Bundesregierung kommt der Türkei entgegen und weitet PKK-Verbot in Deutschland aus

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland und CIVAKA AZAD, Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit vom 9. März 2017

Während in den Medien von einem tiefgreifenden Zerwürfnis des deutsch-türkischen Verhältnisses anlässlich der Wahlkampfauftritte türkischer Minister in Deutschland die Rede ist, läuft die Zusammenarbeit hinter den Kulissen geschmiert wie immer. Anlässlich kurdischer Demonstrationen in Hannover und München kam zu Tage, dass das Bundesinnenministerium (BMI) den Forderungen der türkischen Regierung, stärker gegen die Arbeiterpartei Kurdistans PKK vorzugehen, umgehend entsprochen hat. Mit einem Erlass vom 2. März wurde die Anzahl der Gruppierungen, deren Fahnen und Symbole auf der Grundlage des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, erheblich ausgeweitet. Mit deutscher Akribie wurden sämtliche Institutionen und Organisationen gelistet, denen eine Nähe zur PKK unterstellt wird. Darunter fallen auch sämtliche Frauen- und Jugendorganisationen, wie etwa der kurdische Studierendenverband YXK. Von besonderer Brisanz ist, dass erstmalig auch kurdische Parteien und Verbände in Syrien – namentlich die Partei PYD und der Streitkräfteverband YPG – als „Auslandsableger“ der PKK unter das Vereinsverbot subsumiert werden. Diese erweisen sich in Syrien zusammen mit verbündeten arabischen Bevölkerungsgruppen als Anker der Demokratie und Stabilität und werden in ihrem Kampf gegen den „Islamischen Staat“ auch von den USA unterstützt.

Die Erweiterung der Verbotsliste durch das BMI hat weitreichende Folgen für das innenpolitische Klima in Deutschland. Sie bedeutet einen direkten Angriff auf die politische Identität von etwa 800.000 in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden und hebelt grundgesetzlich geschützte Rechte, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, weitgehend aus. Vermehrte Auseinandersetzungen mit der Polizei bei vom Verlauf her friedlichen Demonstrationen sind vorprogrammiert und politisch gewollt, um das Feindbild der angeblich gewaltbereiten Kurdinnen und Kurden aufrecht zu erhalten. Die Folgen werden weitere Hunderte von Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen Artikel 20 Vereinsgesetz aufgrund des Zeigens verbotener Symbole sein. Während sich die Bundesregierung nach außen gegen ausufernde Terrorismusvorwürfe in der Türkei – aktuell gegenüber dem deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel – wendet, weitet sie diese Vorwürfe in Deutschland ebenfalls aus.

Die außenpolitische Dimension der Ausweitung des PKK-Verbots

Neben den innenpolitischen Folgen hat die Listung der kurdischen Parteien und Verbände auch gravierende außenpolitische Auswirkungen im Mittleren Osten. Die Türkei macht keinen Hehl daraus, dass ihr Einmarsch in Syrien vor allem dem Ziel dient, die kurdisch/arabischen Selbstverwaltungsstrukturen im Norden Syriens zu schwächen und zu zerstören. Seit Tagen greift die türkische Armee und mit ihr verbündete Söldner Dörfer im Umfeld der von den SDF befreiten Stadt Minbic (Manbidsch) an. Auf jedem internationalen Treffen stellt die Türkei die Forderung, den „Islamischen Staat“ und PYD/YPG als terroristische Organisationen auf eine Stufe zu stellen. Mit ihrer Listung dieser Organisationen als PKK-Ableger hat die Bundesregierung dieser Forderung entsprochen und der Türkei einen Freibrief ausgestellt für ihr von neo-osmanischem Größenwahn geprägtes destruktives Vorgehen in Syrien und auch im Irak. Deutschland positioniert sich damit auch gegen die USA, um in enger Zusammenarbeit mit der Türkei ihre eigenen geopolitischen Ziele in der Region zu verwirklichen. Im Irak rüstet die Bundesregierung die Peshmerga des eng mit der Türkei verbundenen Präsidenten der kurdischen Regionalregierung, Mahmut Barzani, auf. Teile von diesen attackieren aktuell in der Region Șengal die von den Yeziden aufgebauten Selbstverwaltungs- und Verteidigungsstrukturen. Ebenso ins Bild passen jüngste Meldungen, dass der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetall sich an der Produktion von Panzern in der Türkei mit einem Anteil von 40 % beteiligen will.

