Nach Demo am Samstag: Kurden werfen Kasseler Polizei Gewalt vor

Nach ihrer völlig unreflektierten Berichterstattung zu der am 27.10.2018 vor dem Kasseler Rathaus stattgefundenen Kundgebung Kasseler Bürgerinnen und Bürger, hat die HNA durch ihre skandalträchtige Weise der Berichterstattung für öffentlich rege Empörung gesorgt. Doch selbst nach ihrem nachträglichen Versuch, diesmal auch mit den Opfern der massiven Polizeigewalt zu sprechen, und ihre Sicht mit einzubeziehen, hat sie sich dennoch nicht gänzlich von den Falschmeldungen der Kasseler Polizei zu den tatsächlichen Vorkommnissen gelöst. Da die Kasseler Polizei ganz offenbar Sorge darüber trägt, dass die vielen gesammelten, und mittlerweile auch an die Öffentlichkeit gelangten Beweise für ihr rohes und unverhältnismäßiges Einschreiten in die friedliche Menge der Menschen Konsequenzen mit sich ziehen werden, ist sie nachwievor darüber bemüht, anhand von Falschmeldungen die Opfer-Täter Rolle umzukehren.

So besteht sie auch nachwievor auf ihre Behauptung, dass 80 demonstrierende Teilnehmende an der Kundgebung beteiligt gewesen sein sollen. Auch behauptet sie, ohne auf die Diagnosen abzuwarten, dass es sich um leichte Verletzungen eines einzelnen Menschen handeln würde. Die im Nachtrag durch professionelle ärztliche Untersuchungen entsprungenen ärztlichen Atteste von mindestens 3 Teilnehmenden der besagten Kundgebung, widersprechen dieser Behauptung in sehr deutlicher Form. Diese besagten ärztlichen Atteste, und auch das zahlreichlich vorhandene Videomaterial stellen wir gerne der Öffentlichkeit zur Verfügung, sofern nicht schon an diese gelangt.
Das Verhalten der Kasseler Polizei ist an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten. In diesem Sinne, verurteilen wir ihr völlig willkürlich und menschenrechtswidriges Verhalten zutiefst. Wir kritisieren ebenfalls die fehlende Transparenz und Neutralität der HNA Berichtserstattungen zu Themen, die sich explizit auf die in Kassel sesshaften kurdischen Bürgerinnen und Bürger beziehen. Es wird sehr selten auf die völlig legitimen Forderungen der Kasseler Bürgerinnen und Bürger eingegangen, stattdessen die Kluft durch Unwissenheit innerhalb der in Kassel lebenden Menschen vertieft.

Auflagen der Demo:
Es gibt kein generelles Verbot von Bildern mit dem Abbild von Abdullah Öcalan. Vor drei Wochen durften wir noch bei einer angemeldeten Kundgebung genau diese Fahnen mit seinem Abbild hissen.
Die Ordnungsämter in Kassel setzten die kurdischen DemonstrantInnen einer Willkür aus. In einigen Wochen werden sie wieder von den Ordnungsämtern zugelassen. An dem gleichen Tag, fanden in zahlreichen Orten auch Aktionen statt, dass Abbild wurde dort zugelassen.
Wir vermuten, dass es an den Kaffee liegt. Wir hoffen, dass beim nächsten aufbrühen des Kaffee, die Bohnen aus den selbstverwalteten Gebiet Chiapas/Mexiko von der zapatistischen Bewegung zum Einsatz kommen.

Link zum Artikel:
https://www.hna.de/kassel/mitte-kassel-ort248256/nach-demo-kurden-werfen-polizei-gewalt-vor-10413931.html?fbclid=IwAR2EGi9sypIgTvFDNKLXxJI4Ge32-ye0wzaad8Io4AcrWD6wBrb5ZOZ_n8Q

Vorherige Artikel:
https://www.hna.de/kassel/mitte-kassel-ort248256/kurden-demo-kassel-vier-polizisten-leicht-verletzt-10406665.html

Weitere Artikel zu dem Ereignis:

https://anfdeutsch.com/aktuelles/yxk-kassel-schikane-wie-in-der-tuerkei-7464?fbclid=IwAR3gwYOqQn7INVcmduGt2rvnf2gjgREmDA0VE68h2lTBDMnO17n7_VeWgqM

https://www.nuceciwan4.com/de/2018/10/29/berlin-und-kassel-polizeigewalt-gegen-kurdinnen/

https://www.nuceciwan4.com/de/2018/10/30/stellungnahme-zu-den-luegen-der-kasseler-polizei/

