Amtsgericht Duisburg lehnt Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Zeigen des YPG-Symbols kein Straftatbestand

Das Amtsgericht Duisburg hat in einem Beschluss vom 13. November 2020 den Antrag der örtlichen Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz aus rechtlichen Gründen abgelehnt. „Amtsgericht Duisburg lehnt Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Zeigen des YPG-Symbols kein Straftatbestand“ weiterlesen