Keine Interviews über unseren Aktivismus!

In letzter Zeit erreichen uns als Rote Hilfe Ortsgruppe vermehrt Anfragen von Masterstudierenden, die durch uns Kontakte zu politisch aktiven Genoss*innen knüpfen und Befragungen für ihre Masterarbeit durchführen wollen.

Politischer Aktivismus ist, na klar, ein interessantes Thema. Es hat jedoch Gründe, weshalb die Dokumentation (nicht die Innerlinke) darüber oft lückenhaft ist und sich Kontakte schwer knüpfen lassen. Wir raten davon ab, Umfragen und Interviews über eure politische Aktivität, oder die von anderen, mit Personen zu führen, die ihr nicht kennt und die dies tun, um anschließend die dabei entstandenen Datensätze zu verwerten und zu publizieren.

Dass das Verfahren der Datenerhebung anonymisiert stattfindet lässt sich schließlich leicht sagen und wer welche Erkenntnisse aus euren Antworten zieht ist unklar. Strukturen und Aktionsformen im Dunkeln zu belassen schützen Aktivist*innen und die Bewegung vor der Verfolgungswut der Repressionsbehörden.

Wir nehmen Aussageverweigerung sehr ernst. Studierende mit obigem Anliegen müssen nicht in unsere Sprechstunde kommen, wir werden niemanden vermitteln.

Anna & Arthur halten das Maul!

Innenministerien beraten über neuen Radikalenerlass – Rote Hilfe kündigt Widerstand an

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Der 45. Jahrestag des Radikalenerlasses ist gerade vorbei, da startet das hessische Justizministerium eine Neuauflage dieses Repressionsinstrumentes aus dem Kalten Krieg. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) kündigte an, ein entsprechendes Papier auf der Justizministerkonferenz einbringen, die am kommenden Mittwoch in Eisenach parallel zur Innenministerkonferenz stattfindet.

Die „neue“ alte Bestimmung soll – zunächst nur für Richter*innen, perspektivisch aber für alle Beamt*innen – eine sogenannte Regelanfrage beim Inlandsgeheimdienst, dem sogenannten „Verfassungsschutz“, und eine geheimdienstliche Überprüfung aller Bewerber*innen beinhalten. Zur Begründung fügte die Justizministerin der schwarz-grünen hessischen Landesregierung lediglich allgemeine Warnungen vor einem angeblichen Anwachsen von „Links- und Rechtsextremismus sowie islamistischem Terror“ an.

Dass der Inlandsgeheimdienst den Öffentlichen Dienst nicht vor Rechten beschützen wird, weiß Kühne Hörmann nur zu gut: Sie selbst war mit ihrem Amt daran beteiligt, die Verstrickungen des „Verfassungsschutz“-Beamten Temme in die Mordserie des NSU zu vertuschen. Dass Islamisten in der BRD massenhaft Richterämter besetzen ist erkennbar absurd. Der Vorstoß richtet sich wieder einmal eindeutig gegen die linke Opposition.

Die hessische Justizministerin weiß nur zu gut, wozu der Radikalenerlass von 1972 führte: Mindestens 11.000 "Berufsverbote" im Öffentlichen Dienst sowie 2.200 Disziplinarverfahren gegen mutmaßliche „Verfassungsfeinde“. Mindestens 1.250 Bewerbungen wurden abgelehnt und 265 Angestellte entlassen. Vor allem aber verbreitete der Radikalenerlass ein Klima der Einschüchterung, des Duckmäusertums und der Angst, das bis heute fortwirkt.

Ausgerechnet jetzt, da Bundesländer wie Niedersachsen und Bremen mit der Aufarbeitung dieses BRD-Unrechts beginnen, blockieren die grün regierten Länder Hessen und Baden-Württemberg diese Aufarbeitung nicht nur, sondern arbeiten an einer Neuauflage der grundrechtswidrigen Verfolgungsmaßnahme.

Die Rote Hilfe wird auch weiter juristisch und politisch aktiv Widerstand leisten gegen Geheimdienststaat und Berufsverbote. Sie wird weiterhin alle unterstützen, die wegen ihres emanzipatorischen Engagements verfolgt, überwacht und mit Berufsverbot bedroht werden.

Wir fordern die längst überfällige Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen des Radikalenerlasses. Der antidemokratische Geheimdienst „Verfassungsschutz“ muss endlich abgeschafft werden.

Heiko Lange für den Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.

Demonstrationsfreiheit durchsetzen

Zuerst veröffentlicht in: www.die-dezentrale.net

Nachdem das Ordnungsamt der Stadt Kassel als Versammlungsbehörde bereits einige Schelten kassierte, bekam es nun noch eine weitere Ohrfeige. Was ist faul im Staate Ahle Wurscht?

