Achtung! Neugierige Cops unterwegs!

Liebe Genoss*innen,

uns ist zu Ohren gekommen, dass der Kasseler Staatsschutz zur Zeit
besonders hartnäckig versucht Personen zu identifizieren, die ihre
Solidarität mit der Befreiungsbewegung in den besetzten kurdischen
Gebieten zum Ausdruck bringen. Konkret geht es wohl um Personen, die bei
der Versammlung zur „Solidarität mit Afrin“ am 24.02.2018 die bunten
Papierfahnen der YPG hochgehalten haben sollen oder dies bezeugen können
sollen.

Wir als Rote Hilfe Ortsgruppe Kassel sagen dazu: Finger weg von unserer
Solidarität!
Wir lassen uns nicht einschüchtern!

Wenn ihr also auf der Straße, auf der Arbeit, beim Einkaufen oder sonstwo angequatscht werdet, gilt, was immer gilt:
Keine Aussagen bei Polizei und Justiz! Gar keine!
Das gilt nicht nur auf dem Polizeirevier, sondern auch beim Schnack zwischendurch.

Schützt euch und andere und meldet uns, falls ihr angesprochen werdet!

Solidarität ist unsere Stärke!

Solidarische Grüße
Eure Rote Hilfe Ortsgruppe Kassel

Rote Hilfe e.V. verurteilt Razzien gegen G20-Gegner*innen

Heute ab sechs Uhr morgens durchsuchte die Polizei 25 Objekte in acht Bundesländern. Betroffen waren 23 Privatwohnungen sowie das Linke Zentrum Lilo Herrmann in Stuttgart und das Rote Zentrum in Göttingen.Den Beschuldigten wird vorgeworfen, während der Proteste gegen den G20 Gipfel an einer gewalttätigen Demonstration am Rondenbarg teilgenommen und sich des Landfriedensbruchs schuldig gemacht zu haben. Die Razzien wurden durchgeführt, um Informationen über angebliche Vorbereitungen gewalttätiger Proteste zu bekommen, so die offizielle Version der Polizei. Es wurden zahlreiche Laptops und Speichermedien beschlagnahmt.

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Wir verurteilen die Razzien auf das Schärfste und fordern die Herausgabe der beschlagnahmten Speichermedien. Hier wird wohl offenbar versucht, eine Demonstration gegen den G20-Gipfel zu einer insgesamt gewalttätigen Gruppe zu stilisieren, um alle Aktivist*innen auch ohne konkrete Beschuldigung wegen Landfriedensbruchs verurteilen zu können. Es wird auf eine diesbezügliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom vergangenen Jahr verwiesen. Nicht erwähnt auf der heutigen Pressekonferenz der Polizei wurde allerdings, dass sich diese BGH-Entscheidung auf gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Gruppen von Fußball-Hooligans bezieht und ganz explizit nicht auf politische Demonstrationen. Damit steht diese Argumentation noch nicht einmal auf wackligen Füßen. Die Verfahren gegen Angeklagte wie zum Beispiel Fabio V. müssten demnach sofort mit Freispruch beendet werden.“

Der Polizeieinsatz am Rondenbarg während den Protesten gegen den G20-Gipfel war bundesweit in die Schlagzeilen geraten, nachdem die Sendung „Panorama“ über den Ablauf des Einsatzes berichtet hatte.

„Die Filmaufnahmen zeigen ein völlig anderes Bild von den Geschehnissen. Zahlreiche Aktivist*innen wurden teilweise schwer verletzt. Dies geschah während als auch nachdem die Demonstration in kürzester Zeit aufgelöst worden war. Sowohl hier als auch an vielen anderen Stellen wurden Grundrechte massiv eingeschränkt und zahlreiche Aktivist*innen, aber auch Journalist*innen und Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen. Statt dies konsequent aufzuarbeiten, wurden nun diese Durchsuchungen mit teilweise martialischem Auftreten durchgeführt. Es scheint auch in diesem Fall um die Einschüchterung der linken Bewegung zu gehen. Des weiteren drängt sich der Verdacht auf, dass der Rondenbarg-Einsatz im Nachhinein gerechtfertigt werden soll.“, so Lange weiter.

Die Rote Hilfe e.V. ist ein bundesweiter Solidaritätsverein für alle Linken, der sich gegen staatliche Repression und Überwachung sowie die Freiheit für alle politischen Gefangenen einsetzt.

unitedwestand

Damit die Betroffenen der Repression mit den finanziellen Folgen nicht alleine gelassen werden sind wir alle gefordert diese Kosten solidarisch zu teilen! Dafür benötigen wir dringend eure Unterstützung!

