Prozessbericht: Prozess gegen zwei Kasseler Frauenärztinnen wegen angeblicher unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

Während auf der Nachtanzdemo „I can’t believe that I still have to protest this shit!“ am 25. August 350 Menschen einen Freispruch für die beiden Angeklagten forderten kamen auch am Prozesstag 300 Menschen um 8:15 vorm Amtsgericht Kassel zusammen um die Forderung zu erneuern. Nach der Kundgebung war der Andrang auf den Gerichtsaal groß. Jedoch fanden neben zahlreichen Pressevertreter_innen nur 50 solidarische Prozessbeobachter_innen Platz. Vor dem Gerichtsaal warteten 50 weitere Prozessbeobachter_innen während draußen halbstündlich Kundgebungen abgehalten wurden.

Angeklagt wurde von der Staatsanwaltschaft die schlichte Aufführung der Leistung der beiden Frauenärztinnen auf ihrer Webseite:
„Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne®“
Diese ist nach der Staatsanwaltschaft dazu geeignet gegen die Strafnorm § 219a zu verstoßen. Der Paragraf verbietet eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs zum eigenen Vermögensvorteil anzubieten, bekanntzumachen oder in grob anstößiger Weise anzupreisen.
Dass die beiden Ärztinnen in einer kapitalistisch organisierten Wirtschaftsordnung die Leistung natürlich nicht kostenfrei anbieten, versteht sich von selbst und zeigt einmal mehr die Intension des Paragrafen auf. So soll die Informationsbeschaffung über Schwangerschaftsabbrüche für betroffene Frauen verhindert werden und sie zur Austragung ihrer ungewollten Schwangerschaft gebracht werden.

Im Gerichtssaal

Nach dem Verlesen der Anklageschrift führte die Verteidigung detailreich aus, warum der § 219a StGB verfassungswidrig sei. Der Solidaritätsblog1 für die angeklagten Ärztinnen fasst es wie folgt zusammen:
„Der § 219a StGB verletze die Informationsfreiheit, das Patientenselbstbestimmungsrecht und die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG. Außerdem den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG, da ausschließlich Frauen in ihrem Recht auf Informationsbeschaffung eingeschränkt würden, wenn es um einen operativen Eingriff an ihren Reproduktionsorganen ginge.“

Danach äußerten sich die beiden Ärztinnen zum Sachverhalt. Nora Szász sagte sie halte es für selbstverständlich, dass man Frauen umfassend über das Leistungsspektrum als Ärztin informiere. Darüber hinaus wies sie auf den rechten Background des Anzeigenstellers hin. Natascha Nicklaus ergänzte, dass sie als Ärztinnen selbstlos tätig seien und es darum ginge, Menschen zu helfen.
Der Richter bezeichnete im weiteren Verlauf die Patient_innen als „Kunden“. Diesen Begriff monierte die Verteidigung allerdings, da es sich um eine Behandlung und keine Dienstleistung handle. Die Verteidigung wollte dann zwei Sachverständige vernehmen lassen. Das Gericht wies die Beweisanträge allerdings ab, ohne dies zu begründen. Daraufhin zeigte sich die Verteidigung empört und stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, denn keiner der insgesamt 5 Beweisanträge wurde zugelassen. Weiter wurde der Antrag mit der Wortwahl des Richters begründet, da diese an seiner Objektivität zweifeln lasse. Der Richter lachte auch an unangemessener Stelle. Darauf angesprochen, war er sich nicht zu schade, dies zu verneinen, obwohl es im gesamten Saal zu vernehmen war.

Wie geht es weiter?

Der Richter versuchte noch mehrmals einen nächsten Verhandlungstermin anzusetzen. Die Verteidigung verhandelt allerdings in der nächsten Zeit häufig vor anderen Gerichten. Auch ist eine Ärztin zunächst drei Wochen im Urlaub, was das Gericht vor ein weiteres Problem stellt, da die Verhandlung nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden darf. Andernfalls muss der Prozess neu aufgerollt werden. Der Staatsanwalt sagte, es sei auch eine Option, die Ärztin zwangsweise vorzuführen – wobei er nachschob, dass es sich von der Verhältnismäßigkeit nicht anbiete. Der Richter stellte die Möglichkeit in den Raum ohne Angeklagte weiterzumachen und zeigte ein weiteres Mal, dass er kein Problem damit hat, die Angeklagtenrechte zu beschneiden. Mittlerweile wurde auch die Ablehnung des Befangenheitsantrages veröffentlicht. Auch wird der Prozess ausgesetzt und beginnt am erneut 28.01.2019 um 9:30 erneut.
Die beiden Angeklagten lassen sich jedoch nicht entmutigen und führen weiter auf ihrer Website Schwangerschaftsabbrüche auf. Kommt zum Prozesstermin und solidarisiert euch!
Das Verfolgungsinteresse der Repressionsbehörden gegen Aktivist_innen, die sich für ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung einsetzen, bleibt hoch. Nach der Kundgebung ermittelt die Polizei wegen 18 Kreidegraffitis auf dem Fußweg vor dem Gericht.