Silav û Rêz
YXK-Kassel

Redebeitrag zur Demo „Rechtsruck aufhalten – Repression zerschlagen“ am 9.11.18

Gegen Rechtsruck und Repression – Verfolgung wegen YPG-Fahnen in Kassel

Das Bundesinnenministerium (BMI) verordnete im März 2017 und Januar 2018 das Verbot verschiedener Symbole, u.a. der nordsyrischen, kurdischen Selbstverteidigungseinheiten YPG, der Frauenselbstverteidigungseinheiten YPJ, sowie das Logo des kurdischen Studierendenverbandes YXK in Deutschland. Dadurch legitimiert zieht auch die Repression in Kassel an. Es folgen einige Vorfälle seit Anfang 2018:

– Die große Afrin-Solidaritätsdemonstration im Februar wurde großzügig gefilmt, um deswegen Tage danach Personen in der Innenstadt abzufangen und ihre Personalien festzustellen.

– Während des „Ostermarsches“ wurden die Personalien von Personen wegen des Zeigens von YPG-Flaggen aufgenommen.

– Die 1. Mai-Demo wurde wegen zwei YPG-Flaggen angehalten und die Anmelderin zur Auflösung genötigt.

– Während des Festes zum 200. Geburtstag von Karl Marx wurden durch die Polizei zwei YPG-Wimpel bei der Linkspartei beschlagnahmt. Das Verfahren musste kurz darauf dank des offensivem Umgangs der Betroffenen eingestellt werden.

Es kann von zahlreichen weiteren Vorfällen ausgegangen werden, diese Auflistung ist keinesfalls vollständig

Gleichzeitig entscheiden sich wiederum bundesweit Justizbehörden gegen die Verfolgung von Personen, welche diese solidarischen Symbole in der Öffentlichkeit zeigen und widersetzen sich damit der Anordnung des BMI und der Praxis der Polizei. Sie sehen keine Verbotsgrundlage. Hier einige Beispiele dazu:

– Das Verfahren wegen des zeigens einer YPG/YPJ-Fahne auf einer Demonstration im Januar in Freiburg wurde von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingestellt, da die YPG nicht mit einem eigenständigen Betätigungsverbot belegt sei.

– Die Polizeidirektion Magdeburg Nord hatte im Auflagenbescheid einer Demonstration das zeigen von YPG/YPJ-Symbolen verboten. Die Kammer des dortigen Verwaltungsgericht gab allerdings einem Wiederspruch statt, da die beiden Organisationen sowie deren Embleme nicht verboten seien und auch nicht erkennbar sei, dass mit dem Zeigen der Embleme „ein Näheverhältnis“ zur PKK zum Ausdruck gebracht werden solle. Vielmehr solle mit der Versammlung der Zweck verfolgt werden, der YPG/YPJ wegen des „Einsatzes im Kampf gegen den IS und für den Schutz der kurdischen Bevölkerung in Syrien“ ihre „Wertschätzung und Verbundenheit“ entgegenzubringen.

– Im Dezember 2017 hat das Amtsgericht Aachen den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls „aus rechtlichen Gründen“ abgelehnt weil der Beschuldigte einer
Straftat „nicht hinreichend verdächtig“ gewesen ist. Diesem war vorgeworfen worden, eine YPG-Flagge als Facebook-Profilbild eingestellt zu haben. Es bezog sich darin sogar auf die Aussage der Bundesregierung vom 21. April, wonach YPG und YPJ nicht schlechthin verboten seien, „sondern nur insoweit, als dass sich die PKK derer ersatzweise bedient“. Daher bezweifelte das Gericht das Vorliegen einer Straftat „durch bloße Darstellung einer YPG-Flagge“.

Der steigende Repressionsdruck durch die deutschen Ermittlungsbehörden erinnert stark an die Situation für Kurd*innen in der BRD Anfang der 90er Jahre. Damals führte die Situation u.a. dazu, dass der 16-jährige Halim Dehner am 30.Juni 1994 in Hannover von Polizisten hinterrücks erschossen wurde. Sein Verbrechen? Das Plakatieren einer PKK-Flagge.

