Redebeitrag zur Demo „Rechtsruck aufhalten – Repression zerschlagen“ am 9.11.18

Gegen Rechtsruck und Repression – Verfolgung wegen YPG-Fahnen in Kassel

Das Bundesinnenministerium (BMI) verordnete im März 2017 und Januar 2018 das Verbot verschiedener Symbole, u.a. der nordsyrischen, kurdischen Selbstverteidigungseinheiten YPG, der Frauenselbstverteidigungseinheiten YPJ, sowie das Logo des kurdischen Studierendenverbandes YXK in Deutschland. Dadurch legitimiert zieht auch die Repression in Kassel an. Es folgen einige Vorfälle seit Anfang 2018:

– Die große Afrin-Solidaritätsdemonstration im Februar wurde großzügig gefilmt, um deswegen Tage danach Personen in der Innenstadt abzufangen und ihre Personalien festzustellen.

– Während des „Ostermarsches“ wurden die Personalien von Personen wegen des Zeigens von YPG-Flaggen aufgenommen.

– Die 1. Mai-Demo wurde wegen zwei YPG-Flaggen angehalten und die Anmelderin zur Auflösung genötigt.

– Während des Festes zum 200. Geburtstag von Karl Marx wurden durch die Polizei zwei YPG-Wimpel bei der Linkspartei beschlagnahmt. Das Verfahren musste kurz darauf dank des offensivem Umgangs der Betroffenen eingestellt werden.

Es kann von zahlreichen weiteren Vorfällen ausgegangen werden, diese Auflistung ist keinesfalls vollständig

Gleichzeitig entscheiden sich wiederum bundesweit Justizbehörden gegen die Verfolgung von Personen, welche diese solidarischen Symbole in der Öffentlichkeit zeigen und widersetzen sich damit der Anordnung des BMI und der Praxis der Polizei. Sie sehen keine Verbotsgrundlage. Hier einige Beispiele dazu:

– Das Verfahren wegen des zeigens einer YPG/YPJ-Fahne auf einer Demonstration im Januar in Freiburg wurde von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingestellt, da die YPG nicht mit einem eigenständigen Betätigungsverbot belegt sei.

– Die Polizeidirektion Magdeburg Nord hatte im Auflagenbescheid einer Demonstration das zeigen von YPG/YPJ-Symbolen verboten. Die Kammer des dortigen Verwaltungsgericht gab allerdings einem Wiederspruch statt, da die beiden Organisationen sowie deren Embleme nicht verboten seien und auch nicht erkennbar sei, dass mit dem Zeigen der Embleme „ein Näheverhältnis“ zur PKK zum Ausdruck gebracht werden solle. Vielmehr solle mit der Versammlung der Zweck verfolgt werden, der YPG/YPJ wegen des „Einsatzes im Kampf gegen den IS und für den Schutz der kurdischen Bevölkerung in Syrien“ ihre „Wertschätzung und Verbundenheit“ entgegenzubringen.

– Im Dezember 2017 hat das Amtsgericht Aachen den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls „aus rechtlichen Gründen“ abgelehnt weil der Beschuldigte einer
Straftat „nicht hinreichend verdächtig“ gewesen ist. Diesem war vorgeworfen worden, eine YPG-Flagge als Facebook-Profilbild eingestellt zu haben. Es bezog sich darin sogar auf die Aussage der Bundesregierung vom 21. April, wonach YPG und YPJ nicht schlechthin verboten seien, „sondern nur insoweit, als dass sich die PKK derer ersatzweise bedient“. Daher bezweifelte das Gericht das Vorliegen einer Straftat „durch bloße Darstellung einer YPG-Flagge“.

Der steigende Repressionsdruck durch die deutschen Ermittlungsbehörden erinnert stark an die Situation für Kurd*innen in der BRD Anfang der 90er Jahre. Damals führte die Situation u.a. dazu, dass der 16-jährige Halim Dehner am 30.Juni 1994 in Hannover von Polizisten hinterrücks erschossen wurde. Sein Verbrechen? Das Plakatieren einer PKK-Flagge.

Selbst Ex-Innenminister Gerhart Baum sagte kürzlich zur aktuellen Situation: „Das sind übereifrige Überinterpretationen des PKK-Verbots. Entweder man verbietet die Vereinigung der syrischen Kurden, dann wäre man konsequent. Das kann man aber nicht, weil es keinen Anlass dazu gibt. Dann kann man auch nicht Leute bestrafen, die dieses Symbol benutzen.“

An die anwesenden Bullen: Von euch erwarten wir schon lange nichts mehr!

An alle anderen: Lasst euch nicht einschüchtern. Wie ihr seht bedeutet die BMI-Verordnung zwar Bullenstress, aber eigentlich droht keine weitere Verfolgung. Seid stark, seid laut und seid Wiederständig.

Gegen diesen Staat und seine Repression!

Wenn ihr trotzdem Probleme mit der Polizei oder Justiz habt, sind wir für euch da! Kontaktieren könnt ihr uns unter:
kassel@rote-hilfe.de