Der Prozess kostet Geld – Ihr könnt dafür Spenden:
Spendenkonto für Frau Szász und Frau Nicklaus:

pro familia Kassel
Volksbank Kassel Göttingen
IBAN: DE 20 5209 0000 0000 115606
BIC: GENODE51KS1

Weg mit den Schandparagrafen §218 und §219!
Für ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung!
Freispruch für Natascha Nicklaus und Nora Szász!

1solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com

Keine Interviews über unseren Aktivismus!

In letzter Zeit erreichen uns als Rote Hilfe Ortsgruppe vermehrt Anfragen von Masterstudierenden, die durch uns Kontakte zu politisch aktiven Genoss*innen knüpfen und Befragungen für ihre Masterarbeit durchführen wollen.

Politischer Aktivismus ist, na klar, ein interessantes Thema. Es hat jedoch Gründe, weshalb die Dokumentation (nicht die Innerlinke) darüber oft lückenhaft ist und sich Kontakte schwer knüpfen lassen. Wir raten davon ab, Umfragen und Interviews über eure politische Aktivität, oder die von anderen, mit Personen zu führen, die ihr nicht kennt und die dies tun, um anschließend die dabei entstandenen Datensätze zu verwerten und zu publizieren.

Dass das Verfahren der Datenerhebung anonymisiert stattfindet lässt sich schließlich leicht sagen und wer welche Erkenntnisse aus euren Antworten zieht ist unklar. Strukturen und Aktionsformen im Dunkeln zu belassen schützen Aktivist*innen und die Bewegung vor der Verfolgungswut der Repressionsbehörden.

Wir nehmen Aussageverweigerung sehr ernst. Studierende mit obigem Anliegen müssen nicht in unsere Sprechstunde kommen, wir werden niemanden vermitteln.

Anna & Arthur halten das Maul!

Innenministerien beraten über neuen Radikalenerlass – Rote Hilfe kündigt Widerstand an

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Der 45. Jahrestag des Radikalenerlasses ist gerade vorbei, da startet das hessische Justizministerium eine Neuauflage dieses Repressionsinstrumentes aus dem Kalten Krieg. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) kündigte an, ein entsprechendes Papier auf der Justizministerkonferenz einbringen, die am kommenden Mittwoch in Eisenach parallel zur Innenministerkonferenz stattfindet.

Die „neue“ alte Bestimmung soll – zunächst nur für Richter*innen, perspektivisch aber für alle Beamt*innen – eine sogenannte Regelanfrage beim Inlandsgeheimdienst, dem sogenannten „Verfassungsschutz“, und eine geheimdienstliche Überprüfung aller Bewerber*innen beinhalten. Zur Begründung fügte die Justizministerin der schwarz-grünen hessischen Landesregierung lediglich allgemeine Warnungen vor einem angeblichen Anwachsen von „Links- und Rechtsextremismus sowie islamistischem Terror“ an.

Dass der Inlandsgeheimdienst den Öffentlichen Dienst nicht vor Rechten beschützen wird, weiß Kühne Hörmann nur zu gut: Sie selbst war mit ihrem Amt daran beteiligt, die Verstrickungen des „Verfassungsschutz“-Beamten Temme in die Mordserie des NSU zu vertuschen. Dass Islamisten in der BRD massenhaft Richterämter besetzen ist erkennbar absurd. Der Vorstoß richtet sich wieder einmal eindeutig gegen die linke Opposition.

Die hessische Justizministerin weiß nur zu gut, wozu der Radikalenerlass von 1972 führte: Mindestens 11.000 "Berufsverbote" im Öffentlichen Dienst sowie 2.200 Disziplinarverfahren gegen mutmaßliche „Verfassungsfeinde“. Mindestens 1.250 Bewerbungen wurden abgelehnt und 265 Angestellte entlassen. Vor allem aber verbreitete der Radikalenerlass ein Klima der Einschüchterung, des Duckmäusertums und der Angst, das bis heute fortwirkt.

Ausgerechnet jetzt, da Bundesländer wie Niedersachsen und Bremen mit der Aufarbeitung dieses BRD-Unrechts beginnen, blockieren die grün regierten Länder Hessen und Baden-Württemberg diese Aufarbeitung nicht nur, sondern arbeiten an einer Neuauflage der grundrechtswidrigen Verfolgungsmaßnahme.

Die Rote Hilfe wird auch weiter juristisch und politisch aktiv Widerstand leisten gegen Geheimdienststaat und Berufsverbote. Sie wird weiterhin alle unterstützen, die wegen ihres emanzipatorischen Engagements verfolgt, überwacht und mit Berufsverbot bedroht werden.

Wir fordern die längst überfällige Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen des Radikalenerlasses. Der antidemokratische Geheimdienst „Verfassungsschutz“ muss endlich abgeschafft werden.

Heiko Lange für den Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.

Achtung! Neugierige Cops unterwegs!

Liebe Genoss*innen,

uns ist zu Ohren gekommen, dass der Kasseler Staatsschutz zur Zeit
besonders hartnäckig versucht Personen zu identifizieren, die ihre
Solidarität mit der Befreiungsbewegung in den besetzten kurdischen
Gebieten zum Ausdruck bringen. Konkret geht es wohl um Personen, die bei
der Versammlung zur „Solidarität mit Afrin“ am 24.02.2018 die bunten
Papierfahnen der YPG hochgehalten haben sollen oder dies bezeugen können
sollen.

Wir als Rote Hilfe Ortsgruppe Kassel sagen dazu: Finger weg von unserer
Solidarität!
Wir lassen uns nicht einschüchtern!

Wenn ihr also auf der Straße, auf der Arbeit, beim Einkaufen oder sonstwo angequatscht werdet, gilt, was immer gilt:
Keine Aussagen bei Polizei und Justiz! Gar keine!
Das gilt nicht nur auf dem Polizeirevier, sondern auch beim Schnack zwischendurch.

Schützt euch und andere und meldet uns, falls ihr angesprochen werdet!

Solidarität ist unsere Stärke!

Solidarische Grüße
Eure Rote Hilfe Ortsgruppe Kassel

Rote Hilfe e.V. verurteilt Razzien gegen G20-Gegner*innen

Heute ab sechs Uhr morgens durchsuchte die Polizei 25 Objekte in acht Bundesländern. Betroffen waren 23 Privatwohnungen sowie das Linke Zentrum Lilo Herrmann in Stuttgart und das Rote Zentrum in Göttingen.Den Beschuldigten wird vorgeworfen, während der Proteste gegen den G20 Gipfel an einer gewalttätigen Demonstration am Rondenbarg teilgenommen und sich des Landfriedensbruchs schuldig gemacht zu haben. Die Razzien wurden durchgeführt, um Informationen über angebliche Vorbereitungen gewalttätiger Proteste zu bekommen, so die offizielle Version der Polizei. Es wurden zahlreiche Laptops und Speichermedien beschlagnahmt.

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Wir verurteilen die Razzien auf das Schärfste und fordern die Herausgabe der beschlagnahmten Speichermedien. Hier wird wohl offenbar versucht, eine Demonstration gegen den G20-Gipfel zu einer insgesamt gewalttätigen Gruppe zu stilisieren, um alle Aktivist*innen auch ohne konkrete Beschuldigung wegen Landfriedensbruchs verurteilen zu können. Es wird auf eine diesbezügliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom vergangenen Jahr verwiesen. Nicht erwähnt auf der heutigen Pressekonferenz der Polizei wurde allerdings, dass sich diese BGH-Entscheidung auf gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Gruppen von Fußball-Hooligans bezieht und ganz explizit nicht auf politische Demonstrationen. Damit steht diese Argumentation noch nicht einmal auf wackligen Füßen. Die Verfahren gegen Angeklagte wie zum Beispiel Fabio V. müssten demnach sofort mit Freispruch beendet werden.“

Der Polizeieinsatz am Rondenbarg während den Protesten gegen den G20-Gipfel war bundesweit in die Schlagzeilen geraten, nachdem die Sendung „Panorama“ über den Ablauf des Einsatzes berichtet hatte.

„Die Filmaufnahmen zeigen ein völlig anderes Bild von den Geschehnissen. Zahlreiche Aktivist*innen wurden teilweise schwer verletzt. Dies geschah während als auch nachdem die Demonstration in kürzester Zeit aufgelöst worden war. Sowohl hier als auch an vielen anderen Stellen wurden Grundrechte massiv eingeschränkt und zahlreiche Aktivist*innen, aber auch Journalist*innen und Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen. Statt dies konsequent aufzuarbeiten, wurden nun diese Durchsuchungen mit teilweise martialischem Auftreten durchgeführt. Es scheint auch in diesem Fall um die Einschüchterung der linken Bewegung zu gehen. Des weiteren drängt sich der Verdacht auf, dass der Rondenbarg-Einsatz im Nachhinein gerechtfertigt werden soll.“, so Lange weiter.

Die Rote Hilfe e.V. ist ein bundesweiter Solidaritätsverein für alle Linken, der sich gegen staatliche Repression und Überwachung sowie die Freiheit für alle politischen Gefangenen einsetzt.

unitedwestand

Damit die Betroffenen der Repression mit den finanziellen Folgen nicht alleine gelassen werden sind wir alle gefordert diese Kosten solidarisch zu teilen! Dafür benötigen wir dringend eure Unterstützung!

Auch eine Mitgliedschaft bei uns hilft uns weiter, da die regelmäßigen Beitragszahlungen kontinuierliche Antirepressionsarbeit ermöglichen.

Spendet mit dem Stichwort G20 auf unser Sonderkonto!

Rote Hilfe e.V.
Stichwort „G20“
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Sparkasse Göttingen