Selbst Ex-Innenminister Gerhart Baum sagte kürzlich zur aktuellen Situation: „Das sind übereifrige Überinterpretationen des PKK-Verbots. Entweder man verbietet die Vereinigung der syrischen Kurden, dann wäre man konsequent. Das kann man aber nicht, weil es keinen Anlass dazu gibt. Dann kann man auch nicht Leute bestrafen, die dieses Symbol benutzen.“

An die anwesenden Bullen: Von euch erwarten wir schon lange nichts mehr!

An alle anderen: Lasst euch nicht einschüchtern. Wie ihr seht bedeutet die BMI-Verordnung zwar Bullenstress, aber eigentlich droht keine weitere Verfolgung. Seid stark, seid laut und seid Wiederständig.

Gegen diesen Staat und seine Repression!

Wenn ihr trotzdem Probleme mit der Polizei oder Justiz habt, sind wir für euch da! Kontaktieren könnt ihr uns unter:
kassel@rote-hilfe.de

Prozessbericht: Prozess gegen zwei Kasseler Frauenärztinnen wegen angeblicher unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

Während auf der Nachtanzdemo „I can’t believe that I still have to protest this shit!“ am 25. August 350 Menschen einen Freispruch für die beiden Angeklagten forderten kamen auch am Prozesstag 300 Menschen um 8:15 vorm Amtsgericht Kassel zusammen um die Forderung zu erneuern. Nach der Kundgebung war der Andrang auf den Gerichtsaal groß. Jedoch fanden neben zahlreichen Pressevertreter_innen nur 50 solidarische Prozessbeobachter_innen Platz. Vor dem Gerichtsaal warteten 50 weitere Prozessbeobachter_innen während draußen halbstündlich Kundgebungen abgehalten wurden.

Angeklagt wurde von der Staatsanwaltschaft die schlichte Aufführung der Leistung der beiden Frauenärztinnen auf ihrer Webseite:
„Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne®“
Diese ist nach der Staatsanwaltschaft dazu geeignet gegen die Strafnorm § 219a zu verstoßen. Der Paragraf verbietet eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs zum eigenen Vermögensvorteil anzubieten, bekanntzumachen oder in grob anstößiger Weise anzupreisen.
Dass die beiden Ärztinnen in einer kapitalistisch organisierten Wirtschaftsordnung die Leistung natürlich nicht kostenfrei anbieten, versteht sich von selbst und zeigt einmal mehr die Intension des Paragrafen auf. So soll die Informationsbeschaffung über Schwangerschaftsabbrüche für betroffene Frauen verhindert werden und sie zur Austragung ihrer ungewollten Schwangerschaft gebracht werden.

Im Gerichtssaal

Nach dem Verlesen der Anklageschrift führte die Verteidigung detailreich aus, warum der § 219a StGB verfassungswidrig sei. Der Solidaritätsblog1 für die angeklagten Ärztinnen fasst es wie folgt zusammen:
„Der § 219a StGB verletze die Informationsfreiheit, das Patientenselbstbestimmungsrecht und die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG. Außerdem den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG, da ausschließlich Frauen in ihrem Recht auf Informationsbeschaffung eingeschränkt würden, wenn es um einen operativen Eingriff an ihren Reproduktionsorganen ginge.“

Danach äußerten sich die beiden Ärztinnen zum Sachverhalt. Nora Szász sagte sie halte es für selbstverständlich, dass man Frauen umfassend über das Leistungsspektrum als Ärztin informiere. Darüber hinaus wies sie auf den rechten Background des Anzeigenstellers hin. Natascha Nicklaus ergänzte, dass sie als Ärztinnen selbstlos tätig seien und es darum ginge, Menschen zu helfen.
Der Richter bezeichnete im weiteren Verlauf die Patient_innen als „Kunden“. Diesen Begriff monierte die Verteidigung allerdings, da es sich um eine Behandlung und keine Dienstleistung handle. Die Verteidigung wollte dann zwei Sachverständige vernehmen lassen. Das Gericht wies die Beweisanträge allerdings ab, ohne dies zu begründen. Daraufhin zeigte sich die Verteidigung empört und stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, denn keiner der insgesamt 5 Beweisanträge wurde zugelassen. Weiter wurde der Antrag mit der Wortwahl des Richters begründet, da diese an seiner Objektivität zweifeln lasse. Der Richter lachte auch an unangemessener Stelle. Darauf angesprochen, war er sich nicht zu schade, dies zu verneinen, obwohl es im gesamten Saal zu vernehmen war.

Wie geht es weiter?