Erinnern wir uns zurück: Am Anfang des bundesweiten Rechtsrucks stand PEGIDA. Der Kasseler Ableger KAGIDA, später PEGIDA-Kassel, organisierte nahezu wöchentlich Aufmärsche. Aber es gab regen Gegenprotest. Der Anmelder einer Gegenkundgebung stellte Anfang 2015 fest, dass KAGIDA für den Februar noch nicht ihre Kundgebung am üblichen Auftaktort angemeldet hatte. Er meldete kurzerhand für die nächste Zeit beim Ordnungsamt an genau dieser Stelle die Gegenkundgebung an.

Das Ordnungsamt wollte aber dem KAGIDA Anmelder Michael Viehmann ein „Gewohnheitsrecht“ einräumen. Nach dem Motto: Montag ist immer Pegida, Pegida steht immer auf der Westseite des Platzes. Wenn es darum geht, Rassisten zu bedenken, die sich nicht gemeldet haben, wird der gemeine Ordnungsamtbeamte arbeitsam. Gegen dieses Vorgehen legte der Genosse Rechtsmittel ein. Das Verwaltungsgericht folgte noch der Auffassung des Ordnungsamtes, der Verwaltungsgerichtshof jedoch stoppte das groteske Spiel. „Demonstrationsfreiheit durchsetzen“ weiterlesen

Strafverfahren nach Hausbesetzung eingestellt

Die Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch im Zuge der Besetzung von „Unsere Villa“ wurden eingestellt. Die Villa in der Mönchebergstraße 40-42 war im Sommer 2017, 16 Tage lang besetzt und diente als soziales Zentrum. Allerdings erstattete die Universität Kassel Strafanzeige und lies den Gebäudekomplex von der Polizei räumen.

Die Verfahren wurden eingestellt, weil kein öffentliches Interesse für die Strafverfolgung vorliegt argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Damit beugt sie sich dem Druck der breiten Solidarität den die Besetzer_innen u.a. aus der Nachbarschaft bekamen. Die Staatsanwaltschaft spart sich dadurch lästige Prozesse vor Gericht in denen das Anliegen der Besetzer_innen vorgetragen wird.

[Prozessaufruf] Eisenach, 9.5.18, 12:30

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung in Eisenach

Als 2014 die letzte linksradikale Mobilisierung gegen das jährlich stattfindende Treffen der Deutschen Burschenschaft in Eisenach verklang, folgte 2015 ein „Offener Brief an das Bündnis gegen Rechts in Eisenach“ des Bündnisses „Gegen alle Männerbünde – Verbindungen auflösen!“ an die Zivilgesellschaft der Stadt in Westthüringen, in welchem das Fernbleiben begründet wurde. Darin wird vor allem über die Ignoranz und offene Ablehnung der Eisenacher*innen gegenüber der feministischen und antifaschistischen Demonstration gesprochen, welche den Bündnisgruppen und allen Aktivist*innen entgegenschlugen – weiterhin war darin die Rede von einer Kriminalisierung der Proteste und der „Drecksarbeit“, die der Polizei überlassen wurde.

Nun ist viel Zeit vergangen und die Kriminalisierung der Proteste wirkt nach, ist sogar noch aktuell, wie der Fall eines Erfurter Genossen zeigt, der nun zur Verhandlung vor das Amtsgericht Eisenach geladen ist. Auf der feministischen und antifaschistischen Demonstration 2014 soll er versucht haben, einen Polizeibeamten mit einer Fahne zu verletzen. Die Vorhaltungen des Polizisten zum Vorwurf gegen unseren Genossen waren so schwach, das die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte… bis der Polizeibeamte dagegen Beschwerde einlegte und das Verfahren nun erneut aufgenommen ist. Der Genosse tat das einzig Richtige, machte keine Aussagen zum Vorwurf und meldete sich bei seiner Roten Hillfe Gruppe.

Wir rufen alle Antifaschist*innen und Feminist*innen der Region sowie die zivilgesellschaftlich Engagierten aus Eisenach dazu auf, den angeklagten Antifaschisten zu untersützen, in dem sie die Verhandlung solidarisch begleiten!

Kommt am Mittwoch, den 9. Mai 2018, zu 9:30 ins Amtsgericht Eisenach (Theaterplatz 5) ins Zimmer 301.

Als Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt untersützen wir den Genossen und weisen daraufhin, dass dieser Vorwurf auch jede*n andere*n hätte treffen können. Lasst uns die Repressionskosten solidarisch teilen! Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle!

Solidarität ist eine Waffe!

Spenden an Rote Hilfe Ortsgruppe Erfurt / IBAN: DE80 4306 0967 4007 2383 52 / BIC: GEN0DEM1GLS /Verwendungszweck: Eisenach

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