Auch eine Mitgliedschaft bei uns hilft uns weiter, da die regelmäßigen Beitragszahlungen kontinuierliche Antirepressionsarbeit ermöglichen.

Spendet mit dem Stichwort G20 auf unser Sonderkonto!

Rote Hilfe e.V.
Stichwort „G20“
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
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Belgisches Gericht urteilt: PKK keine terroristische Organisation

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Kurdischen National Kongress (KNK)

Belgisches Gericht urteilt: PKK keine terroristische Organisation

Ein Berufungsgericht in Belgien hat seine Entscheidung in einem
Beschwerdeverfahren bekannt gegeben, das vom türkischen Staat und der
belgischen Staatsanwaltschaft angestrengt worden war. Die heutige
Entscheidung des Berufungsgericht fiel in einem Verfahren gegen 36
kurdische Politiker und einen kurdischen Fernsehsender. Ein belgischer
Staatsanwalt hatte ein Verfahren gegen einige bekannte kurdische Politiker
eingeleitet, weil sie Führungspositionen in einer „terroristischen
Organisation“ inne gehabt hätten.
Der Staatsanwalt bezeichnete die PKK als „terroristische Organiostaion“.
Doch das Gericht entschied, dass es in der Türkei einen bewaffneten
Konflikt gebe, in dem die PKK eine Kriegspartei sei und deshalb nicht als
terroristische Organisation bezeichnet werden könne.

Nachdem es am 9. Mai 2017 die Verteidigungsreden kurdischer Politiker wie
Zubeyir Aydar, Remzi Kartal und Adem Uzun gehört hatte, entschied das
Berufungsgericht, dass die PKK und kurdische Institutionen nicht mit
Antiterror-Gesetzen verfolgt werden können. Es entschied, dass die PKK
Partei in einem internen bewaffneten Konflikt mit der Türkei sei und
stellte fest, dass das Ziel der Pkk nicht sei, „die Bevölkerung zu
terrorisieren, sondern für die Rechte der Kurdinnen und Kurden zu kämpfen“.
Das Gericht befand, dass Zivilisten nicht das Ziel der
Volksverteidigungskräfte HPG seien (selbst wenn es bei Aktionen gegen
militärische Ziele zivile Opfer geben könne). Das Gericht entschied auch,
dass es für die Behauptung des türkischen Staates, die PKK und die
Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) stünden miteinander in Verbindung, keine
Beweise gebe. Die TAK sind eine militante Gruppe, die 2004 gegründet wurde
und für die nationalen kurdischen Rechte im türkischen Teil Kurdistans
kämpft. Aus all diesen Gründen könne die PKK nicht als terroristische
Organisation betrachtet und ihre angeblichen Mitglieder nicht als
Terrosisten verfolgt werden.

Die Entscheidung ist eine schwerer Schlag für die Verleumdungspolitik des
türkischen Staates gegen unser Volk und seine Vertreterinnen und Vertreter.
Es zeigt auch das wirkliche Gesicht des schmutzigen Kriegs der Türkei gegen
unser Volk, seine Parteien und seine Vertreter. Wir können sagen, dass mit
dieser Entscheidung in Kurdistan eine neue Phase beginnt und wir werden
alles dafür tun, die Verleugnung und die völkermörderischen
Kriegsverbrechen der Türkei gegen unser Volk öffentlich zu machen.

Als Kurdischer National Kongress (KNK) sind wir mit der Entscheidung des
belgischen Berufungsgericht sehr zufrieden und wir beglückwünschen unsere
Bevölkerung zu ihrem Selbstbestimmungsrecht. Zudem fordern wir alle
EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, die PKK von ihren Terrorlisten zu streichen.

Die heutige Entscheidung zeigt, dass der kurdische Kampf nichts als legitim
ist. In einer Region mit [repressiven] Regimen und radikalen Gruppen ist
die Forderung nach eine fortschrittlichen Demokratie für unser Volk keine
leichte Wahl, aber die einzig richtige.

Kurdischer National Kongress (KNK), Exekutivrat

14. September 2017

Verbot ist ein Angriff auf die gesamte Linke… Solidarität mit Indymedia Linksunten!

linksuntenAm 25. August 2017 hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die linke Nachrichtenplattform „linksunten.indymedia“ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Das Weiterbetreiben des seit 2009 bestehenden offenen Netzwerkes von linken Medienaktivist*innen und Journalist*innen erklärt de Maizière zur Straftat. In Baden-Württemberg kam es diesbezüglich zu mehreren Hausdurchsuchungen, denen bisher keine Festnahmen folgten. Die Polizeipräsenz vor Ort wurde erhöht, um eventuelle Protestaktionen eindämmen zu können. Aktuell fahndet das BKA nach dem Standort des durch die Plattform genutzten Servers. Weitere Durchsuchungen sind nicht auszuschließen.

