Belgisches Gericht urteilt: PKK keine terroristische Organisation

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Kurdischen National Kongress (KNK)

Belgisches Gericht urteilt: PKK keine terroristische Organisation

Ein Berufungsgericht in Belgien hat seine Entscheidung in einem
Beschwerdeverfahren bekannt gegeben, das vom türkischen Staat und der
belgischen Staatsanwaltschaft angestrengt worden war. Die heutige
Entscheidung des Berufungsgericht fiel in einem Verfahren gegen 36
kurdische Politiker und einen kurdischen Fernsehsender. Ein belgischer
Staatsanwalt hatte ein Verfahren gegen einige bekannte kurdische Politiker
eingeleitet, weil sie Führungspositionen in einer „terroristischen
Organisation“ inne gehabt hätten.
Der Staatsanwalt bezeichnete die PKK als „terroristische Organiostaion“.
Doch das Gericht entschied, dass es in der Türkei einen bewaffneten
Konflikt gebe, in dem die PKK eine Kriegspartei sei und deshalb nicht als
terroristische Organisation bezeichnet werden könne.

Nachdem es am 9. Mai 2017 die Verteidigungsreden kurdischer Politiker wie
Zubeyir Aydar, Remzi Kartal und Adem Uzun gehört hatte, entschied das
Berufungsgericht, dass die PKK und kurdische Institutionen nicht mit
Antiterror-Gesetzen verfolgt werden können. Es entschied, dass die PKK
Partei in einem internen bewaffneten Konflikt mit der Türkei sei und
stellte fest, dass das Ziel der Pkk nicht sei, „die Bevölkerung zu
terrorisieren, sondern für die Rechte der Kurdinnen und Kurden zu kämpfen“.
Das Gericht befand, dass Zivilisten nicht das Ziel der
Volksverteidigungskräfte HPG seien (selbst wenn es bei Aktionen gegen
militärische Ziele zivile Opfer geben könne). Das Gericht entschied auch,
dass es für die Behauptung des türkischen Staates, die PKK und die
Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) stünden miteinander in Verbindung, keine
Beweise gebe. Die TAK sind eine militante Gruppe, die 2004 gegründet wurde
und für die nationalen kurdischen Rechte im türkischen Teil Kurdistans
kämpft. Aus all diesen Gründen könne die PKK nicht als terroristische
Organisation betrachtet und ihre angeblichen Mitglieder nicht als
Terrosisten verfolgt werden.

Die Entscheidung ist eine schwerer Schlag für die Verleumdungspolitik des
türkischen Staates gegen unser Volk und seine Vertreterinnen und Vertreter.
Es zeigt auch das wirkliche Gesicht des schmutzigen Kriegs der Türkei gegen
unser Volk, seine Parteien und seine Vertreter. Wir können sagen, dass mit
dieser Entscheidung in Kurdistan eine neue Phase beginnt und wir werden
alles dafür tun, die Verleugnung und die völkermörderischen
Kriegsverbrechen der Türkei gegen unser Volk öffentlich zu machen.

Als Kurdischer National Kongress (KNK) sind wir mit der Entscheidung des
belgischen Berufungsgericht sehr zufrieden und wir beglückwünschen unsere
Bevölkerung zu ihrem Selbstbestimmungsrecht. Zudem fordern wir alle
EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, die PKK von ihren Terrorlisten zu streichen.

Die heutige Entscheidung zeigt, dass der kurdische Kampf nichts als legitim
ist. In einer Region mit [repressiven] Regimen und radikalen Gruppen ist
die Forderung nach eine fortschrittlichen Demokratie für unser Volk keine
leichte Wahl, aber die einzig richtige.

Kurdischer National Kongress (KNK), Exekutivrat

14. September 2017