Prozessbericht: Prozess gegen zwei Kasseler Frauenärztinnen wegen angeblicher unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

Während auf der Nachtanzdemo „I can’t believe that I still have to protest this shit!“ am 25. August 350 Menschen einen Freispruch für die beiden Angeklagten forderten kamen auch am Prozesstag 300 Menschen um 8:15 vorm Amtsgericht Kassel zusammen um die Forderung zu erneuern. Nach der Kundgebung war der Andrang auf den Gerichtsaal groß. Jedoch fanden neben zahlreichen Pressevertreter_innen nur 50 solidarische Prozessbeobachter_innen Platz. Vor dem Gerichtsaal warteten 50 weitere Prozessbeobachter_innen während draußen halbstündlich Kundgebungen abgehalten wurden.

Angeklagt wurde von der Staatsanwaltschaft die schlichte Aufführung der Leistung der beiden Frauenärztinnen auf ihrer Webseite:
„Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne®“
Diese ist nach der Staatsanwaltschaft dazu geeignet gegen die Strafnorm § 219a zu verstoßen. Der Paragraf verbietet eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs zum eigenen Vermögensvorteil anzubieten, bekanntzumachen oder in grob anstößiger Weise anzupreisen.
Dass die beiden Ärztinnen in einer kapitalistisch organisierten Wirtschaftsordnung die Leistung natürlich nicht kostenfrei anbieten, versteht sich von selbst und zeigt einmal mehr die Intension des Paragrafen auf. So soll die Informationsbeschaffung über Schwangerschaftsabbrüche für betroffene Frauen verhindert werden und sie zur Austragung ihrer ungewollten Schwangerschaft gebracht werden.

Im Gerichtssaal

Nach dem Verlesen der Anklageschrift führte die Verteidigung detailreich aus, warum der § 219a StGB verfassungswidrig sei. Der Solidaritätsblog1 für die angeklagten Ärztinnen fasst es wie folgt zusammen:
„Der § 219a StGB verletze die Informationsfreiheit, das Patientenselbstbestimmungsrecht und die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG. Außerdem den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG, da ausschließlich Frauen in ihrem Recht auf Informationsbeschaffung eingeschränkt würden, wenn es um einen operativen Eingriff an ihren Reproduktionsorganen ginge.“

Danach äußerten sich die beiden Ärztinnen zum Sachverhalt. Nora Szász sagte sie halte es für selbstverständlich, dass man Frauen umfassend über das Leistungsspektrum als Ärztin informiere. Darüber hinaus wies sie auf den rechten Background des Anzeigenstellers hin. Natascha Nicklaus ergänzte, dass sie als Ärztinnen selbstlos tätig seien und es darum ginge, Menschen zu helfen.
Der Richter bezeichnete im weiteren Verlauf die Patient_innen als „Kunden“. Diesen Begriff monierte die Verteidigung allerdings, da es sich um eine Behandlung und keine Dienstleistung handle. Die Verteidigung wollte dann zwei Sachverständige vernehmen lassen. Das Gericht wies die Beweisanträge allerdings ab, ohne dies zu begründen. Daraufhin zeigte sich die Verteidigung empört und stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, denn keiner der insgesamt 5 Beweisanträge wurde zugelassen. Weiter wurde der Antrag mit der Wortwahl des Richters begründet, da diese an seiner Objektivität zweifeln lasse. Der Richter lachte auch an unangemessener Stelle. Darauf angesprochen, war er sich nicht zu schade, dies zu verneinen, obwohl es im gesamten Saal zu vernehmen war.

Wie geht es weiter?

Der Richter versuchte noch mehrmals einen nächsten Verhandlungstermin anzusetzen. Die Verteidigung verhandelt allerdings in der nächsten Zeit häufig vor anderen Gerichten. Auch ist eine Ärztin zunächst drei Wochen im Urlaub, was das Gericht vor ein weiteres Problem stellt, da die Verhandlung nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden darf. Andernfalls muss der Prozess neu aufgerollt werden. Der Staatsanwalt sagte, es sei auch eine Option, die Ärztin zwangsweise vorzuführen – wobei er nachschob, dass es sich von der Verhältnismäßigkeit nicht anbiete. Der Richter stellte die Möglichkeit in den Raum ohne Angeklagte weiterzumachen und zeigte ein weiteres Mal, dass er kein Problem damit hat, die Angeklagtenrechte zu beschneiden. Mittlerweile wurde auch die Ablehnung des Befangenheitsantrages veröffentlicht. Auch wird der Prozess ausgesetzt und beginnt am erneut 28.01.2019 um 9:30 erneut.
Die beiden Angeklagten lassen sich jedoch nicht entmutigen und führen weiter auf ihrer Website Schwangerschaftsabbrüche auf. Kommt zum Prozesstermin und solidarisiert euch!
Das Verfolgungsinteresse der Repressionsbehörden gegen Aktivist_innen, die sich für ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung einsetzen, bleibt hoch. Nach der Kundgebung ermittelt die Polizei wegen 18 Kreidegraffitis auf dem Fußweg vor dem Gericht.

Der Prozess kostet Geld – Ihr könnt dafür Spenden:
Spendenkonto für Frau Szász und Frau Nicklaus:

pro familia Kassel
Volksbank Kassel Göttingen
IBAN: DE 20 5209 0000 0000 115606
BIC: GENODE51KS1

Weg mit den Schandparagrafen §218 und §219!
Für ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung!
Freispruch für Natascha Nicklaus und Nora Szász!

1solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com