Der Richter versuchte noch mehrmals einen nächsten Verhandlungstermin anzusetzen. Die Verteidigung verhandelt allerdings in der nächsten Zeit häufig vor anderen Gerichten. Auch ist eine Ärztin zunächst drei Wochen im Urlaub, was das Gericht vor ein weiteres Problem stellt, da die Verhandlung nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden darf. Andernfalls muss der Prozess neu aufgerollt werden. Der Staatsanwalt sagte, es sei auch eine Option, die Ärztin zwangsweise vorzuführen – wobei er nachschob, dass es sich von der Verhältnismäßigkeit nicht anbiete. Der Richter stellte die Möglichkeit in den Raum ohne Angeklagte weiterzumachen und zeigte ein weiteres Mal, dass er kein Problem damit hat, die Angeklagtenrechte zu beschneiden. Mittlerweile wurde auch die Ablehnung des Befangenheitsantrages veröffentlicht. Auch wird der Prozess ausgesetzt und beginnt am erneut 28.01.2019 um 9:30 erneut.
Die beiden Angeklagten lassen sich jedoch nicht entmutigen und führen weiter auf ihrer Website Schwangerschaftsabbrüche auf. Kommt zum Prozesstermin und solidarisiert euch!
Das Verfolgungsinteresse der Repressionsbehörden gegen Aktivist_innen, die sich für ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung einsetzen, bleibt hoch. Nach der Kundgebung ermittelt die Polizei wegen 18 Kreidegraffitis auf dem Fußweg vor dem Gericht.

Der Prozess kostet Geld – Ihr könnt dafür Spenden:
Spendenkonto für Frau Szász und Frau Nicklaus:

pro familia Kassel
Volksbank Kassel Göttingen
IBAN: DE 20 5209 0000 0000 115606
BIC: GENODE51KS1

Weg mit den Schandparagrafen §218 und §219!
Für ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung!
Freispruch für Natascha Nicklaus und Nora Szász!

1solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com

Solidarität mit den angeklagten Kasseler Gynäkologinnen!

Nachttanzdemo 25. August | 19 Uhr | Treffpunkt: Goethestraße 47 – von dort aus Richtung Nordstadt

Aus Anlass des Gerichtsprozesses gegen die zwei angeklagten Kasseler Gynäkologinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus wollen wir unsere Solidarität mit den beiden sichbar machen! Entsprechend des §219a Strafgesetzbuch wurden sie wegen des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche angeklagt. Beide informieren auf ihrer Internetseite darüber und führen entsprechende Leistungen durch. Gemeinsam wollen wir lautstark gegen die Pragraphen 219a + 218, also die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland protestieren!

Am 29. August findet um 9 Uhr der Gerichtstermin gegen die nach § 219a StGB angezeigten und angeklagten Ärztinnen im Amtsgericht Kassel statt. Ein Frauenbündnis hat zu Aktionen und Protesten anlässlich dieses Tages aufgerufen.

Die Kundgebung vor der Gerichtsverhandlung beginnt um 8.15 Uhr. Sie wird nach dem Gerichtstermin fortgesetzt.

Keine Interviews über unseren Aktivismus!

In letzter Zeit erreichen uns als Rote Hilfe Ortsgruppe vermehrt Anfragen von Masterstudierenden, die durch uns Kontakte zu politisch aktiven Genoss*innen knüpfen und Befragungen für ihre Masterarbeit durchführen wollen.

Politischer Aktivismus ist, na klar, ein interessantes Thema. Es hat jedoch Gründe, weshalb die Dokumentation (nicht die Innerlinke) darüber oft lückenhaft ist und sich Kontakte schwer knüpfen lassen. Wir raten davon ab, Umfragen und Interviews über eure politische Aktivität, oder die von anderen, mit Personen zu führen, die ihr nicht kennt und die dies tun, um anschließend die dabei entstandenen Datensätze zu verwerten und zu publizieren.

Dass das Verfahren der Datenerhebung anonymisiert stattfindet lässt sich schließlich leicht sagen und wer welche Erkenntnisse aus euren Antworten zieht ist unklar. Strukturen und Aktionsformen im Dunkeln zu belassen schützen Aktivist*innen und die Bewegung vor der Verfolgungswut der Repressionsbehörden.

Wir nehmen Aussageverweigerung sehr ernst. Studierende mit obigem Anliegen müssen nicht in unsere Sprechstunde kommen, wir werden niemanden vermitteln.

Anna & Arthur halten das Maul!