Strafverfahren nach Hausbesetzung eingestellt

Die Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch im Zuge der Besetzung von „Unsere Villa“ wurden eingestellt. Die Villa in der Mönchebergstraße 40-42 war im Sommer 2017, 16 Tage lang besetzt und diente als soziales Zentrum. Allerdings erstattete die Universität Kassel Strafanzeige und lies den Gebäudekomplex von der Polizei räumen.

Die Verfahren wurden eingestellt, weil kein öffentliches Interesse für die Strafverfolgung vorliegt argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Damit beugt sie sich dem Druck der breiten Solidarität den die Besetzer_innen u.a. aus der Nachbarschaft bekamen. Die Staatsanwaltschaft spart sich dadurch lästige Prozesse vor Gericht in denen das Anliegen der Besetzer_innen vorgetragen wird.

[Prozessaufruf] Eisenach, 9.5.18, 12:30

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung in Eisenach

Als 2014 die letzte linksradikale Mobilisierung gegen das jährlich stattfindende Treffen der Deutschen Burschenschaft in Eisenach verklang, folgte 2015 ein „Offener Brief an das Bündnis gegen Rechts in Eisenach“ des Bündnisses „Gegen alle Männerbünde – Verbindungen auflösen!“ an die Zivilgesellschaft der Stadt in Westthüringen, in welchem das Fernbleiben begründet wurde. Darin wird vor allem über die Ignoranz und offene Ablehnung der Eisenacher*innen gegenüber der feministischen und antifaschistischen Demonstration gesprochen, welche den Bündnisgruppen und allen Aktivist*innen entgegenschlugen – weiterhin war darin die Rede von einer Kriminalisierung der Proteste und der „Drecksarbeit“, die der Polizei überlassen wurde.

Nun ist viel Zeit vergangen und die Kriminalisierung der Proteste wirkt nach, ist sogar noch aktuell, wie der Fall eines Erfurter Genossen zeigt, der nun zur Verhandlung vor das Amtsgericht Eisenach geladen ist. Auf der feministischen und antifaschistischen Demonstration 2014 soll er versucht haben, einen Polizeibeamten mit einer Fahne zu verletzen. Die Vorhaltungen des Polizisten zum Vorwurf gegen unseren Genossen waren so schwach, das die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte… bis der Polizeibeamte dagegen Beschwerde einlegte und das Verfahren nun erneut aufgenommen ist. Der Genosse tat das einzig Richtige, machte keine Aussagen zum Vorwurf und meldete sich bei seiner Roten Hillfe Gruppe.

Wir rufen alle Antifaschist*innen und Feminist*innen der Region sowie die zivilgesellschaftlich Engagierten aus Eisenach dazu auf, den angeklagten Antifaschisten zu untersützen, in dem sie die Verhandlung solidarisch begleiten!

Kommt am Mittwoch, den 9. Mai 2018, zu 9:30 ins Amtsgericht Eisenach (Theaterplatz 5) ins Zimmer 301.

Als Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt untersützen wir den Genossen und weisen daraufhin, dass dieser Vorwurf auch jede*n andere*n hätte treffen können. Lasst uns die Repressionskosten solidarisch teilen! Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle!

Solidarität ist eine Waffe!

Spenden an Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt / IBAN: DE80 4306 0967 4007 2383 52 / BIC: GEN0DEM1GLS /Verwendungszweck: Eisenach

rotehilfeerfurt.blogsport.de

Achtung! Neugierige Cops unterwegs!

Liebe Genoss*innen,

uns ist zu Ohren gekommen, dass der Kasseler Staatsschutz zur Zeit
besonders hartnäckig versucht Personen zu identifizieren, die ihre
Solidarität mit der Befreiungsbewegung in den besetzten kurdischen
Gebieten zum Ausdruck bringen. Konkret geht es wohl um Personen, die bei
der Versammlung zur „Solidarität mit Afrin“ am 24.02.2018 die bunten
Papierfahnen der YPG hochgehalten haben sollen oder dies bezeugen können
sollen.

Wir als Rote Hilfe Ortsgruppe Kassel sagen dazu: Finger weg von unserer
Solidarität!
Wir lassen uns nicht einschüchtern!

Wenn ihr also auf der Straße, auf der Arbeit, beim Einkaufen oder sonstwo angequatscht werdet, gilt, was immer gilt:
Keine Aussagen bei Polizei und Justiz! Gar keine!
Das gilt nicht nur auf dem Polizeirevier, sondern auch beim Schnack zwischendurch.

Schützt euch und andere und meldet uns, falls ihr angesprochen werdet!

Solidarität ist unsere Stärke!

Solidarische Grüße
Eure Rote Hilfe Ortsgruppe Kassel

Kurzer Prozessbericht zu Verurteilung in Leipzig

Das Amtsgericht Leipzig hat am 23.01.18 einen Genossen unter dem Vorwurf des besonders schweren Landfriedensbruchs anlässlich der Ausschreitungen am 12.12.2015 zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt.

Im Prozess sprachen 4 Zeug*innen vor, davon wieder einmal 3 Bullenzeugen, die alle den Genossen belasteten. Zwar wurden keine Filmaufnahmen vorgelegt, die den Genossen zeigen, noch Beweismittel wie eine angebliche Sturmhaube gesichert, dennoch war das Gericht von der Täterschaft überzeugt. Auch ein Passant konnte nur eine Beobachtung von zwei undokumentierten Steinwürfen „aus dem Augenwinkel“ zum besten geben.

