Kurzer Prozessbericht zu Verurteilung in Leipzig

Das Amtsgericht Leipzig hat am 23.01.18 einen Genossen unter dem Vorwurf des besonders schweren Landfriedensbruchs anlässlich der Ausschreitungen am 12.12.2015 zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt.

Im Prozess sprachen 4 Zeug*innen vor, davon wieder einmal 3 Bullenzeugen, die alle den Genossen belasteten. Zwar wurden keine Filmaufnahmen vorgelegt, die den Genossen zeigen, noch Beweismittel wie eine angebliche Sturmhaube gesichert, dennoch war das Gericht von der Täterschaft überzeugt. Auch ein Passant konnte nur eine Beobachtung von zwei undokumentierten Steinwürfen „aus dem Augenwinkel“ zum besten geben.

Es lässt sich feststellen, dass das Amtsgericht Leipzig wieder eine gehörige Portion Straflust an den Tag legte und den teils widersprechenden, nicht objektiv nachvollziehbaren Aussagen der Bullen unhinterfragt Glauben schenkte. Weder wurde die brutale Festnahme des Genossen kritisch beleuchtet, in deren Folge der Genosse einen epileptischen Anfall erlitt (!), noch wurden die unauffindbaren Asservaten thematisiert.

Es stellt sich der Eindruck ein, dass die pure Anwesenheit im Leipziger Süden am 12.12. eine Straftat für sich darstellt. Die Urteilsbegründung setzte sich dementsprechend wie aus dem Wörterbuch der politischen Urteile zusammen: Bei dem Genossen sei als „Krawalltourist“ davon auszugehen, dass er den Landfriedensbruch begehen würde, zudem habe er ja keine Arbeit und könne daher eben auch die Haftstrafe antreten. Dass der Genosse aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig ist, scheint dem Leipziger Amtsgericht egal zu sein. Diese Aussagen des Gerichts, zeigen wie die Rechtssprechung in des Gerichts angelegt ist: Widerstand bekämpfen und diffamieren auf der einen Seite und Sozialdarwinismus und Verwertungslogik auf der Anderen .

Wir sind angewidert angesichts dieses willkürlichen Urteils und wünschen dem Genossen viel Kraft und Durchhaltevermögen.

United we Stand!

Rote Hilfe Leipzig, Januar 2018

Rote Hilfe e.V. verurteilt Razzien gegen G20-Gegner*innen

Heute ab sechs Uhr morgens durchsuchte die Polizei 25 Objekte in acht Bundesländern. Betroffen waren 23 Privatwohnungen sowie das Linke Zentrum Lilo Herrmann in Stuttgart und das Rote Zentrum in Göttingen.Den Beschuldigten wird vorgeworfen, während der Proteste gegen den G20 Gipfel an einer gewalttätigen Demonstration am Rondenbarg teilgenommen und sich des Landfriedensbruchs schuldig gemacht zu haben. Die Razzien wurden durchgeführt, um Informationen über angebliche Vorbereitungen gewalttätiger Proteste zu bekommen, so die offizielle Version der Polizei. Es wurden zahlreiche Laptops und Speichermedien beschlagnahmt.

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Wir verurteilen die Razzien auf das Schärfste und fordern die Herausgabe der beschlagnahmten Speichermedien. Hier wird wohl offenbar versucht, eine Demonstration gegen den G20-Gipfel zu einer insgesamt gewalttätigen Gruppe zu stilisieren, um alle Aktivist*innen auch ohne konkrete Beschuldigung wegen Landfriedensbruchs verurteilen zu können. Es wird auf eine diesbezügliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom vergangenen Jahr verwiesen. Nicht erwähnt auf der heutigen Pressekonferenz der Polizei wurde allerdings, dass sich diese BGH-Entscheidung auf gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Gruppen von Fußball-Hooligans bezieht und ganz explizit nicht auf politische Demonstrationen. Damit steht diese Argumentation noch nicht einmal auf wackligen Füßen. Die Verfahren gegen Angeklagte wie zum Beispiel Fabio V. müssten demnach sofort mit Freispruch beendet werden.“

Der Polizeieinsatz am Rondenbarg während den Protesten gegen den G20-Gipfel war bundesweit in die Schlagzeilen geraten, nachdem die Sendung „Panorama“ über den Ablauf des Einsatzes berichtet hatte.

„Die Filmaufnahmen zeigen ein völlig anderes Bild von den Geschehnissen. Zahlreiche Aktivist*innen wurden teilweise schwer verletzt. Dies geschah während als auch nachdem die Demonstration in kürzester Zeit aufgelöst worden war. Sowohl hier als auch an vielen anderen Stellen wurden Grundrechte massiv eingeschränkt und zahlreiche Aktivist*innen, aber auch Journalist*innen und Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen. Statt dies konsequent aufzuarbeiten, wurden nun diese Durchsuchungen mit teilweise martialischem Auftreten durchgeführt. Es scheint auch in diesem Fall um die Einschüchterung der linken Bewegung zu gehen. Des weiteren drängt sich der Verdacht auf, dass der Rondenbarg-Einsatz im Nachhinein gerechtfertigt werden soll.“, so Lange weiter.

Die Rote Hilfe e.V. ist ein bundesweiter Solidaritätsverein für alle Linken, der sich gegen staatliche Repression und Überwachung sowie die Freiheit für alle politischen Gefangenen einsetzt.

unitedwestand

Damit die Betroffenen der Repression mit den finanziellen Folgen nicht alleine gelassen werden sind wir alle gefordert diese Kosten solidarisch zu teilen! Dafür benötigen wir dringend eure Unterstützung!

Auch eine Mitgliedschaft bei uns hilft uns weiter, da die regelmäßigen Beitragszahlungen kontinuierliche Antirepressionsarbeit ermöglichen.

Spendet mit dem Stichwort G20 auf unser Sonderkonto!

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Stichwort „G20“
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EINER VON NEUN… GEMEINT SIND WIR ALLE!

SolikneipeOkt17

Im Zuge einer neuen Repressionswelle gegen Anarchist*innen in Italien
ist zuletzt auch ein Freund von uns inhaftiert worden, der seit ein paar
Jahren in Torino (Norditalien) lebt. Er wurde zusammen mit acht weiteren
Aktivist*innen im Mai 2017 in Turin festgenommen. Seitdem sitzen die
meisten von ihnen in Untersuchungshaft und Hausarrest. Inzwischen liegt
eine Anklageschrift gegen die Aktivist*innen vor, in denen ihnen bspw.
Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Freiheitsberaubung von
Polizist*innen vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft fordert drei
Jahre Haft. Der Prozess wird immer weiter verschoben, der neue
(aktuelle) Verhandlungstermin ist der 02.11.2017.
Repression braucht Solidarität – lasst uns gemeinsam unsere Solidarität
mit den Inhaftierten ausdrücken. Repression kostet Geld, wir möchten
Spenden sammeln, Euch über die Situation informieren und gemeinsam mit
Euch darüber nachdenken, welche Möglichkeiten der
grenzenüberschreitenden Solidarität es geben kann.
Daher freuen wir uns, wenn ihr zahlreich kommt und mit uns auf die
Verteidigung der Freiheit anstoßt! Es gibt Getränke und Musik – und wenn
es nicht regnet, zieht Euch warm an, um ein bisschen am Feuer zu sitzen!

Belgisches Gericht urteilt: PKK keine terroristische Organisation

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Kurdischen National Kongress (KNK)

Belgisches Gericht urteilt: PKK keine terroristische Organisation

Ein Berufungsgericht in Belgien hat seine Entscheidung in einem
Beschwerdeverfahren bekannt gegeben, das vom türkischen Staat und der
belgischen Staatsanwaltschaft angestrengt worden war. Die heutige
Entscheidung des Berufungsgericht fiel in einem Verfahren gegen 36
kurdische Politiker und einen kurdischen Fernsehsender. Ein belgischer
Staatsanwalt hatte ein Verfahren gegen einige bekannte kurdische Politiker
eingeleitet, weil sie Führungspositionen in einer „terroristischen
Organisation“ inne gehabt hätten.
Der Staatsanwalt bezeichnete die PKK als „terroristische Organiostaion“.
Doch das Gericht entschied, dass es in der Türkei einen bewaffneten
Konflikt gebe, in dem die PKK eine Kriegspartei sei und deshalb nicht als
terroristische Organisation bezeichnet werden könne.