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Das Konstrukt des Innenministers, das ein Heranziehen des Vereinsgesetzes erst möglich macht, kann wohl als juristisch höchst fraglich bezeichnet werden. Laut ersten Medienberichten existiert um Indymedia Linksunten nämlich gar kein Verein. Das Verbot der Medienplattform ist ein Angriff auf die gesamte linke, antikapitalistische Gegenöffentlichkeit. Diese zu verbieten ist ein Akt der Zensur und bedeutet eine eklatante Beschneidung der Meinungs- und Pressefreiheit. Über den Zeitpunkt der Verbotsverfügung kann nur spekuliert werden. Es ist denkbar, dass das Innenministerium das angekratze Image aufpolieren möchte, nachdem nahezu wöchentlich neue Medienberichte und Erkenntnisse über die massive ungezügelte Polizeigewalt gegen Anti-G20- Demonstrant*innen erscheinen. Ebenso offensichtlich ist die zeitliche Nähe zur Bundestagswahl, bei der die CDU sich als Law-and-Order Partei zu profilieren versucht. Während militante Neonazis sich vielerorts ungestört tummeln und ihre Hetze verbreiten können, stellt das Bundesinnenministerium einmal mehr klar, dass der Feind nach wie vor links verortet wird.“

Die Rote Hilfe e.V. solidarisiert sich mit den Betroffenen und fordert die sofortige Zurücknahme der Verbotsverfügung!

Ausstellung Berufsverbote

Vergessene Geschichte – Berufsverbote – Politische Verfolgung

Vor 45 Jahren wurde der sogenannte Radikalenerlass von SPD Bundeskanzler Willy Brandt und den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen. In der Folge wurden mehr als 3,5 Millionen Menschen einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz unterzogen. Viele von ihnen, fast ausschließlich aus dem linken Spektrum, erhielten Berufsverbote. Sie wurden aus dem öffentlichen Dienst entfernt oder ihre Bewerbungen abgelehnt. Jahre später nannte Brandt den Radikalenerlass einen „Irrtum“. Diese Art der politischen Säuberung, der Bespitzelung und Ausgrenzung politisch unliebsamer Beschäftigter, prägte für Jahre und Jahrzehnte ein Klima der Einschüchterung.

Die Wanderausstellung des Bündnisses „Berufsverbote Hessen“ nimmt den Jahrestag des ‚Radikalenerlasses’ zum Anlass, die politische Aufarbeitung dieses kaum beachteten Kapitels westdeutscher Nachkriegsgeschichte mit einer neuen Ausstellung voranzubringen. Dabei wird der Bogen weit gespannt: Auf 18 Stelltafeln wird die Geschichte der Berufsverbote in Deutschland vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart erzählt und ein umfassender Überblick über Fragen politischer Verfolgung und Repression geboten. Überrascht stellen wir dabei fest, dass es in Deutschland bis ins 21. Jahrhundert hinein Berufsverbote gab und wir auch in der Gegenwart nicht umhinkommen, uns mit verschiedenen Formen der politischen Repression und geistigen Beschränkungen im Berufsleben auseinanderzusetzen, wenn es darum geht, die Gesellschaft positiv verändern zu wollen.

Daher werden auch wir mit der Ausstellung im Foyer des neuen Campus Centers an einem zentralen Ort der Universität Kassel auf diesen wenig beachteten und weiterhin aktuellen Teil der deutschen Nachkriegsgeschichte aufmerksam machen. Im Rahmenprogramm setzen wir uns mit den historisch-politischen Kontextbedingungen des Radikalenerlasses und den Folgen der Berufsverbote für die Betroffenen auseinander. Ebenso wollen wir uns mit der aktuellen Situation massenhafter Berufsverbote in der Türkei und den Möglichkeiten praktischer Solidarität befassen sowie Perspektiven emanzipatorischer Politik, Wissenschaft und Bildung unter Bedingungen eines allgegenwärtigen Konformitätsdrucks gemeinsam in Vorträgen und Workshops ausloten.

Die Wanderausstellung des Bündnisses „Berufsverbote Hessen“ informiert vom 6. bis 16. Juni 2017 im Foyer des neuen Campus Centers der Universität Kassel über diesen wenig beachteten und weiterhin aktuellen Teil der deutschen Nachkriegsgeschichte.