Es lässt sich feststellen, dass das Amtsgericht Leipzig wieder eine gehörige Portion Straflust an den Tag legte und den teils widersprechenden, nicht objektiv nachvollziehbaren Aussagen der Bullen unhinterfragt Glauben schenkte. Weder wurde die brutale Festnahme des Genossen kritisch beleuchtet, in deren Folge der Genosse einen epileptischen Anfall erlitt (!), noch wurden die unauffindbaren Asservaten thematisiert.

Es stellt sich der Eindruck ein, dass die pure Anwesenheit im Leipziger Süden am 12.12. eine Straftat für sich darstellt. Die Urteilsbegründung setzte sich dementsprechend wie aus dem Wörterbuch der politischen Urteile zusammen: Bei dem Genossen sei als „Krawalltourist“ davon auszugehen, dass er den Landfriedensbruch begehen würde, zudem habe er ja keine Arbeit und könne daher eben auch die Haftstrafe antreten. Dass der Genosse aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig ist, scheint dem Leipziger Amtsgericht egal zu sein. Diese Aussagen des Gerichts, zeigen wie die Rechtssprechung in des Gerichts angelegt ist: Widerstand bekämpfen und diffamieren auf der einen Seite und Sozialdarwinismus und Verwertungslogik auf der Anderen .

Wir sind angewidert angesichts dieses willkürlichen Urteils und wünschen dem Genossen viel Kraft und Durchhaltevermögen.

United we Stand!

Rote Hilfe Leipzig, Januar 2018

Rote Hilfe e.V. verurteilt Razzien gegen G20-Gegner*innen

Heute ab sechs Uhr morgens durchsuchte die Polizei 25 Objekte in acht Bundesländern. Betroffen waren 23 Privatwohnungen sowie das Linke Zentrum Lilo Herrmann in Stuttgart und das Rote Zentrum in Göttingen.Den Beschuldigten wird vorgeworfen, während der Proteste gegen den G20 Gipfel an einer gewalttätigen Demonstration am Rondenbarg teilgenommen und sich des Landfriedensbruchs schuldig gemacht zu haben. Die Razzien wurden durchgeführt, um Informationen über angebliche Vorbereitungen gewalttätiger Proteste zu bekommen, so die offizielle Version der Polizei. Es wurden zahlreiche Laptops und Speichermedien beschlagnahmt.

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Wir verurteilen die Razzien auf das Schärfste und fordern die Herausgabe der beschlagnahmten Speichermedien. Hier wird wohl offenbar versucht, eine Demonstration gegen den G20-Gipfel zu einer insgesamt gewalttätigen Gruppe zu stilisieren, um alle Aktivist*innen auch ohne konkrete Beschuldigung wegen Landfriedensbruchs verurteilen zu können. Es wird auf eine diesbezügliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom vergangenen Jahr verwiesen. Nicht erwähnt auf der heutigen Pressekonferenz der Polizei wurde allerdings, dass sich diese BGH-Entscheidung auf gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Gruppen von Fußball-Hooligans bezieht und ganz explizit nicht auf politische Demonstrationen. Damit steht diese Argumentation noch nicht einmal auf wackligen Füßen. Die Verfahren gegen Angeklagte wie zum Beispiel Fabio V. müssten demnach sofort mit Freispruch beendet werden.“

Der Polizeieinsatz am Rondenbarg während den Protesten gegen den G20-Gipfel war bundesweit in die Schlagzeilen geraten, nachdem die Sendung „Panorama“ über den Ablauf des Einsatzes berichtet hatte.

„Die Filmaufnahmen zeigen ein völlig anderes Bild von den Geschehnissen. Zahlreiche Aktivist*innen wurden teilweise schwer verletzt. Dies geschah während als auch nachdem die Demonstration in kürzester Zeit aufgelöst worden war. Sowohl hier als auch an vielen anderen Stellen wurden Grundrechte massiv eingeschränkt und zahlreiche Aktivist*innen, aber auch Journalist*innen und Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen. Statt dies konsequent aufzuarbeiten, wurden nun diese Durchsuchungen mit teilweise martialischem Auftreten durchgeführt. Es scheint auch in diesem Fall um die Einschüchterung der linken Bewegung zu gehen. Des weiteren drängt sich der Verdacht auf, dass der Rondenbarg-Einsatz im Nachhinein gerechtfertigt werden soll.“, so Lange weiter.

Die Rote Hilfe e.V. ist ein bundesweiter Solidaritätsverein für alle Linken, der sich gegen staatliche Repression und Überwachung sowie die Freiheit für alle politischen Gefangenen einsetzt.

unitedwestand

Damit die Betroffenen der Repression mit den finanziellen Folgen nicht alleine gelassen werden sind wir alle gefordert diese Kosten solidarisch zu teilen! Dafür benötigen wir dringend eure Unterstützung!

Auch eine Mitgliedschaft bei uns hilft uns weiter, da die regelmäßigen Beitragszahlungen kontinuierliche Antirepressionsarbeit ermöglichen.

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