Die Türkei ist aktuell eine Diktatur, in der über zehntausend politische Gefangene in der Türkei sitzen, darunter Abgeordnete der prokurdischen HDP und kurdische Bürgermeister. Ebenso sind die meisten oppositionellen Medien verboten und geschlossen. Zum überwiegenden Teil dient der Vorwurf terroristischer Aktivitäten für die PKK als Begründung. Mit der vom BMI angeordneten Ausweitung des PKK-Verbots stellt sich die Bundesregierung an die Seite der Türkei und trägt durch ihre politische Unterstützung und militärische Aufrüstung Mitverantwortung für die fatale Politik der AKP-Regierung unter Recep Tayyip Erdoǧan.

azadi

AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln
CIVAKA AZAD, Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit

AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V.
Hansaring 82, 50670 Köln
Tel.: 0221-16 79 39 45 • 0174 / 65 98 967 • E-Mail: azadi@t-online.de
https://www.nadir.org/nadir/initiativ/azadi/

Neu Auflage: Aussageverweigerungsbroschüre

Gegenüber den staatlichen Repressionsorganen keine Angaben zu machen, ist immer die richtige Entscheidung. Warum das selbstverständlich sein muss, wie man sich als Beschuldigte*r oder Zeug*in bei Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft verhalten sollte und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können, erfahrt ihr in unserer überarbeiteten Broschüre zum Thema Aussageverweigerung. Die Broschüre bekommt ihr bei den Veranstaltungen oder in gedruckter Form beim Literaturvertrieb. Aus dem Vorwort: „Die vorliegende Broschüre thematisiert unterschiedliche Situationen, in denen Aussageverweigerung besonders wichtig ist und versucht somit einen Beitrag zur Vorbereitung auf eben diese Situationen zu leisten. Darüber hinaus geht es darum, die Gefahren, die von Aussagen ausgehen, aufzuzeigen und so die individuelle Entscheidungsfähigkeit zu stärken. Wir verordnen keine Dogmen und verpassen keine Maulkörbe, vielmehr zeigen wir auf und begründen, warum Aussageverweigerung im Repressionsfall politisch sinnvoll ist. Wir hoffen, hiermit einen Beitrag dazu zu leisten, dass Aussageverweigerung weiterhin und noch mehr als integraler Bestandteil linker Politik begriffen und praktiziert wird. Konsequente Aussageverweigerung bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Staatsschutz ist nicht nur ein äußerst effektives Mittel zur Selbstverteidigung linker Strukturen. Sie ist darüber hinaus auch ein offensives und starkes politisches Statement.

Tortenwurf auf die Rassistin Beatrix von Storch & Bannerdrop: Penta Hotel verfolgt Genossen – Verhandlung am 17. Mai

28. Februar 2016: Ein als Clown verkleideter Aktivist der Gruppe Peng! aus Berlin betritt die geheime Tagung der AfD-Bundesprogrammkommission im Kasseler Penta Hotel und wirft der Rassistin Beatrix von Storch eine Sahnetorte ins Gesicht. Die antifaschistische Intervention bekommt große mediale Aufmerksamkeit unter dem Schlagwort #TortalerKrieg. Nur wenige Stunden später hissen Aktivisten*innen auf dem Dach des Hotels ein Banner mit der Aufschrift „Rassismus tötet“ und die Gruppe A & O ruft zu einer spontanen Protestkundgebung vor dem Penta Hotel auf. Etliche Menschen folgen diesem Aufruf.

