Prozess teilgenommen und somit den Angeklagten unterstützt haben. Anna und Arthur halten weiterhin das Maul und kämpfen weiterhin gegen die rassistische und nationalistische AfD!

Zum Hintergrund: Am 28. Januar 2016 betritt ein als Clown verkleideter Aktivist der Gruppe Peng! aus Berlin die geheime Tagung der AfD-Bundesprogrammkommission im Kasseler Penta Hotel und wirft der Rassistin Beatrix von Storch eine Sahnetorte ins Gesicht. Die antifaschistische Intervention bekommt große mediale Aufmerksamkeit unter dem Schlagwort #TortalerKrieg. Nur wenige Stunden später hissen Aktivisten*innen auf dem Dach des Hotels ein Banner mit der Aufschrift „Rassismus tötet“ und die Gruppe A & O ruft zu einer spontanen Protestkundgebung vor dem Penta Hotel auf. Etliche Menschen folgen diesem Aufruf.

Gleichzeitig trifft ein großes Aufgebot der Polizei ein. Diese nehmen zwei Menschen in der Nähe des Bahnhofs Wilhelmshöhe fest. Einer der beiden Menschen muss im Anschluss an die Personalienkontrolle einige Stunden in Polizeigewahrsam verbringen. Der sichtlich überforderte Hotelmanager des Penta Hotels lässt aus Angst vor der Öffentlichkeit die AfD zwar von der Polizei aus dem Saal schmeißen, da die Politiker*innen sich weigern, freiwillig zu gehen. Er erstattet aber auch Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen die beiden Festgenommenen.

Wir solidarisieren uns auch mit der Aktivistin, der am 12. Juni in Kiel der Prozess gemacht wird wegen eines weiteren Tortenwurfs auf Beatrix von Storch!

Tortenwurf auf die Rassistin Beatrix von Storch & Bannerdrop: Penta Hotel verfolgt Genossen – Verhandlung am 17. Mai

28. Februar 2016: Ein als Clown verkleideter Aktivist der Gruppe Peng! aus Berlin betritt die geheime Tagung der AfD-Bundesprogrammkommission im Kasseler Penta Hotel und wirft der Rassistin Beatrix von Storch eine Sahnetorte ins Gesicht. Die antifaschistische Intervention bekommt große mediale Aufmerksamkeit unter dem Schlagwort #TortalerKrieg. Nur wenige Stunden später hissen Aktivisten*innen auf dem Dach des Hotels ein Banner mit der Aufschrift „Rassismus tötet“ und die Gruppe A & O ruft zu einer spontanen Protestkundgebung vor dem Penta Hotel auf. Etliche Menschen folgen diesem Aufruf.

Gleichzeitig trifft ein großes Aufgebot der Polizei ein. Diese nehmen zwei Menschen in der Nähe des Bahnhofs Willhelmshöhe fest. Einer der beiden Menschen muss im Anschluss an die Personalienkontrolle einige Stunden in Polizeigewahrsam verbringen. Der sichtlich überforderte Hotelmanager des Penta Hotels lässt aus Angst vor der Öffentlichkeit die AfD zwar von der Polizei aus dem Saal schmeißen, da die Politiker*innen sich weigern, freiwillig zu gehen. Er erstattet aber auch Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen die beiden Festgenommenen.

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Erneuter Prozess gegen kurdischen Genossen

Kurdischer Genosse Angeklagt / Nächster Prozesstermin 16.12. im Amtsgericht Kassel

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Kassel ruft auf, zur praktischen Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung!

Seit Jahrzehnten wird die kurdische Freiheitsbewegung in Deutschland kriminalisiert und oftmals fernab von rechtsstaatlichen Prinzipien bekämpft. Durch das Betätigungsverbot der kurdischen Arbeiterpartei PKK ist diese zum regelrechten Kampfbegriff gegen die komplette kurdische Bevölkerung geworden. Polizei, Staatsanwaltschaft und Medien konstruieren immer wieder gebetsmühlenartig eine Bedrohungslage, welche von der PKK gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgehen würde. Die PKK verteidigt derzeit die emanzipatorische und demokratische Autonomieregion Rojava und zeigt sich im Kampf gegen den sog. Islamischen Staat als eine Kraft gegen den Faschismus.

Am Freitag findet abermals ein Prozess gegen einen kurdischen Genossen statt, der sich intensiv in der kurdischen Freiheitsbewegung engagiert und oft an der Organisation von Demonstrationen und Kundgebungen beteiligt war. Während sich die Türkei zusehends faschisiert, es täglich Übergriffe gegen Oppositionelle und militärische Interventionen in den kurdischen Gebieten gibt, werden hier in Deutschland kurdische Genossen aufgrund ihrer politischen Betätigung weiter verfolgt.

Alle Menschen die sich solidarisch zeigen wollen kommen am 16.12.2016 um 11.30 Uhr zum Amtsgericht in Kassel. Treffpunkt ist vor dem Gebäude, Frankfurter Straße 9. Der Prozess beginnt um 11:30 Uhr in Saal E116.

Weg mit dem Verbot der PKK! Freiheit für alle politischen Gefangen! Schluss mit der Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung!

Erneuter Prozess gegen kurdischen Genossen

Kurdischer Genosse Angeklagt / Nächster Prozesstermin 21.09. im Amtsgericht Kassel

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Kassel ruft auf, zur praktischen Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung!

Seit Jahrzehnten wird die kurdische Freiheitsbewegung in Deutschland kriminalisiert und oftmals fernab von rechtsstaatlichen Prinzipien bekämpft. Durch das Betätigungsverbot der kurdischen Arbeiterpartei PKK ist diese zum regelrechten Kampfbegriff gegen die komplette kurdische Bevölkerung geworden. Polizei, Staatsanwaltschaft und Medien konstruieren immer wieder gebetsmühlenartig eine Bedrohungslage, welche von der PKK gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgehen würde. Die PKK verteidigt derzeit die emanzipatorische und demokratische Autonomieregion Rojava und zeigt sich im Kampf gegen den sog. Islamischen Staat als eine Kraft gegen den Faschismus.

Am Mittwoch findet abermals ein Prozess gegen einen kurdischen Genossen statt, der sich intensiv in der kurdischen Freiheitsbewegung engagiert und oft an der Organisation von Demonstrationen und Kundgebungen beteiligt war. Nun steht er aufgrund seiner politischen Betätigung vor Gericht.

Alle Menschen die sich solidarisch zeigen wollen kommen am 21.09.2016 um 15.30 Uhr zum Amtsgericht in Kassel. Treffpunkt ist vor dem Gebäude, Frankfurter Straße 9. Der Prozess beginnt um 15:45 Uhr in Saal E116.

Weg mit dem Verbot der PKK! Freiheit für alle politischen Gefangen! Schluss mit der Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung!