Belgisches Gericht urteilt: PKK keine terroristische Organisation

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Kurdischen National Kongress (KNK)

Belgisches Gericht urteilt: PKK keine terroristische Organisation

Ein Berufungsgericht in Belgien hat seine Entscheidung in einem
Beschwerdeverfahren bekannt gegeben, das vom türkischen Staat und der
belgischen Staatsanwaltschaft angestrengt worden war. Die heutige
Entscheidung des Berufungsgericht fiel in einem Verfahren gegen 36
kurdische Politiker und einen kurdischen Fernsehsender. Ein belgischer
Staatsanwalt hatte ein Verfahren gegen einige bekannte kurdische Politiker
eingeleitet, weil sie Führungspositionen in einer „terroristischen
Organisation“ inne gehabt hätten.
Der Staatsanwalt bezeichnete die PKK als „terroristische Organiostaion“.
Doch das Gericht entschied, dass es in der Türkei einen bewaffneten
Konflikt gebe, in dem die PKK eine Kriegspartei sei und deshalb nicht als
terroristische Organisation bezeichnet werden könne.

Nachdem es am 9. Mai 2017 die Verteidigungsreden kurdischer Politiker wie
Zubeyir Aydar, Remzi Kartal und Adem Uzun gehört hatte, entschied das
Berufungsgericht, dass die PKK und kurdische Institutionen nicht mit
Antiterror-Gesetzen verfolgt werden können. Es entschied, dass die PKK
Partei in einem internen bewaffneten Konflikt mit der Türkei sei und
stellte fest, dass das Ziel der Pkk nicht sei, „die Bevölkerung zu
terrorisieren, sondern für die Rechte der Kurdinnen und Kurden zu kämpfen“.
Das Gericht befand, dass Zivilisten nicht das Ziel der
Volksverteidigungskräfte HPG seien (selbst wenn es bei Aktionen gegen
militärische Ziele zivile Opfer geben könne). Das Gericht entschied auch,
dass es für die Behauptung des türkischen Staates, die PKK und die
Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) stünden miteinander in Verbindung, keine
Beweise gebe. Die TAK sind eine militante Gruppe, die 2004 gegründet wurde
und für die nationalen kurdischen Rechte im türkischen Teil Kurdistans
kämpft. Aus all diesen Gründen könne die PKK nicht als terroristische
Organisation betrachtet und ihre angeblichen Mitglieder nicht als
Terrosisten verfolgt werden.

Die Entscheidung ist eine schwerer Schlag für die Verleumdungspolitik des
türkischen Staates gegen unser Volk und seine Vertreterinnen und Vertreter.
Es zeigt auch das wirkliche Gesicht des schmutzigen Kriegs der Türkei gegen
unser Volk, seine Parteien und seine Vertreter. Wir können sagen, dass mit
dieser Entscheidung in Kurdistan eine neue Phase beginnt und wir werden
alles dafür tun, die Verleugnung und die völkermörderischen
Kriegsverbrechen der Türkei gegen unser Volk öffentlich zu machen.

Als Kurdischer National Kongress (KNK) sind wir mit der Entscheidung des
belgischen Berufungsgericht sehr zufrieden und wir beglückwünschen unsere
Bevölkerung zu ihrem Selbstbestimmungsrecht. Zudem fordern wir alle
EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, die PKK von ihren Terrorlisten zu streichen.

Die heutige Entscheidung zeigt, dass der kurdische Kampf nichts als legitim
ist. In einer Region mit [repressiven] Regimen und radikalen Gruppen ist
die Forderung nach eine fortschrittlichen Demokratie für unser Volk keine
leichte Wahl, aber die einzig richtige.

Kurdischer National Kongress (KNK), Exekutivrat

14. September 2017

Verbot ist ein Angriff auf die gesamte Linke… Solidarität mit Indymedia Linksunten!

linksuntenAm 25. August 2017 hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die linke Nachrichtenplattform „linksunten.indymedia“ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Das Weiterbetreiben des seit 2009 bestehenden offenen Netzwerkes von linken Medienaktivist*innen und Journalist*innen erklärt de Maizière zur Straftat. In Baden-Württemberg kam es diesbezüglich zu mehreren Hausdurchsuchungen, denen bisher keine Festnahmen folgten. Die Polizeipräsenz vor Ort wurde erhöht, um eventuelle Protestaktionen eindämmen zu können. Aktuell fahndet das BKA nach dem Standort des durch die Plattform genutzten Servers. Weitere Durchsuchungen sind nicht auszuschließen.

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Das Konstrukt des Innenministers, das ein Heranziehen des Vereinsgesetzes erst möglich macht, kann wohl als juristisch höchst fraglich bezeichnet werden. Laut ersten Medienberichten existiert um Indymedia Linksunten nämlich gar kein Verein. Das Verbot der Medienplattform ist ein Angriff auf die gesamte linke, antikapitalistische Gegenöffentlichkeit. Diese zu verbieten ist ein Akt der Zensur und bedeutet eine eklatante Beschneidung der Meinungs- und Pressefreiheit. Über den Zeitpunkt der Verbotsverfügung kann nur spekuliert werden. Es ist denkbar, dass das Innenministerium das angekratze Image aufpolieren möchte, nachdem nahezu wöchentlich neue Medienberichte und Erkenntnisse über die massive ungezügelte Polizeigewalt gegen Anti-G20- Demonstrant*innen erscheinen. Ebenso offensichtlich ist die zeitliche Nähe zur Bundestagswahl, bei der die CDU sich als Law-and-Order Partei zu profilieren versucht. Während militante Neonazis sich vielerorts ungestört tummeln und ihre Hetze verbreiten können, stellt das Bundesinnenministerium einmal mehr klar, dass der Feind nach wie vor links verortet wird.“

Die Rote Hilfe e.V. solidarisiert sich mit den Betroffenen und fordert die sofortige Zurücknahme der Verbotsverfügung!

Ausstellung Berufsverbote

Vergessene Geschichte – Berufsverbote – Politische Verfolgung

Vor 45 Jahren wurde der sogenannte Radikalenerlass von SPD Bundeskanzler Willy Brandt und den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen. In der Folge wurden mehr als 3,5 Millionen Menschen einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz unterzogen. Viele von ihnen, fast ausschließlich aus dem linken Spektrum, erhielten Berufsverbote. Sie wurden aus dem öffentlichen Dienst entfernt oder ihre Bewerbungen abgelehnt. Jahre später nannte Brandt den Radikalenerlass einen „Irrtum“. Diese Art der politischen Säuberung, der Bespitzelung und Ausgrenzung politisch unliebsamer Beschäftigter, prägte für Jahre und Jahrzehnte ein Klima der Einschüchterung.

Die Wanderausstellung des Bündnisses „Berufsverbote Hessen“ nimmt den Jahrestag des ‚Radikalenerlasses’ zum Anlass, die politische Aufarbeitung dieses kaum beachteten Kapitels westdeutscher Nachkriegsgeschichte mit einer neuen Ausstellung voranzubringen. Dabei wird der Bogen weit gespannt: Auf 18 Stelltafeln wird die Geschichte der Berufsverbote in Deutschland vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart erzählt und ein umfassender Überblick über Fragen politischer Verfolgung und Repression geboten. Überrascht stellen wir dabei fest, dass es in Deutschland bis ins 21. Jahrhundert hinein Berufsverbote gab und wir auch in der Gegenwart nicht umhinkommen, uns mit verschiedenen Formen der politischen Repression und geistigen Beschränkungen im Berufsleben auseinanderzusetzen, wenn es darum geht, die Gesellschaft positiv verändern zu wollen.

Daher werden auch wir mit der Ausstellung im Foyer des neuen Campus Centers an einem zentralen Ort der Universität Kassel auf diesen wenig beachteten und weiterhin aktuellen Teil der deutschen Nachkriegsgeschichte aufmerksam machen. Im Rahmenprogramm setzen wir uns mit den historisch-politischen Kontextbedingungen des Radikalenerlasses und den Folgen der Berufsverbote für die Betroffenen auseinander. Ebenso wollen wir uns mit der aktuellen Situation massenhafter Berufsverbote in der Türkei und den Möglichkeiten praktischer Solidarität befassen sowie Perspektiven emanzipatorischer Politik, Wissenschaft und Bildung unter Bedingungen eines allgegenwärtigen Konformitätsdrucks gemeinsam in Vorträgen und Workshops ausloten.

Die Wanderausstellung des Bündnisses „Berufsverbote Hessen“ informiert vom 6. bis 16. Juni 2017 im Foyer des neuen Campus Centers der Universität Kassel über diesen wenig beachteten und weiterhin aktuellen Teil der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Freispruch für Aktivisten im Zusammenhang mit Tortenwurf auf Beatrix von Storch

Am Mittwoch den 17. Mai wurde im Prozess im Amtsgericht Kassel ein Aktivist vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Keine*r der sechs Zeug*innen konnte den Aktivisten mit der Tat in Verbindung bringen. Vor allem die Zeug*innen der Bundespolizei die zwei Menschen nach der extrem vagen Beschreibung „dunkle Kleidung, linkes Spektrum“ am Bahnhof Wilhelmshöhe festnahmen, blamierten sich im Zeug*innenstand. Die Beschreibung ihrer „Fahndung“ und der Beschreibung ihrer Gründe, warum sie genau diese beiden Menschen festnahmen war sehr erheiternd, durch das verquere und klischeebeladene Bild welches sie von linken Aktivist*innen zeichneten (unordentliche Kleidung, bunte Schnürsenkel) und sie zur Repression bewog.

Daraufhin war selbst der Staatsanwalt nicht mehr in der Lage, die Anschuldigung aufrecht zu erhalten. Dem hatte weder der Verteidiger noch der Richter etwas hinzuzufügen.

Wir freuen uns über diesen Erfolg gegen Repression und hoffen, dass dieser Erfolg viele weitere Menschen ermutigt, im Kampf gegen die AfD nicht vor möglicher Repression zurück zu schrecken. Weiterhin möchten wir herausstellen, dass es sich wieder einmal als sinnvoll erwiesen hat, dass der Beschuldigte im Vorfeld dem Strafbefehl widersprach und über die ganze Zeit auf jegliche Aussagen verzichtet hat. Wie mensch in diesem Verfahren sehen konnte, basieren die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft nicht immer auf einer guten Beweislage. Sie schicken diese erpresserischen Strafbefehle aber trotzdem raus, in der Hoffnung die Beschuldigten knicken ein, werden eingeschüchtert und finanziell belastet.

Es war schön, dass sich so viele Menschen solidarisch gezeigt, an dem Prozess teilgenommen und somit den Angeklagten unterstützt haben. Anna und Arthur halten weiterhin das Maul und kämpfen weiterhin gegen die rassistische und nationalistische AfD!

Zum Hintergrund: Am 28. Januar 2016 betritt ein als Clown verkleideter Aktivist der Gruppe Peng! aus Berlin die geheime Tagung der AfD-Bundesprogrammkommission im Kasseler Penta Hotel und wirft der Rassistin Beatrix von Storch eine Sahnetorte ins Gesicht. Die antifaschistische Intervention bekommt große mediale Aufmerksamkeit unter dem Schlagwort #TortalerKrieg. Nur wenige Stunden später hissen Aktivisten*innen auf dem Dach des Hotels ein Banner mit der Aufschrift „Rassismus tötet“ und die Gruppe A & O ruft zu einer spontanen Protestkundgebung vor dem Penta Hotel auf. Etliche Menschen folgen diesem Aufruf.

Gleichzeitig trifft ein großes Aufgebot der Polizei ein. Diese nehmen zwei Menschen in der Nähe des Bahnhofs Wilhelmshöhe fest. Einer der beiden Menschen muss im Anschluss an die Personalienkontrolle einige Stunden in Polizeigewahrsam verbringen. Der sichtlich überforderte Hotelmanager des Penta Hotels lässt aus Angst vor der Öffentlichkeit die AfD zwar von der Polizei aus dem Saal schmeißen, da die Politiker*innen sich weigern, freiwillig zu gehen. Er erstattet aber auch Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen die beiden Festgenommenen.

Wir solidarisieren uns auch mit der Aktivistin, der am 12. Juni in Kiel der Prozess gemacht wird wegen eines weiteren Tortenwurfs auf Beatrix von Storch!

Bundesregierung kommt der Türkei entgegen und weitet PKK-Verbot in Deutschland aus

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland und CIVAKA AZAD, Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit vom 9. März 2017

Während in den Medien von einem tiefgreifenden Zerwürfnis des deutsch-türkischen Verhältnisses anlässlich der Wahlkampfauftritte türkischer Minister in Deutschland die Rede ist, läuft die Zusammenarbeit hinter den Kulissen geschmiert wie immer. Anlässlich kurdischer Demonstrationen in Hannover und München kam zu Tage, dass das Bundesinnenministerium (BMI) den Forderungen der türkischen Regierung, stärker gegen die Arbeiterpartei Kurdistans PKK vorzugehen, umgehend entsprochen hat. Mit einem Erlass vom 2. März wurde die Anzahl der Gruppierungen, deren Fahnen und Symbole auf der Grundlage des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, erheblich ausgeweitet. Mit deutscher Akribie wurden sämtliche Institutionen und Organisationen gelistet, denen eine Nähe zur PKK unterstellt wird. Darunter fallen auch sämtliche Frauen- und Jugendorganisationen, wie etwa der kurdische Studierendenverband YXK. Von besonderer Brisanz ist, dass erstmalig auch kurdische Parteien und Verbände in Syrien – namentlich die Partei PYD und der Streitkräfteverband YPG – als „Auslandsableger“ der PKK unter das Vereinsverbot subsumiert werden. Diese erweisen sich in Syrien zusammen mit verbündeten arabischen Bevölkerungsgruppen als Anker der Demokratie und Stabilität und werden in ihrem Kampf gegen den „Islamischen Staat“ auch von den USA unterstützt.

Die Erweiterung der Verbotsliste durch das BMI hat weitreichende Folgen für das innenpolitische Klima in Deutschland. Sie bedeutet einen direkten Angriff auf die politische Identität von etwa 800.000 in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden und hebelt grundgesetzlich geschützte Rechte, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, weitgehend aus. Vermehrte Auseinandersetzungen mit der Polizei bei vom Verlauf her friedlichen Demonstrationen sind vorprogrammiert und politisch gewollt, um das Feindbild der angeblich gewaltbereiten Kurdinnen und Kurden aufrecht zu erhalten. Die Folgen werden weitere Hunderte von Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen Artikel 20 Vereinsgesetz aufgrund des Zeigens verbotener Symbole sein. Während sich die Bundesregierung nach außen gegen ausufernde Terrorismusvorwürfe in der Türkei – aktuell gegenüber dem deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel – wendet, weitet sie diese Vorwürfe in Deutschland ebenfalls aus.

Die außenpolitische Dimension der Ausweitung des PKK-Verbots

Neben den innenpolitischen Folgen hat die Listung der kurdischen Parteien und Verbände auch gravierende außenpolitische Auswirkungen im Mittleren Osten. Die Türkei macht keinen Hehl daraus, dass ihr Einmarsch in Syrien vor allem dem Ziel dient, die kurdisch/arabischen Selbstverwaltungsstrukturen im Norden Syriens zu schwächen und zu zerstören. Seit Tagen greift die türkische Armee und mit ihr verbündete Söldner Dörfer im Umfeld der von den SDF befreiten Stadt Minbic (Manbidsch) an. Auf jedem internationalen Treffen stellt die Türkei die Forderung, den „Islamischen Staat“ und PYD/YPG als terroristische Organisationen auf eine Stufe zu stellen. Mit ihrer Listung dieser Organisationen als PKK-Ableger hat die Bundesregierung dieser Forderung entsprochen und der Türkei einen Freibrief ausgestellt für ihr von neo-osmanischem Größenwahn geprägtes destruktives Vorgehen in Syrien und auch im Irak. Deutschland positioniert sich damit auch gegen die USA, um in enger Zusammenarbeit mit der Türkei ihre eigenen geopolitischen Ziele in der Region zu verwirklichen. Im Irak rüstet die Bundesregierung die Peshmerga des eng mit der Türkei verbundenen Präsidenten der kurdischen Regionalregierung, Mahmut Barzani, auf. Teile von diesen attackieren aktuell in der Region Șengal die von den Yeziden aufgebauten Selbstverwaltungs- und Verteidigungsstrukturen. Ebenso ins Bild passen jüngste Meldungen, dass der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetall sich an der Produktion von Panzern in der Türkei mit einem Anteil von 40 % beteiligen will.

Die Türkei ist aktuell eine Diktatur, in der über zehntausend politische Gefangene in der Türkei sitzen, darunter Abgeordnete der prokurdischen HDP und kurdische Bürgermeister. Ebenso sind die meisten oppositionellen Medien verboten und geschlossen. Zum überwiegenden Teil dient der Vorwurf terroristischer Aktivitäten für die PKK als Begründung. Mit der vom BMI angeordneten Ausweitung des PKK-Verbots stellt sich die Bundesregierung an die Seite der Türkei und trägt durch ihre politische Unterstützung und militärische Aufrüstung Mitverantwortung für die fatale Politik der AKP-Regierung unter Recep Tayyip Erdoǧan.

azadi

AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln
CIVAKA AZAD, Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit

AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V.
Hansaring 82, 50670 Köln
Tel.: 0221-16 79 39 45 • 0174 / 65 98 967 • E-Mail: azadi@t-online.de
https://www.nadir.org/nadir/initiativ/azadi/