Gleichzeitig trifft ein großes Aufgebot der Polizei ein. Diese nehmen zwei Menschen in der Nähe des Bahnhofs Willhelmshöhe fest. Einer der beiden Menschen muss im Anschluss an die Personalienkontrolle einige Stunden in Polizeigewahrsam verbringen. Der sichtlich überforderte Hotelmanager des Penta Hotels lässt aus Angst vor der Öffentlichkeit die AfD zwar von der Polizei aus dem Saal schmeißen, da die Politiker*innen sich weigern, freiwillig zu gehen. Er erstattet aber auch Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen die beiden Festgenommenen.

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Erneuter Prozess gegen kurdischen Genossen

Kurdischer Genosse Angeklagt / Nächster Prozesstermin 16.12. im Amtsgericht Kassel

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Kassel ruft auf, zur praktischen Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung!

Seit Jahrzehnten wird die kurdische Freiheitsbewegung in Deutschland kriminalisiert und oftmals fernab von rechtsstaatlichen Prinzipien bekämpft. Durch das Betätigungsverbot der kurdischen Arbeiterpartei PKK ist diese zum regelrechten Kampfbegriff gegen die komplette kurdische Bevölkerung geworden. Polizei, Staatsanwaltschaft und Medien konstruieren immer wieder gebetsmühlenartig eine Bedrohungslage, welche von der PKK gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgehen würde. Die PKK verteidigt derzeit die emanzipatorische und demokratische Autonomieregion Rojava und zeigt sich im Kampf gegen den sog. Islamischen Staat als eine Kraft gegen den Faschismus.

Am Freitag findet abermals ein Prozess gegen einen kurdischen Genossen statt, der sich intensiv in der kurdischen Freiheitsbewegung engagiert und oft an der Organisation von Demonstrationen und Kundgebungen beteiligt war. Während sich die Türkei zusehends faschisiert, es täglich Übergriffe gegen Oppositionelle und militärische Interventionen in den kurdischen Gebieten gibt, werden hier in Deutschland kurdische Genossen aufgrund ihrer politischen Betätigung weiter verfolgt.

Alle Menschen die sich solidarisch zeigen wollen kommen am 16.12.2016 um 11.30 Uhr zum Amtsgericht in Kassel. Treffpunkt ist vor dem Gebäude, Frankfurter Straße 9. Der Prozess beginnt um 11:30 Uhr in Saal E116.

Weg mit dem Verbot der PKK! Freiheit für alle politischen Gefangen! Schluss mit der Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung!

Erneuter Prozess gegen kurdischen Genossen

Kurdischer Genosse Angeklagt / Nächster Prozesstermin 21.09. im Amtsgericht Kassel

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Kassel ruft auf, zur praktischen Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung!

Seit Jahrzehnten wird die kurdische Freiheitsbewegung in Deutschland kriminalisiert und oftmals fernab von rechtsstaatlichen Prinzipien bekämpft. Durch das Betätigungsverbot der kurdischen Arbeiterpartei PKK ist diese zum regelrechten Kampfbegriff gegen die komplette kurdische Bevölkerung geworden. Polizei, Staatsanwaltschaft und Medien konstruieren immer wieder gebetsmühlenartig eine Bedrohungslage, welche von der PKK gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgehen würde. Die PKK verteidigt derzeit die emanzipatorische und demokratische Autonomieregion Rojava und zeigt sich im Kampf gegen den sog. Islamischen Staat als eine Kraft gegen den Faschismus.

Am Mittwoch findet abermals ein Prozess gegen einen kurdischen Genossen statt, der sich intensiv in der kurdischen Freiheitsbewegung engagiert und oft an der Organisation von Demonstrationen und Kundgebungen beteiligt war. Nun steht er aufgrund seiner politischen Betätigung vor Gericht.

Alle Menschen die sich solidarisch zeigen wollen kommen am 21.09.2016 um 15.30 Uhr zum Amtsgericht in Kassel. Treffpunkt ist vor dem Gebäude, Frankfurter Straße 9. Der Prozess beginnt um 15:45 Uhr in Saal E116.

Weg mit dem Verbot der PKK! Freiheit für alle politischen Gefangen! Schluss mit der Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung!