Prozess wegen „Nötigung“ endet mit klarem Freispruch – Ungereimtheiten bei der polizeilichen Arbeit und in der Ermittlungsakte bleiben jedoch ungeklär
Am 25.10.2022 ging das Verfahren mit einem eindeutigen Urteil zu Ende. Nach der Anhörung der letzten von insgesamt 5 Witzenhäuser Polizei-Zeug*innen wurde die ausführliche Beweisaufnahme geschlossen. Die Richterin urteilte, dass der Tatvorwurf der Nötigung in beiden verhandelten Fällen hinfällig ist und daher nur ein Freispruch in Frage kommt. Die Kosten für das dreitägige Gerichtsverfahren trägt die Staatskasse.
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