Nachdem es am 9. Mai 2017 die Verteidigungsreden kurdischer Politiker wie
Zubeyir Aydar, Remzi Kartal und Adem Uzun gehört hatte, entschied das
Berufungsgericht, dass die PKK und kurdische Institutionen nicht mit
Antiterror-Gesetzen verfolgt werden können. Es entschied, dass die PKK
Partei in einem internen bewaffneten Konflikt mit der Türkei sei und
stellte fest, dass das Ziel der Pkk nicht sei, „die Bevölkerung zu
terrorisieren, sondern für die Rechte der Kurdinnen und Kurden zu kämpfen“.
Das Gericht befand, dass Zivilisten nicht das Ziel der
Volksverteidigungskräfte HPG seien (selbst wenn es bei Aktionen gegen
militärische Ziele zivile Opfer geben könne). Das Gericht entschied auch,
dass es für die Behauptung des türkischen Staates, die PKK und die
Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) stünden miteinander in Verbindung, keine
Beweise gebe. Die TAK sind eine militante Gruppe, die 2004 gegründet wurde
und für die nationalen kurdischen Rechte im türkischen Teil Kurdistans
kämpft. Aus all diesen Gründen könne die PKK nicht als terroristische
Organisation betrachtet und ihre angeblichen Mitglieder nicht als
Terrosisten verfolgt werden.

Die Entscheidung ist eine schwerer Schlag für die Verleumdungspolitik des
türkischen Staates gegen unser Volk und seine Vertreterinnen und Vertreter.
Es zeigt auch das wirkliche Gesicht des schmutzigen Kriegs der Türkei gegen
unser Volk, seine Parteien und seine Vertreter. Wir können sagen, dass mit
dieser Entscheidung in Kurdistan eine neue Phase beginnt und wir werden
alles dafür tun, die Verleugnung und die völkermörderischen
Kriegsverbrechen der Türkei gegen unser Volk öffentlich zu machen.

Als Kurdischer National Kongress (KNK) sind wir mit der Entscheidung des
belgischen Berufungsgericht sehr zufrieden und wir beglückwünschen unsere
Bevölkerung zu ihrem Selbstbestimmungsrecht. Zudem fordern wir alle
EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, die PKK von ihren Terrorlisten zu streichen.

Die heutige Entscheidung zeigt, dass der kurdische Kampf nichts als legitim
ist. In einer Region mit [repressiven] Regimen und radikalen Gruppen ist
die Forderung nach eine fortschrittlichen Demokratie für unser Volk keine
leichte Wahl, aber die einzig richtige.

Kurdischer National Kongress (KNK), Exekutivrat

14. September 2017

Verbot ist ein Angriff auf die gesamte Linke… Solidarität mit Indymedia Linksunten!

linksuntenAm 25. August 2017 hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die linke Nachrichtenplattform „linksunten.indymedia“ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Das Weiterbetreiben des seit 2009 bestehenden offenen Netzwerkes von linken Medienaktivist*innen und Journalist*innen erklärt de Maizière zur Straftat. In Baden-Württemberg kam es diesbezüglich zu mehreren Hausdurchsuchungen, denen bisher keine Festnahmen folgten. Die Polizeipräsenz vor Ort wurde erhöht, um eventuelle Protestaktionen eindämmen zu können. Aktuell fahndet das BKA nach dem Standort des durch die Plattform genutzten Servers. Weitere Durchsuchungen sind nicht auszuschließen.

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Das Konstrukt des Innenministers, das ein Heranziehen des Vereinsgesetzes erst möglich macht, kann wohl als juristisch höchst fraglich bezeichnet werden. Laut ersten Medienberichten existiert um Indymedia Linksunten nämlich gar kein Verein. Das Verbot der Medienplattform ist ein Angriff auf die gesamte linke, antikapitalistische Gegenöffentlichkeit. Diese zu verbieten ist ein Akt der Zensur und bedeutet eine eklatante Beschneidung der Meinungs- und Pressefreiheit. Über den Zeitpunkt der Verbotsverfügung kann nur spekuliert werden. Es ist denkbar, dass das Innenministerium das angekratze Image aufpolieren möchte, nachdem nahezu wöchentlich neue Medienberichte und Erkenntnisse über die massive ungezügelte Polizeigewalt gegen Anti-G20- Demonstrant*innen erscheinen. Ebenso offensichtlich ist die zeitliche Nähe zur Bundestagswahl, bei der die CDU sich als Law-and-Order Partei zu profilieren versucht. Während militante Neonazis sich vielerorts ungestört tummeln und ihre Hetze verbreiten können, stellt das Bundesinnenministerium einmal mehr klar, dass der Feind nach wie vor links verortet wird.“

Die Rote Hilfe e.V. solidarisiert sich mit den Betroffenen und fordert die sofortige Zurücknahme der Verbotsverfügung!