PM: Dannenröder Wald: Prozess nach sechs Monaten Erzwingungshaft

Es folgt eine Pressemitteilung des Rote Hilfe Bundesvorstandes, orginal unter:

https://rote-hilfe.de/news/bundesvorstand/1138-dannenroeder-wald-prozess-nach-sechs-monaten-erzwingungshaft

Nach der gewaltsamen Räumung des Dannenröder Waldes steht am Dienstag eine weitere Aktivistin vor Gericht. Ella wird vorgeworfen sich auf einem Baum in 15 Meter Höhe gegen das Herabziehen an ihren Beinen gewehrt zu haben.

Zunächst versuchte die Staatsanwaltschaft ihr versuchte Tötung vorzuwerfen, Dieses Vorhaben wurde von einer entsprechenden Berichterstattung begleitet. Aber durch das vorliegende Videomaterial war der Vorwurf nicht lange zu halten. Vor dem Amtsgericht Alsfeld wird sie nun am Dienstag ab 9 Uhr wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte angeklagt.

Ella sitzt bereits seit dem 26. November, also seit knapp einem halben Jahr in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt. Die für diese Vorwürfe ungewöhnlich lange Untersuchungshaft wird mit einer Fluchtgefahr begründet, da Ella sich weigert, ihre Identität preiszugeben. Selbst im Falle einer Verurteilung dürfte sie eine mögliche Strafe damit schon lange abgesessen haben.

Die Polizei ging bei der Räumung des Dannenröder Walds Ende 2020 mit einem großen Personal- und Gewalteinsatz vor. Durch das Zerschneiden oder die Zerstörung von Sicherungsseilen verursachten Polizeibeamte gefährliche Abstürze von Aktivist*innen aus großer Höhe, mit Schlagstöcken wurden Waldbesetzer*innen bewusstlos geschlagen und in 25 Metern Höhe Elektroschocker (Taser) gegen Menschen eingesetzt.

Anja Sommerfeld, Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. fordert die sofortige Freilassung von Ella: „Die lange Untersuchungshaft von Ella ist völlig unverhältnismäßig. Die Justiz beugt das Recht und versucht mit einer faktischen Erzwingungshaft die Preisgabe ihrer Identität zu erpressen. Eine solche Beugehaft ist nicht vom Gesetz gedeckt“.

Sommerfeld sieht vor allem politische Gründe für die anhaltende Verfolgung von Aktivist*innen der Klimabewegung im Dannenröder Wald. „Die Polizei hat bei der Räumung überaus brutal agiert und Menschenleben aufs Spiel gesetzt. Auch der Einsatz gegen Ella war lebensgefährlich. Sie musste in großer Höhe durch das Einwirken der Beamten mit einem Absturz rechnen. Der brutale Polizeieinsatz muss vor dem Hintergrund einer in Hessen regierenden grünen Partei betrachtet werden, die alles daransetzte, die für sie schädlichen Bilder einer Rodung eines Waldes für eine Autobahn schnell aus der Öffentlichkeit zu bringen.“

 

 

 

 

Presseerklärung der Verteidigung von Lina

Pressemitteilung zum Ermittlungsverfahren gegen Lina E.: Strafanzeige gegen Ermittler_innen, Antrag auf tatsächlich vollständige Einsicht in die Akten

Wir verteidigen Lina E., die am 05.11.2020 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. „Presseerklärung der Verteidigung von Lina“ weiterlesen

Prozessbericht „versuchte Strafvereitelung“ 19.11.2020

Zwei Angeklagte sahen sich mit dem Vorwurf der „versuchten Strafvereitelung“ konfrontiert, weil Sie einer Person zur Hilfe eilten, welcher während einer brutalen Festnahme durch Kaufhausdetektive die Luft abgedrückt wurde

Die Angeklagten wurden am 04.05.2019 auf dem Weg zu einer links-ökologischen Kundgebung auf die Szene aufmerksam, weil der Betroffene um Hilfe schrie und mit nacktem Oberkörper, „Prozessbericht „versuchte Strafvereitelung“ 19.11.2020“ weiterlesen

Amtsgericht Kassel: „Bijî Serok Apo“nicht grundsätzlich verboten

Das Amtsgericht Kassel hat einen Angeklagten freigesprochen, der auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ gerufen haben soll. Die Parole sei nicht grundsätzlich verboten, argumentierte das Gericht.

Wir dokumentieren den Beitrag von ANF Deutsch zum Urteil am Amtsgericht Kassel.

Das Amtsgericht Kassel hat heute einen Angeklagten freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, auf einer Demonstration „Bijî Serok Apo“ (deutsch: Es lebe Apo) gerufen zu haben. Die Demonstration fand am 15. Februar dieses Jahres anlässlich des 20. Jahrestags der Verschleppung des kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan unter dem Titel „Öcalan lebt – aber wie?“ in Kassel statt. Der Protest klagte die Haftbedingungen des PKK-Mitbegründers und die Hintergründe seiner völkerrechtswidrigen Entführung aus der griechischen Botschaft im kenianischen Nairobi auf die türkische Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer an. Auch der damals noch stattfindende Hungerstreik zur Durchbrechung der Isolationshaft Öcalans war thematisch Teil der Demonstration.

Die friedlich verlaufende Demonstration mit knapp 700 Teilnehmer*innen war damals von der Polizei mit der Begründung der Skandierung verbotener Parolen videographisch festgehalten worden. Die Staatsanwaltschaft warf anhand einer kurzen Videosequenz aus diesen Aufnahmen dem Angeklagten vor, „Bijî Serok Apo“ gerufen zu haben. In der Urteilsbegründung verwies das Gericht allerdings darauf, dass das Rufen dieser Parole nicht grundsätzlich verboten ist. In Anbetracht davon, dass sich die Demonstration thematisch um die Lebens- und Haftbedingungen Abdullah Öcalans drehte, sah das Gericht die Äußerung „Bijî Serok Apo“ als zulässig und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Angeklagte wurde freigesprochen, die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Staatskasse.

Landgericht Berlin: „Apo“ nicht strafbar

Auch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin hat in diesem Jahr entschieden, dass der Ausruf „Bijî Serok Apo“ nicht strafbar ist. Ein ähnlicher Prozess vor dem Amtsgericht in Braunschweig hatte gar nicht erst stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft war damals eingeknickt und hatte kurz vor der Verhandlung Anfang Juni den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zurückgenommen.